@Christian Guhl
schön dass sie am Ball bleiben und uns auf dem Laufenden halten.Ganz klar, ein Wechsel zu einem anderen Anbieter geht nicht mehr zum 1.10.
Aber vielleicht kann man ja von seinem Grundversorger einen günstigeren Tarif bekommen. Was ist, wenn die EGNW z.B. ab November wieder liefern kann, da geht ja wohl nichts automatisch, da muss dann wieder bein Grundversorger gekündigt werden. Alles wieder von vorne, da dachte man, dass man bei einer Genossenschaft in guten Händen ist und dann sowas.
Mein Grundversorger ist übrigens auch EON Avacon. Es muss ja jetzt schon feststehen, dasss EGNW ab 1.10. kein Gas mehr liefern kann, sonst könnte der Grundversorger ja sowas nicht schreiben. Auf alle Fälle ist das dann von EGNW glatter Vertragsbruch. Die Frage ist nur, haften alle Genossen für die Mehrkosten der Grundversorgung oder kann man einzelne Personen haftbar machen. Das die EGNW einem auch nicht mal eine Mitteilung macht. Wie können die neue Gaspreise zum 1.10. festsetzen, wenn sie gar kein Gas haben?