Derzeit konkurriert der PV- Strom nicht, weil es eine Vorrangregelung gibt.
Die vorrangig eingespeiste Strommenge verschiebt die Nachfrage der Strommenge bei der merit-order-Preisbildung nach links, so dass die Großhandelspreise sich verringern können.
Ohne Vorrangregelung ist fraglich, ob PV- Strom nach der merit-order-Preisbildung bisher überhaupt zum Zuge käme, um einen Teil der Nachfrage zu decken.
Es wird ja angenommen, dass er bald ohne Vorrangregelung wettbewerbsfähig sei.
Dann kann diese Strommenge den Großhandelspreis entsprechend merit- order- Preisbildung wie üblich beeinflussen.
Um selbst erzeugten Strom selbst zu verbrauchen, bedarf es keiner Förderung, wenn die Stromerzeugungskosten nur geringer liegen als der Strompreis für entsprechende Letztverbraucher am Markt.
Und wenn die Anlagen nach 20 Jahren vollständig abgeschrieben sind, möchte man den Anlagenbetreiber sehen, der den von ihm erzeugten Strom nicht selbst verbraucht, sondern zu den dann infolge der erfolgten Abschreibungen geringen Grenzkosten der Stromerzeugung auf den Markt wirft.
Erst recht möchte man sehen, dass es dann soviele solcher Anbieter gibt, dass jene geringen Grenzkosten nach der merit-order-Preisbildung gar preisbestimmend für den Großhandelspreis sind, so dass der Strom im Großhandel fast nichts mehr kostet.
Aber davon träumen kann man ja schon mal.
Realiter steht zu erwarten, dass auch der Strom aus abgeschriebenen PV- Anlagen zu normalen Marktpreisen gehandelt werden wird, so wie heute der Strom aus abgeschriebenen Atomkraftwerken. Der Anlagenbetreiber befindet sich also wie die Atomstromer heute am sog.
goldenen Ende.
Gerade die Aussicht auf den hohen Gewinn für den Anlagenbetreiber für die Zeit, wenn die Anlage komplett abgeschrieben ist, spräche wiederum gegen die Förderung.
Denn warum sollen die Verbraucher heute nicht zu knapp dafür blechen, dass Anlagenbetreiber sich später erst recht eine goldene Nase verdienen können?