Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?

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userD0003:
@auctor

Wenn in der Rechnung vom 2008 auch (u.U. verjährte) Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007 aufgrund Ihrer Rechnungskürzungen enthalten sind, dann dürfte das auf Zahlungsverrechnungen des Versorgers im Rahmen eines behaupteten Kontokorrentverhältnisses zurückzuführen sein.

Zur (UN)Rechtmäßigkeit siehe Urteil Landgericht Potsdam vom 25.03.2010 - Geschäftsnummer 51 O 15/10 (Seite 10 \"Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest\").

hwb0010:
Hallo zusammen,
mir wurde heute ebenfalls über den RA aus Kassel von E.ON Bayern ein Mahnbescheid zugestellt.
Liege nun seit 2004 mit E.ON im Streit. Gegen den Mahnbescheid werde ich zum Teil widersprechen. Die vom RA herausgegebenen Zahlen und Zeiten stimmen nicht mit den Angaben von E.ON überein.
Den Widerspruch werde ich zunächst nicht begründen. Ich warte ab, ob Klage erhoben wird.
Sollte Klage erhoben werden suche ich noch einen guten Anwalt - wenn möglich Raum Rosenheim-München - der sich in dieser Materie auskennt. Vielleicht hat ja jemand von euch einen guten Tip.

Ansonsten liegt der Fall bei mir ähnlich wie bei den meisten Usern hier: Forderung des RA seit 2008, Angebot mit 20% Rabatt. Anruf einer Dame vom RA mit dem Versuch, mich unter Zeitdruck zu setzen.

Frage:
Hat denn E.ON in den letzten Jahren einen Nachweis zur Berechtigung der Preisanpassungen geliefert? oder gibt es ein Urteil, wonach die Preisanpassungen berechtigt waren?
Viele Grüsse
Horst

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von hwb0010
Gegen den Mahnbescheid werde ich zum Teil widersprechen.
--- Ende Zitat ---

Ist denn ein Teil des mit dem Mahnbescheid gerichtlich geltend gemachten Anspruchs berechtigt, so dass diesem Teil nicht widersprochen werden soll?

hwb0010:
Hallo RR-E-ft,
ja, zum Teil sind die Forderungen auch berechtigt. Hast recht, vielleicht liegt der Fall bei mir doch etwas anders.
Irgendwann habe ich die Zahlungen an E.ON komplett eingestellt und die monatlichen Abschlagzahlungen auf ein Sparbuch eingezahlt. Dies habe ich E.ON auch so mitgeteilt. Ich habe E.ON dauernd aufgefordert (seit 2004) , dass E.ON seine Kalkulation offenlegt bzw. habe ich versucht, eine persönliche Regelung zu erreichen. Bisher ohne Erfolg. Irgendwann ist mir aufgefallen, dass sie solange noch jeden Monat Geld erhielten sich gar nicht bewegten. Erst als ich die Zahlungen komplett einstellt habe kam es zumindest zu einzelnen Telefonaten. Zwischenzeitlich bleibt vom Sparguthaben durch die Verjährung und den eventuellen Rabatt sogar etwas übrig. Es wäre schade, wenn dieser Gewinn durch RA-Kosten aufgefressen würde. Denn logischerweisen läuft solch ein Gerichtsverfahren auf einen Vergleich hinaus.
Auf meine Schreiben an E.ON und Einsprüche kamen meist keinerlei Reaktionen. Und wenn dann nur ein allgemeines BlaBla.
Mit dem Gasanbieter hier vor Ort habe ich seit 2004 das gleiche Spiel gespielt. Mitte letzten Jahres haben wir einen Vergleich geschlossen und beide Seiten sind zufrieden.
Grüsse.
Horst

aranblau:

--- Zitat ---Original von hwb0010
mir wurde heute ebenfalls über den RA aus Kassel von E.ON Bayern ein Mahnbescheid zugestellt.
...

Anruf einer Dame vom RA mit dem Versuch, mich unter Zeitdruck zu setzen.
...

Viele Grüsse
Horst
--- Ende Zitat ---

Frage zum besseren Verständnis: wann hat die Dame bei Dir angerufen und wann ist dann tatsächlich der Mahnbescheid gekommen? War bei dem Anruf der Mahnbescheid schon beantragt?

Bei mir hat die Kanzlei offenbar zweimal versucht, mich anzurufen, mich aber nicht erreicht. Zuletzt am 29.12. Ich bin davon ausgegangen, dass die zunächst drohen und war mir bisher relativ sicher, dass sie im Hinblick auf den letzten Versuch, mich am 29. telefonisch zu erreichen, bisher noch keinen Mahnbescheidsantrag losgeschickt haben. Bisher hab ich wohl noch keinen Mahnbescheid bekommen, bin aber auch seit ein paar Tagen nicht daheim.

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