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Volksabstimmung zu Stuttgart21

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tangocharly:

--- Zitat ---Bundesgerichtshof  Mitteilung der Pressestelle  ________________________________________________________________________________
Nr. 186/2011 vom 24.11.2011

Bundesgerichtshof entscheidet im Urheberrechtsstreit um \"Stuttgart 21\"   Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat im Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden Erben zurückgewiesen. Mit seiner Beschwerde wollte der Kläger erreichen, dass der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 6. Oktober 2010 zulässt und über den Fall verhandelt.    Der Stuttgarter Hauptbahnhof ist nach einem Entwurf von Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz aus dem Jahre 1911 gestaltet worden. Diese Gestaltung ist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtsschutz besteht, nachdem der Architekt im Jahre 1956 verstorben ist, noch bis Ende des Jahres 2026. Die im Rahmen des Infrastrukturprojekts \"Stuttgart 21\" vorgelegte Planung der Deutschen Bahn AG sieht den Abriss der Seitenflügel und der Treppenanlage in der großen Schalterhalle vor. Einer dieser Seitenflügel ist bereits im Jahre 2010 abgerissen worden. Der Kläger sieht durch diesen, teilweise bereits vollzogenen Teilabriss des Bahnhofsgebäudes die Urheberpersönlichkeitsrechte von Paul Bonatz beeinträchtigt. Mit der Klage will er den Wiederaufbau des Nordwest-Flügels erreichen sowie den Abriss des Südost-Flügels und der Treppenanlage verhindern. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart haben die Klage abgewiesen. Die Revision war vom Oberlandeslandesgericht nicht zugelassen worden.   Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt und entschieden, dass Gründe für eine Zulassung der Revision nicht vorliegen. Nach § 543 Abs. 2 ZPO ist die Revision nur zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Diese Voraussetzungen waren vorliegend nicht erfüllt. Die maßgeblichen Rechtsfragen, die sich in dem Verfahren gestellt haben, hat der Bundesgerichtshof bereits in früheren Entscheidungen geklärt. Das Urteil des Oberlandesgerichts ließ auch keine Rechtsfehler erkennen, die eine Zulassung der Revision erfordert hätten.   Beschluss vom 9. November 2011 - I ZR 216/10   Oberlandesgericht Stuttgart - Urteil vom 6. Oktober 2010 - 4 U 106/10   GRUR-RR 2011, 56   LG Stuttgart - Urteil vom 20. Mai 2010 - 17 O 42/10   ZUM-RD 2010, 491   Karlsruhe, den 24. November 2011   Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
--- Ende Zitat ---

Sukram:
Zugegeben - es gibt hässlichere Bahnhöfe; aber mich erinnert seine Architektur doch immer ein bisschen an das 1000jährige Reich.

und im übrigen kann es nicht sein, dass das Urheberrecht eines verst. Architekten schwerer wirkt als die Entwicklungsmöglichkeiten einer Stadt oder gar Region.

Zumal der neue ja nun auch recht ansehnlich wird ;-)

(Was die gef. Behindertenfreundlichkeit angeht- die konnte ich übrigens auch am real noch exisitierenden erst vor 2 Wochen begutachten angesichts eines Rollstuhlfahrers mit Begleitung, der sich über einige (Roll) reppen & Stege abmühte).

DieAdmin:
Gerüchteweise sollen an der Stelle im Netz, die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden:

http://www.statistik-bw.de/Wahlen/Volksabstimmung_2011/

Sukram:
45 : 54%
(nach 5 von 44 Kreisen ;-)

Ist aber eh\' wurscht, wie\'s ausgeht- die sogenannten Parkschützer ignorieren\'s bekanntermaßen, und auch dem Remstalrebell sei Jüngschter, dieser schlitzohrige Pferdetäuscher, hat ja ungefähr angedeutet, dass er das Ergebnis nur bei gewünschtem Ausgang anerkennt.

Die ...\"Aktivisten\"... vom Castor haben ja demnächst wieder Termine frei für\'s Indianerspielen.

taxman:
Markus,
am leichtesten regiert man ein ängstliches, verunsichertes Volk. Die Bushs haben das in Amiland in Perfektion vorgemacht, die CDU hat das verdammt schnell gelernt. In beiden Fällen wurde ein Volk \"unversöhnbar\" getrennt. Viele freuen sich \"diebisch\".

Die \"2,5-Mrd-Ausstiegs-Kosten-Drohung\" hat gewirkt !!!
Die wenigsten haben sich aufgeklärt. Der Moloch wird seine Kinder allesamt auffressen.

Meine Antwort heißt politisch aktiv zu werden.

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