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TeldaFax : Umgang mit dem Einzug offener Forderungen

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PLUS:

--- Zitat ---Original von Energiesparer51
Sie vefügen offenbar über weitergehende Informationen.
--- Ende Zitat ---
Nein, ich verfüge auch nur über die allgemein zugänglichen Informationen.

Nach diesen Informationen komme ich zum Schluss, dass es wenig Sinn macht, sich über den Insolvenzverwalter zu ärgern oder sich mit ihm anzulegen. Man kann sich zwar über den Druck und die Vorgehensweise  ärgern und auch streiten, aber was bringt es den Betroffenen? Dem Insolvenzverwalter bleibt letztendlich keine Wahl. Es ist seine Pflicht, jede berechtigte Forderung aus der Sicht des einzelnen Insolvenzunternehmens einzuziehen. Bei der großen Zahl an Schuldnern und Gläubigern ist das auch nicht gerade einfach und ohne die technische Hilfe eines Inkasso-Unternehmen geht da nichts.

Verrechnungen mit Guthaben, die bei anderen Unternehmen der Gruppe bestehen, sind nach dem Insolvenzrecht nicht möglich. Das Grundübel ist, dass solche, für Verbraucher schädlichen Unternehmenskonstrukte mit unseren Gesetzen und Verordnungen möglich sind. Abtretungen von Forderungen und die hier praktizierten Aufteilungen  ohne ausdrückliche separate und schriftliche Zustimmung des Schuldners bzw. Verbrauchers gehören grundsätzlich verboten.  Die meisten Verbraucher waren davon völlig überrascht, auch wenn die Möglichkeit in den AGBs irgendwie enthalten war. Dass dieses Chaos im Bereich der Daseinsvorsorge so möglich ist,  darf man schon mal hinterfragen und auf die politische Verantwortung oder gar auf die Staatshaftung hinweisen!

Energiesparer51:
Dem Stromkunden kann doch nicht zugemutet werden, dass durch undurchsichtige Firmenverflechtungen seine Zahlungen nicht auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden, insolvenzbedingt verloren sein sollen und rechtmäßig zum zweiten mal eingefordert werden können.

Denkbar wäre das praktisch genauso auch ohne Vorkasse. Wie kann ein Verbraucher denn überhaupt sicherstellen, dass seine Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen?

Ihre Forderung nach Staatshaftung halte ich für absurd. Auch der Staat braucht nicht noch einmal zu bezahlen, was schon bezahlt wurde.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Energiesparer51
Dem Stromkunden kann doch nicht zugemutet werden, dass durch undurchsichtige Firmenverflechtungen seine Zahlungen nicht auf die bezogenen Leistungen angerechnet werden, insolvenzbedingt verloren sein sollen und rechtmäßig zum zweiten mal eingefordert werden können.
Denkbar wäre das praktisch genauso auch ohne Vorkasse. Wie kann ein Verbraucher denn überhaupt sicherstellen, dass seine Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen?
Ihre Forderung nach Staatshaftung halte ich für absurd. Auch der Staat braucht nicht noch einmal zu bezahlen, was schon bezahlt wurde.
--- Ende Zitat ---
Der Verbraucher kann offensichtlich alleine nichts sicherstellen. Das ist ja gerade eines der staatlichen Versäumnisse. Was ist denn absurd an der  Staatshaftung?  Wo die Schuld ist, ist auch die Haftung! Der Staat bezahlt dort nicht was schon bezahlt wurde, er bezahlt für einen Schaden, den er möglicherweise mit zu verantworten hat.

Da gibt es ja immer noch den Artikel 34 im Grundgesetz. Europa gibt es auch noch!

Aber ja, auch die FAZ sieht da ganz aktuell einen \"dunklen Fleck auf der weißen Weste des Rechtsstaats\"

und zur weiteren Information Wikipedia  [/list]

Netznutzer:
Eine einfache Abhilfe: Weg von den monatlichen Abschlägen und monatliche RECHNUNGEN vom Versorger fordern, Anspruch darauf besteht, wenn man will und bereit ist zu zahlen. Dann gibt es keine lang zurückliegenden Forderungsansprüche des Energieversorgers, egal wie er verbucht.

Gruß

NN

bolli:

--- Zitat ---Original von Netznutzer
Eine einfache Abhilfe: Weg von den monatlichen Abschlägen und monatliche RECHNUNGEN vom Versorger fordern, Anspruch darauf besteht, wenn man will und bereit ist zu zahlen. Dann gibt es keine lang zurückliegenden Forderungsansprüche des Energieversorgers, egal wie er verbucht.

--- Ende Zitat ---
Na ja, ganz so einfach ist es auch nicht. Zum einen wird dann nachschüssig bezahlt, was dem Versorger nicht gefallen dürfte, da er ggf. mit erheblichen Summen in Vorlage liegt und zum anderen ist eine verbrauchsscharfe monatliche Abrechnung wohl kaum von allen Verbrauchern gewünscht, vor allem wegen der Voraussetzungen (Stichwort: \"Smart-Grid\"), da dieses ja nur mit Geräten möglich ist, die ihren Zählerstand automatisch an  den Versorger melden. Neben den höheren Kosten für diese Geräte dürfte auch der höhere Kostenaufwand für die Abrechnung so negativ auf die Energiekosten wirken, dass das keine Alternative ist.

Ähnlich problematisch sehe ich die Variante, das zunächst eine pauschalierte monatliche Rechnung erstellt würde (also ähnlich des Abschlags mit immer gleichen Monatssummen), da diese monatlichen Rechnungen für diesen Verbrauchsmonat abschließend wären. Sollte im Rahmen der Gesamtabrechnung des Jahres eine andere Summe rauskommen wie durch die Teilrechnungen abgerechnet, müssten die entsprechenden Monatsrechnungen geändert werden, was wieder nur mit genauen Monatsverbräuchen ginge. Also eher nicht praktikabel.

Aber die Abtretung von Forderungen an andere Firmen mit der Rechtsfolge, wie sie sich (möglicherweise bei Teldafax) darstellt, dass im Insolvenzfall der Kunde wieder mal der dumme ist, darf nicht sein. Hier dürfte das Risiko nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden, dass gehört gesetzlich geändert.

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