Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
aranblau:
Auf jeden Fall dürfte mit Erlass des Mahnbescheids erst einmal die Verjährung (so sie denn überhaupt wirksam eingewendet werden kann) gehemmt sein.
Unabhängig davon aber wird mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid das Verfahren in das Klageverfahren übergeleitet, sofern dies der Antragsteller beantragt (und dies möglicherweise schon im Mahnbescheid!). Sofern dies schon im Mahnbescheid beantragt ist, geht das Streitverfahren jedenfalls zügig weiter, denn § 697 ZPO bestimmt, dass der Antragsteller seinen Anspruch (nach \"unverzüglicher\" Aufforderung durch das Gericht) binnen 2 Wochen zu begründen hat.
bolli:
--- Zitat ---Original von luispold
Überhaupt wäre es hilfreich zu wissen, ob es Sinn macht, den Preissteigerungen bei den Nachfolgelieferanten auch zu wiedersprechen, statt sich einen neuen Lieferanten zu suchen?
--- Ende Zitat ---
Sinn macht das überall da, wo entweder die AGB mit einer entsprechenden Preisanpassungsklausel nicht wirksam in den Vertrag eingebunden wurden oder wo die Preisanpassungsklausel wegen ihres Inhalts unwirksam ist.
Aber mittlerweile gehen meines Wissens die meisten Lieferanten dann her und kündigen statt auszuharren und größere Rückstände auflaufen zu lassen. Aber probieren können Sie es ja.
Ansonsten eben neuen Versorger suchen.
M.W.:
Hier ist ja ganz schön was los. Habe auch einen Brief der oben genannten Kanzlei erhalten und werde ihn unbeantwortet hinten dem einer Bayreuther Kanzlei aus dem Herbst letzten Jahres ablegen. Für mich waren die Ausführungen oben von RR-E-ft sehr hilfreich, decken sie sich doch strukturell mit meinen Überlegungen. Hier in Coburg schien bereits gegen die EON Bayern (in welcher Rechtsform auch immer; ich vermute nicht die Vertriebs-GmbH) entschieden worden zu sein. Da werde ich mich mal erkundigen müssen.
Gruß
M.W.
P.S.: Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind in der Tat sehr komplex. Obgleich selbst Jurist werde ich im Falle einer Klage selbstverständlich einen Rechtsanwalt beauftragen.
Edit: Rechtschreibfehler
milena2006:
Ich habe ebenfalls besagtes Schreiben von derselben Kanzlei erhalten, Termin ebenfalls 04.11.11.
Bereits letztes Jahr, ca. um dieselbe Zeit, bekam ich ein Schreiben von einer Inkassofirma, um den strittigen Betrag einzufordern. Ich widerspreche seit 2006, seit 2009 habe ich den Anbieter gewechselt. Eine erste Sperrandrohung bekam ich noch während ich bei E.ON war, eine zweite, nachdem ich den Anbeiter gewechselt hatte.
Seit ca. zwei Jahren habe ich einen Anwalt beauftragt, sich der Dinge anzunehmen. Die Versuche, die Beträge einzufordern, kommen immer gegen Ende des Jahres, dann ist wieder Ruhe. Der Grundbetrag (ohne Kosten des gegnerischen Anwalts bzw. der Inkassofirma), der nun gefordert ist, ist um 200€ geringer, als der des letzten Jahres. Ich kann nicht beurteilen, ob hier bereits Beträge als verjährt anerkannt wurden, da eine genaue Kostenaufstellung im Schreiben fehlt.
Auch das diesjährige Schreiben habe ich meinem Anwalt bereits übergeben, ich selbst werde darauf nicht reagieren.
M.W.:
Eon Bayern oder Mitte? Ich bin auch seit 2009 weg.
Gruß
M.W.
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