Die Vetriebsstruktur von E.ON ist mir nicht geläufig. Wenn die regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften eigenständige GmbHs sind, die ihren Sitz in der jeweiligen Region haben, dann sind je nach Bundesland auch verschiedene zentrale Mahngerichte zuständig.
Für E.ON Mitte Vertriebs GmbH mit Sitz in Kassel (?) wäre dann in der Tat das zentrale Mahngericht für Hessen in Hünfeld zuständig.
Wenn ursprünglich die E.ON AG Vertragspartner war, dann ist es nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchaus möglich, die Vertragsverhältnisse mit den Kunden auch ohne deren Zustimmung rechtlich wirksam auf eine andere Gesellschaft (hier wohl die regionalen Vertriebs-GmbHs) zu übertragen.
Wenn die Aktivlegitimation der klagenden Vertriebs-GmbH bestritten wird, ist diese in der Beweispflicht und da kann es dann schon schwierig werden, den Nachweis zu erbringen, dass das konkret betroffene Vertragsverhältnis im Wege der Rechtsnachfolge nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf die GmbH übergegangen ist.