Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
bolli:
--- Zitat ---Original von Cremer
@schwaltaler,
dann ist der Mahnbescheid nichtig, bzw. die Ansprüche sind verjährt.
--- Ende Zitat ---
Der Mahnbescheid ist wohl nicht nichtig, sondern entfaltet lediglich keine Wirkung mehr (das ist rechtlich durchaus was anderes ;)), so denn nach dem Widerspruchh gegen den Mahnbescheid vom Gläubiger kein weiterer Verfahrensschritt eingeleitet wurde.
Des weiteren hängt die Verjährung von Forderungen nicht vom Mahnbescheid sondern vom Fälligkeitszeitpunkt der Forderung ab. Der Mahnbescheid ist lediglich in der Lage, die Verjährungsfrist zu hemmen. Diese Hemmung gilt in der Regel aber eben nur ein halbes Jahr nach Erlass des Mahnbescheides, danach läuft die Verjährung im Zweifelsfall weiter.
Ob dann was verjährt ist, wissen nur diejenigen, die die Fälligkeit der Forderung und ggf. andere Verjährungshemmungsgründe kennen. ;)
luispold:
Mich interessiert, wie sich die weitere Geschäftsbeziehung entwickelt. Sehe keinen Grund, mich von einem anderen Stromversorger versorgen zu lassen.
Nach Eingang des anwaltlichen Schreibens bei mir, Mitte Nov. 2011, habe ich zwei gekürzte Abschlagszahlungen geleistet, bald ist die nächste fällig.
M.W.:
:D Wie ich vorhin hörte, hat die Kanzlei auch bei mir daheim angerufen. Und ich dachte schon, dass ein neues Angebot kommt.
aranblau:
Ja, der Spackhalver hat´s bei mir heute nachmittag auch telefonisch versucht.. Hat mich aber nicht erreicht. Von daher kenne ich den Inhalt des \"Angebot´s\" nicht. Jedenfalls dürfte dann aber ein Teil der Ansprüche verjährt sein, wenn die jetzt erst damit drohen, \"demnächst\" den Mahnbescheid loszuschicken (gemeint ist hier wohl der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids?), oder \"jolivi\" (\"...ruft zu Hause eine Dame der Kanzlei an: .....was jetzt ist.....Geld her oder.....sie würde nächste Woche den Mahnbescheid losschicken.......\" ) ?
M.W.:
Bei mir hat er oder sie dann nach 17.00 Uhr nicht mehr wie versprochen angerufen. @ aranblau: Es ist noch genug Zeit eine etwaige Verjährung zu unterbrechen; aber hinsichtlich welcher Ansprüche der EON sollte das sein? :tongue:
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