Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
luispold:
Prost Neujahr!!!!!!!
Bis heute ist der Mahnbescheid noch nicht bei mir angekommen!
Frage an die Wissenden:
Ist somit der gekürzte Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2008 verjährt?
hko:
@luispold,
auch Ihnen ein gutes neues Jahr.
--- Zitat ---Original von luispold
Prost Neujahr!!!!!!!
Bis heute ist der Mahnbescheid noch nicht bei mir angekommen!
Frage an die Wissenden:
Ist somit der gekürzte Rechnungsbetrag aus dem Jahr 2008 verjährt?
--- Ende Zitat ---
Ist noch nicht sicher, weil ein Mahnbescheid einige Tage bei den Gerichten und der Post benötigt. Entscheidend ist, ob ein Mahnbescheid in 2011 beantragt wurde.
Ich hatte vor einem Jahr auch mit einem Mahnbescheid gerechnet und Mitte Januar bei dem für mich zuständigen Mahngericht nachgefragt. Dort wurde mir dann gesagt, dass gegen mich kein Mahnbescheid erlassen wurde (alle Mahnbescheide aus 2010 waren zu diesem Zeitpunkt raus).
Also: noch etwas Geduld.
Gruß hko
luispold:
Guten Morgen,
habe gerade beim Zentralen Mahngerichtfür Bayern
Telefon: 09561 878-5
Telefax: 09561 878-6665 u. 878-6666
E-Mail: poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
angerufen und gefragt, ob ein Mahnbescheid von E.ON gegen mich in Arbeit ist.
Antwort: Stand heute nicht!
Die nette Mitarbeiterin sagte mir aber, dass noch so viel aus 2011 abzuarbeiten ist, dass ich noch einige Zeit abwarten muss!
auctor:
Hallo zusammen,
bei mir ist nun nocht rechtzeitig am 30.12. der Mahnbescheid eingegangen. Ausgesellt von der Kanzlei Spalckhaver & Kollegen.
Erstaunlicherweise differiert die Hauptforderung bzw. ist nun um 20 % niedriger als in der Zahlungsaufforderung vom Okt. 2011.
Ist jemand bekannt, ob diese Kanzlei seriös ist?
Hauptforderung die die Versorgungsleistung u.a. aus einer Rechnung von 2008. Darin enthalten sind auch Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007, bezüglich der Jahresrechnungskürzungen.
Sind diese nicht inzwischen verjährt, sodass eine Forderung - wenn überhaupt -nur für die Jahre 2008 - 2009 besteht?
Wie ist Ihre Einschätzung zum Widerspruch des Mahnbescheides - Risiko eingehen oder nicht?
Herzlichen Dank im Voraus.
luispold:
--- Zitat ---Original von auctor
Hallo zusammen,
bei mir ist nun nocht rechtzeitig am 30.12. der Mahnbescheid eingegangen. Ausgesellt von der Kanzlei Spalckhaver & Kollegen.
Erstaunlicherweise differiert die Hauptforderung bzw. ist nun um 20 % niedriger als in der Zahlungsaufforderung vom Okt. 2011.
Vermutlich hat man die angebotenen 20 % \"Nachlass\" auf die angebliche Forderung in Abzug gebracht.
Ist jemand bekannt, ob diese Kanzlei seriös ist?
Eine Anwaltskanzlei die für E.ON arbeiten darf, hat vermutlich dem Auftraggeber einen Sonderpreis eingeräumt und wird bestimmt mit kostenlosem Gas und Strom beliefert!?.............Glaube nicht, dass man in Verbindung mit unserem Rechtssystem nach \"seriös oder nicht\" fragen sollte!
Hauptforderung die die Versorgungsleistung u.a. aus einer Rechnung von 2008. Darin enthalten sind auch Forderungen aus den Jahren 2004 - 2007, bezüglich der Jahresrechnungskürzungen.
Wenn ich hier alles richtig verstanden habe, hat der Mahnbescheid die Verjährung der Rechnung aus 2008 erstmal verhindert!
Sind diese nicht inzwischen verjährt, sodass eine Forderung - wenn überhaupt -nur für die Jahre 2008 - 2009 besteht?
Wie ist Ihre Einschätzung zum Widerspruch des Mahnbescheides - Risiko eingehen oder nicht?
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#mahnbescheid1
Herzlichen Dank im Voraus.
--- Ende Zitat ---
ich habe seit meinen \"Preisprotestbeginn\" dafür Sorge getragen, dass ich, im Fall meine Versorger ziehen vor Gericht, nicht ganz \"nackt\" dastehe.
Bin dem Protestkostenfond des BDE beigetreten. Außerdem leiste ich mir eine Rechtsschutzversicherung.
Ich werde auf jedem Fall dem zu erwartenden Mahnbescheid widersprechen! Ist ja nicht gesagt, das E.ON eine Klage einleitet. Die derzeitige Rechtslage, so glaube ich hier und an anderen Stellen dieses Forums gelesen zu haben, gibt uns Preisprotestlern eine Erfolgsaussicht!
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