Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Eon beauftragt RA mit Zahlungseinzug ... was nun?
RR-E-ft:
@auctor
Sie erwarten hoffentlich an dieser Stelle keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.
Sollten Sie eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall benötigen, so sollten Sie sich um eine solche kümmern, am besten natürlich so frühzeitig wie möglich.
Siehe auch hier.
Wie hatte man das denn seinerzeit verstanden?
Regeln Prozesskostenfond
mattesStromio:
Bezahlen und den Anbieter wechseln. Er ist zu groß für ein Prozess und das was die Verstehen ist der Abgang der Energiebezieher. Ich weis nicht warum ihr immer an EON und co festhaltet., es gibt Firmen die liefen mit der gleichen Sicherheit- eon und co. liefert ja weiter - nur zu einem anderen normalerweise auch günstigeren Preis.
Traut euch den Wechsel und gebt dem Wettbewerb eine Chance.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von mattesStromio
Bezahlen und den Anbieter wechseln. Er ist zu groß für ein Prozess und das was die Verstehen ist der Abgang der Energiebezieher. Ich weis nicht warum ihr immer an EON und co festhaltet., es gibt Firmen die liefen mit der gleichen Sicherheit- eon und co. liefert ja weiter - nur zu einem anderen normalerweise auch günstigeren Preis.
Traut euch den Wechsel und gebt dem Wettbewerb eine Chance.
--- Ende Zitat ---
Warum soll man denn etwas nicht Geschuldetes bezahlen?
Den Versorger kann man ja trotzdem wechseln, ohne eine unberechtigte Forderung zu bedienen.
Martinus11:
Warum wechseln? So günstig wie der Preis vor 5 Jahren bei EON ist kein anderer Anbieter im Moment.
Mit dem Abgang eines \"Rebellen\" tut man denen doch einen Gefallen und nichts, was ihnen weh tut. Die sind doch froh, wenn sie einem los sind und bieten deshalb vor Gericht Vergleiche an.
luispold:
Guten Tag allerseits,
bin ebenfalls von E.ON Bayern diese Woche zum Termin 4.11.2011 zur Zahlung mit Vergleichsvorschlag 80:20 aufgefordert worden. Da ich dem Prozeßkostenfond schon vor Jahren beigetreten bin und zwischenzeitlich, wenn nötig, vom BDE gute Tipps telefonisch oder per Mail bekam, recht zuversichtlich.
Arbeite gerade an einem Antwortschreiben an den Anwalt SPALKHAVER und Kollegen in Kassel. Ziel dieses Schreiben soll es sein, die Gegenseite zu einem besseren Vergleichsangebot zu verleiten und der Kanzlei Spalkhaver ein wenig Arbeit zu machen.
Ich werde die Gesamtsumme der Forderung anzweifeln (differiert mit meinen Unterlagen), auf das fragliche Zustandekommen von Mahnkosten und Verzugszinsen, in Verbindung mit meinen Widersprüchen in Bezugnahme auf § 315 BGB, hinweisen.
Hier wäre ein Musterbrief hilfreich, vielleicht gibt es ja sogar einen? Werde gleich mal auf dem Portal des BDE suchen. ..............leider gibt es keinen passenden Musterbrief ;( ;(
Bitte mal melden, wer auch von Spalkhaver Post bekommen hat. Diese Kanzlei empfiehlt sich u. a. für Energierecht. Ob die auch Preisprotestler vertreten?
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