Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?  (Gelesen 106589 mal)

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Offline wind123

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #60 am: 11. Dezember 2011, 21:04:04 »
ich habe gestern auch das gleiche Schreiben von der Anwaltkanzlei in Kassel erhalten. Ich hätte gern gewußte, was Luispold und AlfonsH bezüglich des Schreiben was unternommen hatte. Ich brauche auch dringend Tips. Ich kann Mahnung, Verjährung, Hemmung leider nicht öffnen.
Vielen Dank für alle nützliche Tips.

Offline wind123

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #61 am: 11. Dezember 2011, 22:13:13 »
Eben habe ich  den Betrag von Hemmung der Vejährung gelesen. Ich werde auch auf das Schreiben nicht reagieren. Ich beziehe Haushaltstrom und Heizstrom bei E.ON Mitte.
Grüße an alle

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #62 am: 12. Dezember 2011, 17:44:31 »
Hallo an alle!


Bis heute noch keine weitere Post aus Kassel oder vom Gericht bekommen. Vermute über Weihnachten wird sich nichts tun.

Melde sofort bei Eingang des Mahnbescheids!
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Offline Schwalmtaler

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #63 am: 13. Dezember 2011, 08:02:26 »
Ich habe vor 2 oder 3 Jahren einen Mahnbescheid am 24.12. überreicht bekommen!!! Tolles Geschenk, meine Holde war ganz begeistert.
Kreuzchen an besagter Stelle und ab zurück!
Bis heute nichts weiter passiert als weitere leere Drohungen des Versorgers. :D

Offline Cremer

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #64 am: 13. Dezember 2011, 13:08:40 »
@schwaltaler,

dann ist der Mahnbescheid nichtig, bzw. die Ansprüche sind verjährt.

da bestehen Fristen wonach eine Klage auf einen Mahnbescheid eingereicht sein muss.

In dem fall meiner Mutter hat das gericht auch letztes Jahr bereits angemerkt, dass die Klage zu spät eingereicht wurde.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bolli

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #65 am: 14. Dezember 2011, 07:44:52 »
Zitat
Original von Cremer
@schwaltaler,

dann ist der Mahnbescheid nichtig, bzw. die Ansprüche sind verjährt.
Der Mahnbescheid ist wohl nicht nichtig, sondern entfaltet lediglich keine Wirkung mehr (das ist rechtlich durchaus was anderes  ;)), so denn nach dem Widerspruchh gegen den Mahnbescheid vom Gläubiger kein weiterer Verfahrensschritt eingeleitet wurde.

Des weiteren hängt die Verjährung von Forderungen nicht vom Mahnbescheid sondern vom Fälligkeitszeitpunkt der Forderung ab. Der Mahnbescheid ist lediglich in der Lage, die Verjährungsfrist zu hemmen. Diese Hemmung gilt in der Regel aber eben nur ein halbes Jahr nach Erlass des Mahnbescheides, danach läuft die Verjährung im Zweifelsfall weiter.
Ob dann was verjährt ist, wissen nur diejenigen, die die Fälligkeit der Forderung und ggf. andere Verjährungshemmungsgründe kennen.  ;)

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #66 am: 15. Dezember 2011, 09:56:23 »
Mich interessiert, wie sich die weitere Geschäftsbeziehung entwickelt. Sehe keinen Grund, mich von einem anderen Stromversorger versorgen zu lassen.

Nach Eingang des anwaltlichen Schreibens bei mir, Mitte Nov. 2011, habe ich zwei gekürzte Abschlagszahlungen geleistet, bald ist die nächste fällig.
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Offline M.W.

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #67 am: 27. Dezember 2011, 14:06:09 »
:D Wie ich vorhin hörte, hat die Kanzlei auch bei mir daheim angerufen. Und ich dachte schon, dass ein neues Angebot kommt.

Offline aranblau

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #68 am: 27. Dezember 2011, 17:39:46 »
Ja, der Spackhalver hat´s bei mir heute nachmittag auch telefonisch versucht.. Hat mich aber nicht erreicht. Von daher kenne ich den Inhalt des \"Angebot´s\" nicht. Jedenfalls dürfte dann aber ein Teil der Ansprüche verjährt sein, wenn die jetzt erst damit drohen, \"demnächst\" den Mahnbescheid loszuschicken (gemeint ist hier wohl der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids?), oder \"jolivi\" (\"...ruft zu Hause eine Dame der Kanzlei an: .....was jetzt ist.....Geld her oder.....sie würde nächste Woche den Mahnbescheid losschicken.......\" ) ?

Offline M.W.

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #69 am: 28. Dezember 2011, 06:18:20 »
Bei mir hat er oder sie dann nach 17.00 Uhr nicht mehr wie versprochen angerufen. @ aranblau: Es ist noch genug Zeit eine etwaige Verjährung zu unterbrechen; aber hinsichtlich welcher Ansprüche der EON sollte das sein? :tongue:

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #70 am: 01. Januar 2012, 09:39:49 »
Prost Neujahr!!!!!!!

Bis heute ist der Mahnbescheid noch nicht bei mir angekommen!

Frage an die Wissenden:

Ist somit der gekürzte Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2008 verjährt?
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Offline hko

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #71 am: 01. Januar 2012, 10:41:34 »
@luispold,

auch Ihnen ein gutes neues Jahr.

Zitat
Original von luispold
Prost Neujahr!!!!!!!

Bis heute ist der Mahnbescheid noch nicht bei mir angekommen!

Frage an die Wissenden:

Ist somit der gekürzte Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2008 verjährt?
Ist noch nicht sicher, weil ein Mahnbescheid einige Tage bei den Gerichten und der Post  benötigt. Entscheidend ist, ob ein Mahnbescheid  in 2011 beantragt wurde.

Ich hatte vor einem Jahr auch mit einem Mahnbescheid gerechnet und Mitte Januar bei dem für mich zuständigen Mahngericht nachgefragt. Dort wurde mir dann gesagt, dass gegen mich kein Mahnbescheid erlassen wurde (alle Mahnbescheide aus 2010 waren zu diesem Zeitpunkt raus).

Also: noch etwas Geduld.

Gruß hko

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #72 am: 03. Januar 2012, 10:26:47 »
Guten Morgen,

habe gerade beim  Zentralen Mahngerichtfür Bayern

Telefon: 09561 878-5
Telefax: 09561 878-6665 u. 878-6666
E-Mail: poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de

angerufen und gefragt, ob ein Mahnbescheid von E.ON gegen mich in Arbeit ist.

Antwort: Stand heute nicht!

Die nette Mitarbeiterin sagte mir aber, dass noch so viel aus 2011 abzuarbeiten ist, dass ich noch einige Zeit abwarten muss!
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Offline auctor

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #73 am: 04. Januar 2012, 15:45:13 »
Hallo zusammen,
bei mir ist nun nocht rechtzeitig am 30.12. der Mahnbescheid eingegangen. Ausgesellt von der Kanzlei Spalckhaver & Kollegen.

Erstaunlicherweise differiert die Hauptforderung bzw. ist nun um 20 % niedriger als in der Zahlungsaufforderung vom Okt. 2011.

Ist jemand bekannt, ob diese Kanzlei seriös ist?

Hauptforderung die die Versorgungsleistung u.a. aus einer Rechnung von 2008. Darin enthalten sind auch Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007, bezüglich der Jahresrechnungskürzungen.

Sind diese nicht inzwischen verjährt, sodass eine Forderung - wenn überhaupt -nur für die Jahre 2008 - 2009 besteht?

Wie ist Ihre Einschätzung zum Widerspruch des Mahnbescheides - Risiko eingehen oder nicht?

Herzlichen Dank im Voraus.

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #74 am: 04. Januar 2012, 17:24:03 »
Zitat
Original von auctor
Hallo zusammen,
bei mir ist nun nocht rechtzeitig am 30.12. der Mahnbescheid eingegangen. Ausgesellt von der Kanzlei Spalckhaver & Kollegen.

Erstaunlicherweise differiert die Hauptforderung bzw. ist nun um 20 % niedriger als in der Zahlungsaufforderung vom Okt. 2011.

Vermutlich hat man die angebotenen 20 % \"Nachlass\" auf die angebliche Forderung in Abzug gebracht.

Ist jemand bekannt, ob diese Kanzlei seriös ist?

Eine Anwaltskanzlei die für E.ON arbeiten darf, hat vermutlich dem Auftraggeber einen Sonderpreis eingeräumt und wird bestimmt mit kostenlosem Gas und Strom beliefert!?.............Glaube nicht, dass man in Verbindung mit unserem Rechtssystem nach \"seriös oder nicht\" fragen sollte!

Hauptforderung die die Versorgungsleistung u.a. aus einer Rechnung von 2008. Darin enthalten sind auch Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007, bezüglich der Jahresrechnungskürzungen.

Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, hat der Mahnbescheid die Verjährung der Rechnung aus 2008 erstmal verhindert!

Sind diese nicht inzwischen verjährt, sodass eine Forderung - wenn überhaupt -nur für die Jahre 2008 - 2009 besteht?

Wie ist Ihre Einschätzung zum Widerspruch des Mahnbescheides - Risiko eingehen oder nicht?

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#mahnbescheid1



Herzlichen Dank im Voraus.

ich habe seit meinen \"Preisprotestbeginn\" dafür Sorge getragen, dass ich, im Fall meine Versorger ziehen vor Gericht, nicht ganz \"nackt\" dastehe.
Bin dem Protestkostenfond des BDE beigetreten. Außerdem leiste ich mir eine Rechtsschutzversicherung.

Ich werde auf jedem Fall dem zu erwartenden Mahnbescheid widersprechen! Ist ja nicht gesagt, das E.ON eine Klage einleitet. Die derzeitige Rechtslage, so glaube ich hier und an anderen Stellen dieses Forums gelesen zu haben, gibt uns Preisprotestlern eine Erfolgsaussicht!
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