Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
DeepDiver01:
Heute kam wieder Post von RWE!
RWE ist der Meinung den Vertrag bereits im Jahr 2007 zum 31.10. beendet haben (nicht gekündigt?). Auslöser wäre das neue EWG gewesen.
Zitat: „Da Sie mit Schreiben vom xx.xx.2007 jedoch den neuen Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen haben, gingen wir zu Ihren Gunsten davon aus, dass durch Ihre weitere Gasabnahme der neue Sondervertrag RWE Erdgas Optimo maxi konkludent zustande kam.“
Viele haben damals Vertragsvorschläge von RWE erhalten und wie viele andere auch, habe ich diesem Vertragsangebot nie zugestimmt (unterschrieben zurück geschickt), sondern sogar aktiv dagegen widersprochen. Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass dies einem konkludenten Handeln entsprechen soll. Meine Willenserklärung war schriftlich jedenfalls ganz eindeutig eine andere!
Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit separatem Schreiben). Ich dann eine Schlussrechnung erhalten werde.
Ich denke, das wird zum März/April 2013 sein und ich werde mir dann einen anderen Anbieter suchen und das Kapitel RWE GAS somit beenden, da ich nicht in die Grundversorgung möchte.
So wie ich andere im Forum verstanden habe, haben sie die Schlussrechnung nicht beglichen, da es sich ja um die strittigen Forderungen aus den vergangenen Jahren handelt.
Hat hierzu jemand noch einen Tipp oder Kommentar?
Danke.
berghaus:
@DeepDiver01
Ich habe noch mal Ihre früheren Beiträge gelesen, weil mein Fall ähnlich verlaufen ist.
--- Zitat ---Zitat von 09.09.07 von DeepDiver01
Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis, zumal der Gesetzgeber bei der Änderung von AVBGasV zu GasGVV nicht von einem neuen Vertragsabschluss, sondern nur Ergänzungen bzw. Anpassungen spricht.
Ich kann Ihr Vertragsangebot leider nicht unterzeichnen, da ich befürchten muss hierdurch meine bisherige rechtliche Position zu verschlechtern (insbesondere die Anerkenntnis Ihrer Erdgaspreisliste vom 1. Juli 2007 durch Unterzeichnung des neuen Vertrages, die im krassen Gegensatz zu meinen Widersprüchen nach §315 BGB zum grundsätzlichen Lieferpreis für Erdgas und die letzten Erhöhung dieser Preise stehen und die ich hiermit erneut rüge und ausdrücklich nicht anerkenne.
--- Ende Zitat ---
Ihren Satz aus dem vorstehenden Zitat „Ich nehme Ihren Wunsch mich zu einem neuen Vertragsabschluss zu bewegen – ohne rechtliche Anerkennung – zu Kenntnis.. im Hinblick auf Ihre nachfolgende Ablehnung des neuen Vertrages als Zustimmung zu dem neuen Vertrag (2007) zu werten, passt zu den Unverschämtheiten, die mir widerfahren sind:
Nach meinem massiven Widerspruch: Originalton RWE v. xx.xx.07:
„Wir bedauern, dass unser Schreiben den Eindruck erweckte, wir würden den mit ihnen geschlossenen Vertrag nicht akzeptieren. Natürlich haben wir den Tarif umgestellt.“
--- Zitat ---Zitat von DeepDiver01 vom 05.09.07
Hallo, ich habe heute den 3. Brief von RWE Rhein-Ruhr erhalten (Einschreiben Einwurf!). Mir wird mitgeteilt, dass ich noch einmal die Chance habe den neuen Sondervertrag Erdgas Optimo Maxi zu unterschreiben. Falls nicht bis zum 22.09.2007 meine Unterschrift folgt, @DeepDiver01 und (automatisch) die Versorgung ab dem 1.11.07 zu den neuen (vorliegenden) Vertragsbedingungen fortgeführt wird (das wäre ja Sondervertrag und nicht Grundversorgung!).
Da ich kein Jurist bin, würde mich interessieren, wie §115 EnWG (Bestehende Verträge) hier genau zu verstehen ist? Müssen alle Verträge (egal wie lange die Restlaufzeit ist) an die neuen Bedingungen angepasst werden (d.h. RWE hätte grundsätzlich Recht?!)? Kann mir das mal jemand mit juristischem Sprachverständnis erklären?
Ich habe für mich jetzt die Erkenntnis: Es ist für mich egal, ob ich unterschreibe oder nicht, da eine Kündigung meines alten Vertrages ausgesprochen wurde (was lt. alten AGBs auch möglich ist).
--- Ende Zitat ---
Hier kommt unsere ganze damalige Unsicherheit zum Ausdruck!!
Fast glauben Sie, dass Ihr Vertrag von 1990 schon gekündigt wurde.
Im Forum wurde schon die Meinung vertreten, dass schon die Ankündigung einer Kündigung, …wenn man den neuen Vertrag nicht unterschreibt…., eine Kündigung, wenn auch später, bewirken könne.
Der Meinung bin ich nicht.
--- Zitat ---von DeepDiver01 vom 05.05.12
Gleichzeitig teilt man mir mit, dass der (alte) Vertrag nun zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt wird (erhalte ich mit seperatem Schreiben). Ich dann eine seperate Schlussrechnung erhalten werde.
--- Ende Zitat ---
Sind Sie sicher, dass damit der Vertrag von 1990 gemeint ist? Oder erhalten Sie dann, wie ich im November 2011, eine Schlußrechnung für Ihren derzeitigen (gewillkürten)Aufenthalt in der Grundversorgung mit den Worten:\"Wir bestätigen die Kündigung.\"?
berghaus 06.05.12
DeepDiver01:
Hallo berghaus,
danke für die Antwort!
In der Tat gehe ich davon aus, dass der (gewillkürte) Vertrag von 2007 seitens RWE gemeint ist (in deren Weltanschauung gibt es den Vertrag von 1990 ja ncht mehr!). Ich werde mich aber nicht einschüchtern lassen und eventuelle Nachforderungen NICHT begleichen. Soll RWE doch klagen, dann wird ein Gericht klarstellen, ob mein Vertrag von 1990 noch ungekündigt ist und ob die Preisanpassungen von RWE \"billig\" waren. Ich könnte RWE jetzte noch einen weiteren Brief schreiben, bezweifle aber deren Willen zur Einsichtigkeit.
Mich würde aber interessieren, wie den Ihr Status bezgl. RWE ist? Sind Sie noch Kunde von RWE?
Gruß
DeepDiver01
berghaus:
@DeepDiver01
Ich bin noch Sonderkunde mit Vertrag von 1975 und erwarte nach dem letzten Schreiben vom 31.12.2011 mit dem Inhalt \"... wir brauchen noch etwas Zeit.\" täglich auf Post von meinem freundlichen Versorger mit einer Rücknahme der im Sommer 2011widerrechtlich angedrohten Versorgungssperre und mit einer Entschuldigung deswegen.
Siehe hier mein Beitrag vom 01.05.12
Bei uns Sonderkunden mit Verträgen mit unwirksamer Preisanpassungsklausel geht es ja nicht darum, die Billigkeit der Preisanpassungen (auch: \'nicht weit genug runter\') nach § 315 BGB vom Gericht prüfen zu lassen, sondern nach den beiden Urteilen des BGH vom 12.03.2012 den Preis zu finden, der als letzter in der letzten Jahresrechnung enthalten war, die vor mehr als drei Jahren vor dem Zugang des ersten Widerspruchs beim Versorger bei uns eingegangen ist, weil wir uns auf die Unwirksamkeit darin enthaltener Preiserhöhungen ja nicht mehr berufen dürfen sollen.
Mal abgesehen von unwahrscheinlichen zwischenzeitlichen Preissenkungen unter diesen Preis sollte dieser heute noch gelten und kann auch für Rückforderungen für unverjährte Zeiträume (Jahresrechnungen ab 2009) angesetzt werden.
Viel Spass beim Rechnen!
berghaus 06.05.11
DeepDiver01:
Am Donnerstag kam Post von RWE mit der Kündigung des Vertrages zum 30.6.2012.
Natürlich bezieht sich RWE auf den Vertrag von 2007, dem ich ja eindeutig widersprochen habe und bezieht sich auch auf die Kündigung vom November 2010 (die ich ja nie erhalten habe).
--- Zitat ---Sie haben im November 2010 von uns ein Kündigungsschreiben für Ihren Vertrag RWE Erdgas Optimo maxi mit dem Angebot eines Folgevertrages erhalten.
Ihr Vertrag endet nunmehr zum 30.6.2012. Grund für die Beendigung Ihres bestehenden Vertrages sind rechtliche Rahmenbedingungen, die sich für die Gassonderverträge geändert habe. Daher passen wir unsere Verträge daran an. Gleichzeitig nutzen wir dies, um unsere Geschäftsbedingungen für Sie transparenter und kundenfreundlicher zu gestalten.
Sie müssen sich keine Sorgen machen: Auch wenn Sie nichts unternehmen, ist Ihre Gasversorgung sichergestellt. Sie werden ab dem 1.7.2012 durch Ihren örtlichen Grundversorger beliefert.
--- Ende Zitat ---
Ich frage mich ob ich diesem Schreiben nicht eine Gegenantwort verfassen soll, da es für die einseitige Vertragsänderung von 2007 m.E. (und auch nach Auffassung hier im Forum) keine Rechtsgrundlage gab und ich ja eindeutig widersprochen habe und daher der alte SOndervertrag weiterhin aktiv und gültig ist (es hat ja nie eine ordnungsgemäße Kündigung gegeben)?
Ich bin auch gespannt auf die Schlussrechnung und die Frage wie es dann weitergeht, wenn ich nicht den erwarteten Betrag begleiche, sondern mich an meine eigene Rechnung halte.
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