Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
RR-E-ft:
E.ON Bayern heißt jetzt BAYERNWERK.
E.ON Bayern Vertrieb GmbH heißt jetzt E.ON Energie Deutschland GmbH.
Für eine Verrechnung von Zahlungen im Sinne des Kunden käme es darauf an, dass von diesem vor oder bei der jeweiligen Zahlung eine Tilgungsberstimmung im Sinne des § 366 Abs. 1 BGB angegeben wurde. Fehlte es an einer Tilgungsbestimmung des Kunden, war grundsätzlich gem. §§ 366 Abs. 2 , 367 BGB zu verrechnen.
luispold:
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Habe auf den Überweisungen stets angegeben
Abschlagszahlung - Monat und Jahr
und die Höhe der Restzahlung für die Jahresrechnung in der Gegenrechnung schriftlich angekündigt.
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