Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
jofri46:
E.ON Vertrieb Deutschland GmbH hat ihren Sitz in München und wenn diese GmbH Vertragspartner des Kunden in Hessen, Thüringen oder sonstwo in Deutschland ist, dann kommen die Mahnbescheide vom für München zuständigen zentralen Mahngericht aus Coburg.
userD0003:
@jofri46
Vertragspartner der Kunden sind die 6 regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften - E.ON Vertrieb Deutschland GmbH ist für die Vertriebssteuerung zuständig.
Insofern ist das zentrale Mahngericht Coburg n i c h t bundesweit zuständig !
luispold:
--- Zitat ---Original von h\'berger
@jofri46
Vertragspartner der Kunden sind die 7 regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften - E.ON Vertrieb Deutschland GmbH ist für die Vertriebssteuerung zuständig.
Insofern ist das zentrale Mahngericht Coburg n i c h t bundesweit zuständig !
--- Ende Zitat ---
Herr Fricke hat zur E.ON Vertriebs GmbH als Vertragspartner schon irgendwo hier in den Weiten des Forums seine Zweifel geäußert. Ich habe nach dem Lesen seines Textes verstanden, dass es nicht unbedingt \"juristisch einwandfrei\" ist, dass E.ON Vertrieb von Kunden der E.ON AG ohne ordentliche Vertragsänderung Forderungen eintreibt.
Es wäre interessant zu lesen, was die Mahnbescheidempfänger zwischenzeitlich getan haben.
Widerspochen oder gezahlt?
userD0003:
--- Zitat ---Original von luispold
Herr Fricke hat zur E.ON Vertriebs GmbH als Vertragspartner schon irgendwo hier in den Weiten des Forums seine Zweifel geäußert. Ich habe nach dem Lesen seines Textes verstanden, dass es nicht unbedingt \"juristisch einwandfrei\" ist, dass E.ON Vertrieb von Kunden der E.ON AG ohne ordentliche Vertragsänderung Forderungen eintreibt.
--- Ende Zitat ---
Zweifel an der \"Aktivlegitimation\" besteht, wenn z.B. die E.ON Bayern Vertrieb GmbH Forderungen des vorherigen Lieferanten E.ON Bayern AG (jetzt \"nur\" noch Netzbetreiber) gerichtlich einklagt. Inzwischen wurde von einigen Gerichten in solchen Fällen die Klage abgewiesen (siehe Suchfunktion \"Aktivlegitimation)!
jofri46 sprach von der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH mit Sitz in München.
jofri46:
Die Vetriebsstruktur von E.ON ist mir nicht geläufig. Wenn die regionalen E.ON-Vertriebsgesellschaften eigenständige GmbHs sind, die ihren Sitz in der jeweiligen Region haben, dann sind je nach Bundesland auch verschiedene zentrale Mahngerichte zuständig.
Für E.ON Mitte Vertriebs GmbH mit Sitz in Kassel (?) wäre dann in der Tat das zentrale Mahngericht für Hessen in Hünfeld zuständig.
Wenn ursprünglich die E.ON AG Vertragspartner war, dann ist es nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes durchaus möglich, die Vertragsverhältnisse mit den Kunden auch ohne deren Zustimmung rechtlich wirksam auf eine andere Gesellschaft (hier wohl die regionalen Vertriebs-GmbHs) zu übertragen.
Wenn die Aktivlegitimation der klagenden Vertriebs-GmbH bestritten wird, ist diese in der Beweispflicht und da kann es dann schon schwierig werden, den Nachweis zu erbringen, dass das konkret betroffene Vertragsverhältnis im Wege der Rechtsnachfolge nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf die GmbH übergegangen ist.
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