Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?

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bjo:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/

luispold:

--- Zitat ---Original von Wutmensch
.....................


PS @ luispold :  PN-Box ist leer
--- Ende Zitat ---

jetzt ist was drin!

Wutmensch:
Habe im Forum zum Thema  \" RA: Stromanbieter berechtigt zur einseitigen Preiserhöhung\"  auch noch diesen Beitrag von RR-E-ft vom 27.11.2010 gefunden (beginnend mit: Schreiben Sie doch einfach den Kollegen von der Gegenseite kurz und knapp, dass Sie geltend gemachten Ansprüche insgesamt bestreiten . . . usw)    
Wäre ein solches Antwortschreiben an RA Spalckhaver vorab zu empfehlen ?

luispold:
Ich denke jeder Kontakt mit dem RA SPALCKHAVER ist für mich nicht zielführend. Kein Wort meinerseits wird ihn veranlassen meinen Fall an E.ON zurückzugeben.

Also warum Papier verschwenden. Warte den Mahnbescheid ab und dann verfahre ich so wie auf dem Homepage des BDEV beschrieben.

aranblau:
Ich hab auch so einen Brief bekommen.
Vergleiche ich die sogenannte Hauptforderung (ohne Mahn- u. RA-Kosten) nach dem Schreiben des Rechtsanwalts mit der Forderung in der Schlussabrechnung (ich bin schon seit längerem nicht mehr E.ON-Kunde), so fällt natürlich die Differenz auf - bei mir fast 100 EUR. Es erscheint also von E.ON-Seite mehr als gewollt, auf das Rechtsanwaltschreiben zu reagieren und sei es nur, um sich wegen dieser Differenz zu erkundigen. Klar ist eines: man wird verunsichert. Andererseits, wie hier schon mal erwähnt: wenn E.ON schon zu dem \"Zugeständnis\" bereit ist, auf 20 % der Forderung zu verzichten, scheinen die Chancen ja nicht ganz so schlecht zu stehen.

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