Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
luispold:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wieso meint man denn, dass man einen von E.ON beauftragten Rechtsanwalt über die Rechtslage belehren müsste?
Als Nichtjurist mache ich mir manchmal so meine Vorstellung vom Recht.....?
Möglicherweise haben Sie selbst schon nicht verstanden, wonach sich ein entsprechender Streit vor Gericht entscheiden könnte.
Nachdem ich Ihren Text gelesen habe bin ich auch dieser Meinung!
Möglicherweise ist schon unklar, ob E.On Bayern Vertrieb GmbH überhaupt Vertragspartner geworden ist und Forderungsinhaber sein kann. Schließlich wurde der betreffende Vertrag wohl schon nicht mit der (bei Vertragsabschluss noch gar nicht existierenden) E.ON Bayern Vertrieb GmbH abgeschlossen und eine Urkunde über einen Rechte- und Forderungsübergang wurde bisher wohl auch nicht ausgehändigt, §§ 410 ff. BGB.
Am 7.12.2007 schrieb mir die AG auf meinen Widerspruch. Am 24.09.2008 die Vertriebs GmbH auf meinen neuerlichen Widerspruch und bezieht sich dabei auf das Schreiben vom 7.12.2007. Aber keine Information der Änderung AG zu GmbH!
Es ist ferner schon unklar, ob in dem konkreten Vertragsverhältnis überhaupt wirksam ein Preisanpassungsrecht zugunsten des Versorgers gesetzlich oder vertraglich eingeräumt wurde (vgl. nur BGH, B. v. 18.05.11 Az. VIII ZR 71/10 und B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10).
Fehlte es demnach an einem wirksamen Preisanapssungsrecht des Versorgers, kam es auf zwischenzeitliche Widersprüche schon gar nicht an (vgl. nur BGH, B. v. 07.06.11 Az. VIII ZR 333/10 Rn. 2).
Am 21.06.2005 hat mir die E.ON Bayern AG schriftlich bestätigt, dass die Energiebelieferung weiterhin durchgehend mit dem \"Allg. Tarif\"erfolgt.
Hintergrund war ein von mir gestarteter Umstieg vom \"Allg. Tarif\" auf den vermeintlich günstigeren Tarif \"EON BASIS POWER\" ab 1.4.2005. Wie ich diesen Umstieg auf den Weg brachte????vermutlich telefonisch, jedenfalls keine weiteren schriftlichen Unterlagen außer der Umstellungsbestätigung vom 8.6.2005 der E.ON Bayern AG. Aber der neue Tarif brachte keine Preissenkung. In meinem Wohnort ist der Allg. Tarif wegen der nicht zu zahlenden Konzessionsabgabe niedriger. Also bat ich E.ON um die Änderung zurück zum \"Allg. Tarif\"
Außer den erwähnten Schreiben von E.ON Bayern AG sind bei mir noch die schriftlichen Begrüßungen von E.ON Bayern AG (ursprünglich 3 Zähler im Haus, deshalb 3 Begrüßungen) als Neukunde. Hier wird als Grundlage für das Vertragsverhältnis die AVBEltV, die dazu ergänzenden Bedingungen und der Allg. Tarif der E.ON Bayern AG genannt. Entsprechende Schriftstücke sind bei mir nicht vorhanden!
Hampelt man jetzt in Korresondenz mit dem gegnerischen Anwalt wieder (nur) mit § 315 BGB herum, könnte ein Gericht in einem sich anschließenden Prozess auf die Idee verfallen, das Preisanapassungsrecht als solches sei schließlich vollkommen unstreitig bzw. vom Kunden sogar nachträglich zugestanden/ anerklannt und es käme deshalb für die Streitentscheidung lediglich noch auf die Billigkeit der Preisanpassungen an:
Bestand hingegen ein wirksames Preisanpasungsrecht, so käme es auf eine Billigkeitskontrolle all derjenigen Preisanapassungen bzw. Preise an, die infolge der erfolgten Widersprüche jedenfalls nicht vertraglich vereinbart wurden (vgl. BGH, B. v. 29.06.11 Az. VIII ZR 211/10 Rn. 17 f.).
einigermaßen verstanden
Wenn man auf Vergleichsangebote eingeht, indem nan in Vergleichsverhandlungen einsteigt, vergibt man sich schließlich u.U. auch seine Verjährungseinrede. In diesem Zusammenhang wäre es vollkommen sinnlos, darauf zu verweisen, ein Vergleichsangebot ginge nicht weit genug, wenn man kein eigenes unterbreiten würde.
Auch das verstehe ich jetzt
Nach alldem würde man nur den Eindruck gewinnen, jemand, der eigentlich selbst unsicher und unerfahren ist, würde sich im übertragenen Sinne (übermütig) als \"Schlangenbeschwörer\" probieren wollen.
Nicht mein Anliegen, möchte meinem zukünftigen Anwalt die Arbeit so leicht wie möglich machen!
Was für ein Käse.
das man, um bei Gericht besser anzukommen, so 2 % freiwillig aktzeptieren sollte, habe ich sicherlich hier, auf der Homepage oder sonstwo gelesen X(
Mehrere Umstrukturierungen bei E.ON (Fusion zu E.ON Bayern), das Projekt regi.on sollen zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen beim Versorger geführt haben. Zudem gab es zwischenzeitlich Netzentgeltsenkungen und sinkende Strom- Großhandelspreise, die bei bestehender Preisanpassungspflicht jeweils an die Kunden weitergegeben werden mussten.
Bei der E.ON Bayern ist es immer nur teurer geworden oder man hat auf zu erwartende Teuerungen hingewiesen
--- Ende Zitat ---
Bedanke mich für die Mühen die sich RREFT gemacht hat!!
luispold:
Hallo miteinander:
Bitte mal in die PN-Box schauen (ganz oben auf dieser Seite)
vielleicht können wir Betroffenen uns ein wenig abstimmen?
Didakt:
@ luispold
--- Zitat ---von Ihnen
...möchte meinem zukünftigen Anwalt die Arbeit so leicht wie möglich machen!
--- Ende Zitat ---
Dazu eine letzte Anmerkung von mir: Das können Sie nicht! :) Nach dem Klartext im vorstehenden Beitrag von RR-E-ft müsste Ihnen die Komplexität Ihres Falles doch nun ausreichend bewusst sein.
luispold:
--- Zitat ---Original von Didakt
@ luispold
--- Zitat ---von Ihnen
...möchte meinem zukünftigen Anwalt die Arbeit so leicht wie möglich machen!
--- Ende Zitat ---
Falsch ausgedrückt, besser wäre wohl gewesen \"weniger Schwiegrigkeiten zu bereiten\"
Dazu eine letzte Anmerkung von mir: Das können Sie nicht! :) Nach dem Klartext im vorstehenden Beitrag von RR-E-ft müsste Ihnen die Komplexität Ihres Falles doch nun ausreichend bewusst sein.
--- Ende Zitat ---
Danke auch für diesen Hinweis!!!!
Komplexität ist mir jetzt klar, hoffe anderen Betroffenen auch. Nachdem ich alles Papier, welches zum Glück von mir aufgehoben wurde und sogar greifbar in einem Ordner steckt, durchgelesen habe.
Wenn ich meine Unterlagen richtig interpretiere, bin ich im Tarif \"Grundversorgung\" und alles wurde telefonisch vereinbart. Eine Preisanpassungklausel liegt mir persönlich nicht vor. Alle Schreiben in Bezug auf Vertragsabschluss oder - änderung tragen keinen Vermerk einer Anlage von \"Kleingedruckten\" oder Vertragsbedingungen. Ob in meiner Akte bei EON etwas derartiges zu finden ist????
Wutmensch:
Aus all dem hier Geschriebenen, scheint es mir nur zwei mögliche Varianten zu geben, wenn einem in der juristischen Flughöhe die Luft zu dünn ist. Entweder man handelt mit E.ON einen Kompromiss aus, oder man übergibt die Sache einem RA. Ich persönlich fühle mich überfordert, bei einer möglichen oder drohenden Gerichtsverhandlung all diese Nuancen parat zu haben. Meine Frage ist nun: Wie finde ich einen RA, der ebenso kompetent ist, wie RR-E-ft auf dieser WEBseite (weil sein Thema) und der mich kostenschonend vertreten kann?
PS @ luispold : PN-Box ist leer
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln