Energiepreis-Protest > Süwag

VoRWEggehen: Kündigung Grundversorgung nach Preiswiderspruch

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Schwalmtaler:
ein Sondervertrag kann unter Einhaltung der entsprechenden Formen (Schriftform, Fristen, selbst unterzeichnet etc.) gekündigt werden.

In diesem Fall neuen Versorger suchen und neuen Vertrag abschließen.

Das Kündigungsschreiben aufheben, da ein Beweis für das Gericht, dass der Versorger sie als Sonder- und nicht Tarifvertragspartner hält und somit nicht §315 sondern 305/307 zu beachten sind!

Hoffentlich haben Sie ordentlich bisher gekürzt!!!!

DoktorKitchen:
Danke für die Rückmeldung Schwalmtaler.

Ich bin allerdings bisher in dem Glauben keinen Sondervertrag zu haben.

Abnahmemenge ca. 24 kWh p.a. und Nutzung lediglich für die Heizung des privaten EFH. Seit Aufnahme des Bezuges durch den örtlichen Grundversorger im Rahmen des Anschlusses des Hauses an das Gasnetz wurde auch kein Vertrag oder Tarifwechsel etc. unterzeichnet/abgeschlossen.

RR-E-ft:
@DoktorKitchen

Der Versorger will anscheinend die Küdigung eines Sondervertrages ausgesprochen haben.



--- Zitat ---Original von DoktorKitchen

Den oben aufgeführten Brief habe ich mit folgenden Abwandlungen erhalten:

Daher kündigen wir den mit Ihnen bestehenden Sondervertrag zum 31.12.2011 bzw. zum nächstmöglichen Termin.
--- Ende Zitat ---

Dann sollte man deshalb wohl zunächst den Versorger schriftlich dazu befragen, welcher, d. h.  wann, mit wem, welchen Inhalts abgeschlossene Sondervertrag damit eigentlich gekündigt werden soll und was in diesem Sondervertrag eigentlich  über die ordentliche Kündigung vereinbart worden sein soll.

Immerhin muss sich für den Empfänger einer Kündigungserklärung erkennen lassen, welcher Vertrag auf welcher Grundlage gekündigt werden soll.

Darauf, in welchem Glauben sich jemand befindet, kommt es dabei eher nicht an.

bjo:

--- Zitat ---Original von DoktorKitchen
Danke für die Rückmeldung Schwalmtaler.
Abnahmemenge ca. 24 kWh p.a. und Nutzung lediglich für die Heizung des privaten EFH. Seit Aufnahme des Bezuges durch den örtlichen Grundversorger im Rahmen des Anschlusses des Hauses an das Gasnetz wurde auch kein Vertrag oder Tarifwechsel etc. unterzeichnet/abgeschlossen.
--- Ende Zitat ---

= > sie sind Grundversorgter Kunde, der Versorger hat sie zum Sondervertragskunden erklärt um sie kündigen zu können.
==> haben Sie einen Vertrag?, haben sie eine AGB, was steht auf den Rechnungen
usw..

DoktorKitchen:
@bjo
Ein Vertrag besteht nicht. AGB wurden nicht ausgehändigt. Auf den Rechnungen wird ein Grundpreis und Arbeitspreis berechnet. Beinhaltet das Ihre Frage? (habe ja noch den Status Grünschnabel)

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