Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
M.W.:
Da kann ich keinen Rat geben. Ich gehe davon aus, dass jeder Fall ein wenig anders liegt, so dass sich kein abstrakt-generelles Regelwerk finden lässt. Persönlich lass ich den Dingen ihren Lauf und stresse mich nicht ab, zumal ich wirtschaftlich durch welche Maßnahmen auch immer nicht in Schieflage kommen kann. Ferner wohnt der Anwalt auf der Referenzliste des Bunder der Energieverbraucher in meiner Straße etwa 200m Luftlinie von mir entfernt. :D :D :D
aranblau:
--- Zitat ---Original von aranblau
...
Frage: erscheint es eigentlich taktisch unklug, dem RA heute (wg. Fristablauf - oder auch die nächsten Tage) mitzuteilen, dass man sich zunächst noch mit dem eigenen Anwalt beraten will (und sei es bloß, weil man Zeit gewinnen will)?
--- Ende Zitat ---
RR-E-Ft. beantwortet anderenorts die Frage (man muss hier nur manchmal lange genug und hin und wieder auch mühsam suchen)
\"Man darf mit dem Versorger und dessen Anwälten nicht in Verhandlungen eintreten, sonst kommt es zur Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB..
Man sollte die Schreiben einfach beiseite tun, keinesfalls darf man auch nur irgendwie (Schreiben, Anrufe oder sonstige Reaktionen) den Eindruck erwecken, man wolle etwaig über streitige Beträge verhandeln.
Es wäre - jedenfalls mit Rücksicht auf die Verjährung - deshalb auch kreuzgefährlich, auf solche Schreiben dergestalt zu reagieren, man bräuchte auf eine Stellungnahme darauf noch etwas Zeit.\"
(Hervorhebung durch Unterstreichen von mir)
Ich hab jetzt mal für mich beschlossen, nicht zu reagieren. Ich gehe aber davon aus, dass es zu wenige sind, die ebenfalls nicht reagieren, weshalb der Anwalt von EO.N rein vom Arbeitsaufwand wohl nicht auf Mahnbescheide verzichten wird.
Interessant wird es bei mir vor allem deshalb, weil ich zwar zunächst den 315-Einwand gebracht habe, nach der weiteren \"rechtlichen Entwicklung\" ich aber auch (vergleichsweise spät) noch den Einwand nach § 307 nachgeschoben habe. In ihren bisherigen Reaktionen auf meine Widersprüche sowie \"Mahn\"-Schreiben\" ist EO.N aber nicht mehr weiter auf meinen 307-Einwand eingegangen.
Hier ( http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#sofortzahlen ) wird ja beschrieben, wie speziell beim 315-Einwand vorzugehen ist. Ich gehe aber davon aus, dass das beim 307-Einwand nicht sehr viel anders ist. Also: Klagebegründung abwarten und insbesondere nachsehen, ob hier auf meinen 307-Einwand und/oder (nur) auf den 315-Einwand eingegangen wird. Dann kann ich mir immer noch überlegen, ob ich die Klage weiterverfolge oder sofort anerkenne. Wenn ich falsch liege, bitte ich um Korrektur.
Nicht desto trotz trotzdem nochmal meine Frage, weil ich ja auch gesehen habe, dass so manche gerade zum Jahresende schon mit Mahnbescheiden konfrontiert wurden: wie ist denn bei denen, die offenbar zu Verjährungsverhinderungszwecken einen Mahnbescheid bekommen haben, das Verfahren weitergegangen? Klageerhebung, Zahlung oder Verfahren \"eingeschlafen\"?
M.W.:
Hallo Aranblau, hallo Milena!
Genau das würde mich auch interessieren. Ich habe heute den in obigem Post genannten Kollegen getroffen. Dessen Klage endete 2009 mit einem Vergleich. Er klagte, weil ihm die EON auf die Nerven ging und er eine Rechtsschutzversicherung hatte, die Deckung zusagte. Er hatte akribisch die Jahresabrechnungen entsprechend seiner Rechtsauffassung neu erstellt, Kürzungen und Einbehalte vorgenommen und nur gekürzte Vorauszahlungen überwiesen. Der Vergleich sei dergestalt gewesen, dass er auf den bewusst überklagten Betrag verzichtete und die EON die Kürzung akzeptierte. Er wusste zunächst nicht von dem Vergleich, war davon überrascht und schob es darauf, dass sich der Regensburger Korrespondenzanwalt nicht genug kümmerte. Hier möchte ich anmerken, dass die ganzen netten Urteile zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existent waren. Ich finde den Ausgang insoweit in Ordnung. Zur Rechtsfragen sagt der Vergleich naturgemäß nichts aus. Jeder Richter freut sich über einen Vergleich, weil er eine schnelle Erledigung hat und kein Urteil pinseln muss. Nur so am Rande.
Zur Sache möchte ich hier wenig sagen, zumal alle mitlesen können. Nur Folgendes: Es spricht einiges für einen Sondervertrag. Hier können AGBs wirksam einbezogen worden sein, müssen aber nicht. Falls ja, werden diese vom Gericht überprüft und ggf. \"verworfen\". Damit hätte die EON keinen Rechtsgrund für die Preissteigerungen gehabt. In der Zahlung ist wohl auch kein \"stillschweigendes\" Anerkenntnis zu sehen. Daher Anspruch des Beklagten aus ungerechtfertigter Bereicherung (ich gehe von Leistungskondiktion aus) gem. §§ 812 ff. BGB, der ggf. eine Widerklage provozieren könnte. Das mal in einfachen Worten und ohne Gewähr für die Richtigkeit.
Ich meine, wir sollten uns per PN austauschen. Vielleicht können wir die Streitigkeiten ja irgendwie verbinden.
Es grüßt
Matthias
hko:
Hallo,
ich habe gerade auch so ein nettes Schreiben von der Kanzlei Spalckhaver erhalten. Diesmal wird EON Mitte vertreten.
Die Forderung ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Es wird Bezug genommen auf Abrechnungen der letzten Jahre, denen ich regelmäßig widersprochen habe. In allen Fällen waren einige meiner Abschlagzahlungen unterschlagen worden.
Ich warte jetzt erst einmal ab, also keine Reaktion meinerseits.
Ich denke aber schon jetzt darüber nach, ob ich nicht ein Strafverfahren wegen Unterschlagung und versuchten Betrug gegen EON Mitte einleiten kann. Ständige Abrechnungsfehler - natürlich zu deren Gunsten - und Unterschlagung meiner Abschlagszahlungen sollte doch wohl als Gründe ausreichen?!
Gruß hko
luispold:
Bin mal neugierig, ob es zu einer Nachfrist oder gleich zum Mahnbescheid kommt.
Habe auch nicht auf das 1. Schreiben von RA Spalckhaver geantwortet, meine Abschlagszahlung, wie seit Jahren, meinem Verbrauch und akzeptiertem Preis entsprechend geleistet.
Wenn Spalckhaver den Mahnbescheid entsprechend der Gesamtsumme des Zahlungsaufforderungsschreibens beantragt, was ist dann mit den weiteren Stromlieferung durch E.ON?
E.ON kann ja meinen Grundversorgungstarif nicht kündigen, oder doch? Vielleicht kommt es noch zu einer Sperrandrohung? Irgendwo habe ich gelesen, dass die Stromversorger, bei einer geschuldeten Summe ab 100 Euro, ein Recht zur Sperrungder Grundversorgung haben.
Jedenfalls habe ich mich mit RAin Ahrens kurzgeschlossen und werde ihr, wenn nötig zu gegebener Zeit, den Fall übergeben.
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