Energiepreis-Protest > Süwag

VoRWEggehen: Kündigung Grundversorgung nach Preiswiderspruch

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tangocharly:

--- Zitat ---Original von Didakt
Was sind \"Diletanten\"? ich kenne nur \"Dilettanten\"!


--- Zitat ---Möglicherweise weiß Herr Cremer in diesem Zusammenhang mehr.
--- Ende Zitat ---
 ;)
--- Ende Zitat ---

Das sind die Schwestern von Vattern oder Muttern. Und \"Dile\" steht für \"Die Lebenden\"

(P.S.: sind schon komische Vögel unterwegs, die Anderen auch noch die Kommas und Pünktchen nachzählen.

In der Sache:
Wenn der GrundVersorger einen Widersprüchler in der Grundversorgung (GV) nicht mehr versorgen kann, weil ihm das unwirtschaftlich dräut, sodann sich aber eine Versorgung im Sondervertrag (SV) wiederum als wirtschaftlich vorstellen kann, dann wird damit zum Ausdruck gebracht, dass auch seine GV eben gerade nicht \"Jedermann\" zur Verfügung steht. Die Ausübung des Kündigungsrechts macht den GV zum SV-Kunden,  nicht wahr        :tongue:

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Didakt
Was sind \"Diletanten\"? ich kenne nur \"Dilettanten\"!


--- Zitat ---Möglicherweise weiß Herr Cremer in diesem Zusammenhang mehr.
--- Ende Zitat ---
 ;)
--- Ende Zitat ---

Wenn jemand tatsächlich nur \"Dilettanten\"! kennt, lässt dies in Bezug auf dessen Weltsicht wohl auch tief blicken.   :D

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von tangocharly

--- Zitat ---Original von Didakt
Was sind \"Diletanten\"? ich kenne nur \"Dilettanten\"!


--- Zitat ---Möglicherweise weiß Herr Cremer in diesem Zusammenhang mehr.
--- Ende Zitat ---
 ;)
--- Ende Zitat ---

Das sind die Schwestern von Vattern oder Muttern. Und \"Dile\" steht für \"Die Lebenden\"

(P.S.: sind schon komische Vögel unterwegs, die Anderen auch noch die Kommas und Pünktchen nachzählen.

--- Ende Zitat ---

Wieso denn Schwestern von Vattern oder Muttern? Wie wäre es denn MitNICHTEN?  ;)

Ich finde übrigens ja eher, dass hier  \"Dile\" eigentlich besser für \"Dilemma\" stehen sollte  :D

Und für alle Italien-Liebhaber unter uns: ein Tipp für den nächsten Urlaub
Avanti Dilettanti

RR-E-ft:
Bitte zurück zum eigentlichen Thema, das ernst genug erscheint.

DoktorKitchen:
Guten Tag ins Forum!

Den oben aufgeführten Brief habe ich mit folgenden Abwandlungen erhalten:

...Sie haben Widerspruch gegen unsere Preiserhöhungen gem. §315 BGB eingelegt. Eine Belieferung zu dem von Ihnen akzeptierten Preis können wir nicht weiter fortsetzen, da sie nicht kostendeckend ist.

Daher kündigen wir den mit Ihnen bestehenden Sondervertrag zum 31.12.2011 bzw. zum nächstmöglichen Termin.

Wie bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an:

1. Sie schließen mit uns einen neuen Energieversorgungsvertrag ab. Aufgrund des Energieverbrauchs aus der letzten Verbrauchsabrechnung haben wir die derzeit günstigen....

2. Sie schließen bis zum 30. November 2011 einen Energielieferungsvertrag bei einem anderen Energieversorger ab. ...

Sollten Sie bis 30.09.2011 ausdrücklich keinen neuen Energieliefervertrag abschließen, werden Sie ab. 01. Januar 2012 nach dem Grundversorgungstarif zu den jeweils gültigen Konditionen abgerechnet.

Mit freundlichen Grüße

SÜWAG Energie AG

ppa. Rothe      ppa. Ommer


Seit 2006 lege ich Widerspruch zu den Gaspreiserhöhungen ein.

Meine Frage an die Experten:

Wie sollte ich Ihres Erachtens reagieren?
Gilt die o.g. Aussage auch in diesem Fall?
Ist ein Wechsel sinnvoll - die Preiserhöhung wäre moderat im Vergleich zu einem günstigen Anbieter im Vergleichsportal (mit anderen Worten meine bisherigen Kürzungen sind durchaus angemessen) ?

Vorab vielen Dank für die Hilfe!
DrKitchen

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