Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
milena2006:
Hallo M.W.,
Ich war bei E.ON Bayern.
Ich habe soeben die Information erhalten, dass es, zumindest in meinem Fall, diesmal recht wahrscheinlich ist, dass es zu einer Klage kommen wird, um weitere Verjährungen zu verhindern. Ich warte also ab, wie es ausgehen wird. Aufgeben kommt für mich nach der vielen Mühe nicht in Frage.
Grüsse, Milena
aranblau:
--- Zitat ---Original von *milena*
\"...Der Grundbetrag (ohne Kosten des gegnerischen Anwalts bzw. der Inkassofirma), der nun gefordert ist, ist um 200€ geringer, als der des letzten Jahres. Ich kann nicht beurteilen, ob hier bereits Beträge als verjährt anerkannt wurden, da eine genaue Kostenaufstellung im Schreiben fehlt.\"
--- Ende Zitat ---
Der vom Rechtsanwalt genannte Betrag dürfte eine Phantasiezahl sein. Auch bei mir lässt sich überhaupt nicht nachvollziehen, wie der Anwalt auf die von mir verlangte Hauptforderung kommt. Jedenfalls ist sie um gut 100 EUR niedriger, als zuletzt von E.ON selber eingefordert. Als verjährt anerkannt ist in meinem Fall aber bestimmt nichts....
--- Zitat ---
Hallo M.W.,
Ich war bei E.ON Bayern.
Ich habe soeben die Information erhalten, dass es, zumindest in meinem Fall, diesmal recht wahrscheinlich ist, dass es zu einer Klage kommen wird, um weitere Verjährungen zu verhindern. ...
Grüsse, Milena
--- Ende Zitat ---
Das habe ich auch vermutet. Nach den Pressemeldungen in der letzten Zeit scheint E.ON zur Zeit finanziell etwas klamm zu sein :D Bei mir war es so, dass seit Vertragsbeendigung immer mit einer gewissen Regelmäßigkeit von E.ON selber die typischen \"Mahn\"-Schreiben kamen. Ein Anwalt wurde von denen erst eingeschaltet, seit erstmalig die Verjährung von Beträgen aus der Jahresabrechnung 2008 ansteht...
Im Übrigen (bezogen auf die Frage von luispold) gehe ich auch davon aus, dass ich im Rahmen eines Sondervertrages beliefert wurde (Jahresverbrauch regelmäßig bei ca. 16.000 - 18.000 kwh, Abrechnung nach \"E.ON-Erdgas-Komfort-Tarif\" oder \"Bestpreis Gas\" oder vergleichbar). Hat sich hier schon mal jemand die Mühe gemacht rauszufinden, ob er konkret in einem Sondertarif beliefert wurde, bzw. ob auch bei E.ON Bayern mit den unwirksamen Preisanpassungsklauseln lt. AGB \"gearbeitet\" wurde? Ich werde aus meinem früheren E.ON-Vertrag insofern nicht ganz schlau, ich gehe aber schon davon aus, dass hier evtl. unwirksame Klauseln einbezogen wurden.
bolli:
@aranblau
Ich empfehle mal die Lektüre dieses Threads sowie des BGH-Urteils vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 Rd-Nr. 26. Da werden einige zusätzliche Hinweise gegeben, die Ihnen weiterhelfen sollten.
aranblau:
--- Zitat ---Original von bolli
@aranblau
Ich empfehle mal die Lektüre dieses Threads sowie des BGH-Urteils vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 Rd-Nr. 26. Da werden einige zusätzliche Hinweise gegeben, die Ihnen weiterhelfen sollten.
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis. Leider kannte ich diesen Thread schon und ich finde ihn im Hinblick auf meine Konstellation insofern weniger hilfreich, weil er naturgemäß sämtliche Optionen offen lässt und eigentlich nur den Hinweis liefert, wie prozesstaktisch vorzugehen ist.
Meine Frage bezog sich daher eher darauf, ob denn speziell im Fall \"EO.N Bayern\" schon jemand \"praktische Erfahrungen\" in Sachen \"Gas-Tarif-Einstufung\" bzw. Einbeziehung eventuell unwirksamer Preisklauseln gemacht hat (z. B. durch Urteil) und wenn ja, welche?
aranblau:
--- Zitat ---Original von M.W.
Hier ist ja ganz schön was los. Habe auch einen Brief der oben genannten Kanzlei erhalten und werde ihn unbeantwortet hinten dem einer Bayreuther Kanzlei aus dem Herbst letzten Jahres ablegen. Für mich waren die Ausführungen oben von RR-E-ft sehr hilfreich, decken sie sich doch strukturell mit meinen Überlegungen. Hier in Coburg schien bereits gegen die EON Bayern (in welcher Rechtsform auch immer; ich vermute nicht die Vertriebs-GmbH) entschieden worden zu sein. Da werde ich mich mal erkundigen müssen.
Gruß
M.W.
P.S.: Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind in der Tat sehr komplex. Obgleich selbst Jurist werde ich im Falle einer Klage selbstverständlich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Edit: Rechtschreibfehler
--- Ende Zitat ---
Ich finde nicht, dass hier ganz schön was los ist. Da das Vesorgungsgebiet von EO.N Bayern ja nicht so klein ist, melden sich hier nach wie vor doch ziemlich wenige zu Wort... Entweder stellt sich für einen Großteil E.ON-Bayern-Kunden das Problem gar nicht, weil sie die Preiserhöhungen nie in Frage gestellt haben, oder aber, sie haben schon seit längerem die Segel gestrichen oder aber jedenfalls jetzt auf das RA-Schreiben klein beigegeben... Ich selber bin mir jedenfalls angesichts der juristischen Unwägsamkeiten immer noch nicht schlüssig, ob und wie ich reagiere.
Frage: erscheint es eigentlich taktisch unklug, dem RA heute (wg. Fristablauf - oder auch die nächsten Tage) mitzuteilen, dass man sich zunächst noch mit dem eigenen Anwalt beraten will (und sei es bloß, weil man Zeit gewinnen will)?
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