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Autor Thema: Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?  (Gelesen 102630 mal)

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Offline RR-E-ft

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #90 am: 20. Januar 2012, 11:53:21 »
Zitat
Original von hko
@Alle,

ich habe heute bei meinem für Hessen zuständigen Mahngericht AG Hünfeld (Tel. 06652/600-230) nachgefragt.

Die freundliche Auskunft lautete: für mich liegt kein Mahnbescheid vor :)
Fast alle Mahnbescheide aus 2011 sind längst raus. Ausnahme sind Anträge, die irgendwie fehlerhaft oder unvollständig sind und eine manuelle Nachbearbeitung benötigen.

Gruß hko

Das interessiert sicherlich alle, insbesondere E.ON Bayern - Kunden.

Offline jofri46

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #91 am: 20. Januar 2012, 12:08:29 »
Zuständig für den Erlass eines Mahnbescheides ist nicht das für den Antragsgegner zuständige Mahngericht, sondern das (zentrale) Mahngericht, in dessen Bezirk dere Antragsteller seinen Sitz hat.

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #92 am: 20. Januar 2012, 12:12:57 »
Eine frohe Botschaft, hoffentlich!

Vielleicht ist Bayern etwas langsamer als Hessen in der Mahnbescheidsbearbeitung?

Mal sehen, was kommt, wenn kein Mahnbescheid kommt?
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Offline M.W.

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #93 am: 20. Januar 2012, 12:32:46 »
In Bayern ist das Amtsgericht Coburg als Zentrales Mahngericht zuständig:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co-zema/ . Die sind recht schnell und sollten jetzt auf dem Laufenden ein.
Gruß aus Coburg
Matthias

Offline hko

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #94 am: 20. Januar 2012, 13:21:05 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Das interessiert sicherlich alle, insbesondere E.ON Bayern - Kunden.
Hallo Herr Fricke,

ich hatte hier in diesem Thread von der Kanzlei Spalckhaver erfahren. Wie Sie weiter oben lesen können, hatte auch ich einen \"netten\" Brief von dieser Kanzlei erhalte. Es ist doch die gleiche Thematik, egal ob E.ON Bayern oder E.ON Mitte. Warum hätte ich einen neuen Thread eröffnen sollen?

Ach ja, wenn ich diese Web-Seite öffne, habe ich oben lins \"Neue Beiträge\". Ich lese jedesmal alle Beiträge, die für mich interessant sind, auch wenn sie aus Bayern und - nicht zuletzt - aus Thüringen kommen.

Ich habe in diesem Thread nicht nur Beiträge von Bayern gefunden sondern sogar aus Thüringen :D

Gruß hko

Offline jofri46

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #95 am: 20. Januar 2012, 13:42:23 »
E.ON Vertrieb Deutschland GmbH hat ihren Sitz in München und wenn diese GmbH Vertragspartner des Kunden in Hessen, Thüringen oder sonstwo in Deutschland ist, dann kommen die Mahnbescheide vom für München zuständigen zentralen Mahngericht aus Coburg.

Offline userD0003

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #96 am: 20. Januar 2012, 15:24:51 »
@jofri46

Vertragspartner der Kunden sind die 6 regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften - E.ON Vertrieb Deutschland GmbH ist für die Vertriebssteuerung zuständig.

Insofern ist das zentrale Mahngericht Coburg  n i c h t  bundesweit zuständig !

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #97 am: 20. Januar 2012, 15:46:46 »
Zitat
Original von h\'berger
@jofri46

Vertragspartner der Kunden sind die 7 regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften - E.ON Vertrieb Deutschland GmbH ist für die Vertriebssteuerung zuständig.

Insofern ist das zentrale Mahngericht Coburg  n i c h t  bundesweit zuständig !

Herr Fricke hat zur E.ON Vertriebs GmbH als Vertragspartner schon irgendwo hier in den Weiten des Forums seine Zweifel geäußert. Ich habe nach dem Lesen seines Textes verstanden, dass es nicht unbedingt \"juristisch einwandfrei\" ist, dass E.ON Vertrieb von Kunden der E.ON AG ohne ordentliche Vertragsänderung Forderungen eintreibt.

Es wäre interessant zu lesen, was die Mahnbescheidempfänger zwischenzeitlich getan haben.

Widerspochen oder gezahlt?
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Offline userD0003

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #98 am: 20. Januar 2012, 16:05:37 »
Zitat
Original von luispold
Herr Fricke hat zur E.ON Vertriebs GmbH als Vertragspartner schon irgendwo hier in den Weiten des Forums seine Zweifel geäußert. Ich habe nach dem Lesen seines Textes verstanden, dass es nicht unbedingt \"juristisch einwandfrei\" ist, dass E.ON Vertrieb von Kunden der E.ON AG ohne ordentliche Vertragsänderung Forderungen eintreibt.

Zweifel an der \"Aktivlegitimation\" besteht, wenn z.B. die E.ON Bayern Vertrieb GmbH Forderungen des vorherigen Lieferanten E.ON Bayern AG (jetzt \"nur\" noch Netzbetreiber) gerichtlich einklagt. Inzwischen wurde von einigen Gerichten in solchen Fällen die Klage abgewiesen (siehe Suchfunktion \"Aktivlegitimation)!

jofri46 sprach von der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH mit Sitz in München.

Offline jofri46

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #99 am: 20. Januar 2012, 17:09:13 »
Die Vetriebsstruktur von E.ON ist mir nicht geläufig. Wenn die regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften eigenständige GmbHs sind, die ihren Sitz in der jeweiligen Region haben, dann  sind je nach Bundesland auch verschiedene zentrale Mahngerichte zuständig.

Für E.ON Mitte Vertriebs GmbH mit Sitz in Kassel (?) wäre dann in der Tat das zentrale Mahngericht für Hessen in Hünfeld zuständig.

Wenn ursprünglich die E.ON AG Vertragspartner war, dann ist es nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchaus möglich, die Vertragsverhältnisse mit den Kunden auch ohne deren Zustimmung rechtlich wirksam auf eine andere Gesellschaft (hier wohl die regionalen Vertriebs-GmbHs) zu übertragen.

Wenn die Aktivlegitimation der klagenden Vertriebs-GmbH bestritten wird, ist diese in der Beweispflicht und da kann es dann schon schwierig werden, den Nachweis zu erbringen, dass das konkret betroffene Vertragsverhältnis im Wege der Rechtsnachfolge nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf die GmbH übergegangen ist.

Offline userD0003

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #100 am: 20. Januar 2012, 17:55:56 »
Zitat
Original von jofri46
... Wenn ursprünglich die E.ON AG Vertragspartner war ...

Die E.ON AG ist die Konzernmutter. Ursprünglich Vertragspartner waren z.B. die E.ON Mitte AG, die E.ON Bayern AG usw. (die jetzigen Netzbetreiber).

Im Zusammenhang mit Klagen, die von Gerichten wg. nicht nachgewiesener Aktivlegitimation abgewiesen worden sind, konnte (oder wollte?) die klagende regionale Vertriebs GmbH die von den Beklagten bestrittene Aktivlegitimation, trotz der in der mündlichen Verhandlung vom Gericht eingeräumten Schriftsatzfrist, nicht nachweisen!

Offline M.W.

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #101 am: 20. Januar 2012, 22:44:52 »
Nicht jeder, der etwas weiss, sollte dies öffentlich posaunen. Entschuldigung, aber vielleicht braucht das jemand als \"letzten Schuss\".

Offline luispold

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #102 am: 28. Januar 2012, 10:26:29 »
Hallo allerseits,

kann es nicht sein lassen, muss nachhaken:


Wer hat seinen Mahnbescheid bekommen und was unternommen?

Ich warte noch und frage mich, wie sich E.ON, im Bezug auf die gekürzten Rechnungsbeträge, in Zukunft verhält.

Sehe im Moment keinen Grund den Stromversorger zu wechseln!
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Offline aranblau

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #103 am: 28. Januar 2012, 10:42:07 »
Hallo, luispold,

ich habe bislang keinen Mahnbescheid bekommen und nach ca. 4 Wochen dürfte sich zumindest das Thema Mahnbescheid zur Hemmung der Verjährung von (angeblichen) Ansprüchen aus 2008 bei mir erledigt haben. Was natürlich nicht ausschließt, dass nicht noch was kommt in Richtung Mahnbescheid oder Klage (zumindest für die noch nicht vejährten angeblichen Ansprüche aus 2009).

Gruß

Norbert

Offline hko

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Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
« Antwort #104 am: 28. Januar 2012, 10:53:24 »
Hallo luispold,

auch bei mir wie bei Ihnen und aranblau.

Gruß hko

 

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