Energiepreis-Protest > Süwag
VoRWEggehen: Kündigung Grundversorgung nach Preiswiderspruch
DoktorKitchen:
In der Endabrechnung zum Kündigungstermin werden durch Süwag ohne weitere Aufstellung die Forderungen der Vorjahre als \"sonstige Forderungen\" berechnet.
Aufgrund des erneuten Preisprotestes und dem Verweis auf die vorjährigen Preisbeanstandungen erhielt ich folgendes Schreiben:
Widerspruch Erdgaspreis
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Sie haben in den letzten Jahren für einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand gesorgt und stellen nach wie vor alles in Frage, was wir Ihnen objektiv dargestellt haben.
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Zudem widersprechen Sie noch immer Energiepreisen, die sowohl den Untersuchungen der renommierten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC... als auch dem Bundeskartellamt standgehalten haben.
Sind Sie noch immer anderer Ansicht, so können Sie jederzeit selbst eine gerichtliche Prüfung unserer Preisgestaltung einleiten.
Wie werden in den kommenden Wochen mit unseren Fachabteilungen \"Forderungsmanagement\" und \"Juristische Dienste\" eine gerichtliche Verfolgung Ihres Falls prüfen, falls Sie auch die Forderung aus der Schlussrechnung nicht vollständig begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
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bolli:
--- Zitat ---Original von DoktorKitchen
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Wie werden in den kommenden Wochen mit unseren Fachabteilungen \"Forderungsmanagement\" und \"Juristische Dienste\" eine gerichtliche Verfolgung Ihres Falls prüfen, falls Sie auch die Forderung aus der Schlussrechnung nicht vollständig begleichen.
--- Ende Zitat ---
Da kann man Ihnen nur wünschen, dass die Fachabteilungen auch mit FACHleuten besetzt sind und nicht unsinnige Prozesse anstrengen, die dann erst recht einen erheblichen Verwaltungsmehraufwand nebst Kosten verursachen.
Ich wäre da erstmal ganz entspannt, auch wenn Prozessdrohungen selten schön sind. ;)
Schwalmtaler:
wenn die schon seit Jahren nicht gegen ihre Kürzungen/ Selbstberechnungen vorgegangen sind, glaube ich auch nicht das nun was kommen wird. Zeit zur Prüfung war ja auch schon in den Jahren genug. :D
Neuen Versorger suchen und abwarten!
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