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Autor Thema: Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung  (Gelesen 32961 mal)

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Offline Horus

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Ich widerspreche seit 2006 nach §315 BGB jedes Jahr auf neue und schicke meine Neuberechnungen an die RWE.
Seitdem habe ich nur sporadisch Schreiben in der Sache von der RWE bekommen.

Am 25.03. flattert mir ein Schreiben der RWE ins Haus mit dem Inhalt:
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
TARIFWECHSEL

Wir freuen uns, dass Sie sich für RWE Klassik Erdgas (gradtag) entschieden haben. Ihre Vertragsdaten haben sich somit geändert.

Weiter unten heißt es:

Die Grundlage des neuen Vertrages und der Abrechnung sind:
-   die gültigen Preise für die Grund und Ersatzversorgung für Gas ………..

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2 Tage später erhalte ich ein Schreiben folgenden Inhalts:

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Neue Kundennummer

Aus technischen Gründen mussten wir in unserem Abrechnungssystem für Ihren Vertrag eine neue Kundennummer vergeben. Sie lautet:……………..

Aus diesem Grund erhalten Sie heute von uns sowohl eine Schlussrechnung, als auch unser Begrüßungsschreiben.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mit Schlussrechnung dabei inkl. die offenen Forderungen, die sich aus meinem Protest ergeben, zahlbar sofort. Die Fälligkeit hätten sie mir ja schon mitgeteilt.


Ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen.  Geschweige, dass ich mich für irgendeinen Tarif entschieden habe.

Nun frage ich mich, ob auch andere hier so ein Schreiben bekommen haben.

Kann es sein, dass das ein neuer Trick der RWE ist, an ihr Geld zu kommen.

Wie verhalte ich mich. Kann mir da jemand helfen?

Der Vertragsbeginn war übrigens 01.01.2011, also vor drei Monaten.
Es gab keine Kündigung oder ein Schreiben vorher.

Ich würde mich über jeden Tipp freuen, da ich nicht genau weiß, wie ich jetzt reagieren soll.

Vielen Dank

Offline Cremer

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #1 am: 31. März 2011, 14:57:50 »
@Horus,

Bei Eingabe von RWE Erdgas Klassik kommt man auf eine Seite:

http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/238722/data/75968/8/rwe/angebote-services/privatkunden/erdgas/grundversorgungs-angebot/rwe-klassik-erdgas/Preisblatt-gueltig-bis-31.12.2010

Da wird erläutert, bis wo die Grundversorgung geht (10.000 Kwh) alles andere scheint mir ein \"normaler Vertrag\". RWE hatr da einen neuen Tarif eingeführt
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline bolli

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #2 am: 31. März 2011, 15:28:49 »
Aber: Umstufungen aus Sonderverträgen in andere Verträge oder Tarife sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich ODER der alte Vertrag wird ordentlich gekündigt.
Waren Sie bisher in enem Sondervertrag ?

Ich würde im Augenblick glaube ich eher die Füße still halten und einfach weiter widersprechen (bei den Rechnungen) und die Alternativrechnungen aufmachen. Schließlich hat der BGH ja Vertragsänderungen/-anpassungen durch Stillschweigen ja letztes Jahr eine Absage erteilt. Also durch das \"Nichtstun\" sollte sich die Situation nicht verschlechtern und man rüttelt die Herrschaften nicht unsanft auf und verleitet sie dazu, den alten Vertrag zu kündigen.  ;)

Übrigens: Das sich seit 2006 einiges getan hat bezüglich Widerspruch (Stichwort: Preisanpassungsrecht im Sondervertrag, Vertragsanfangspreis) ist Ihnen schon bewusst ? Sonst mal einfach hier im Grundsatzbereich ein wenig lesen. Da sind einige Neuerungen, die Geld sparen helfen, wie gesagt, vor allem wenn man Sondervertragskunde ist.

Offline Horus

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #3 am: 01. April 2011, 09:55:27 »
Was mich in diesem Zusammenhang einfach stört, ist das Wort Schlussrechnung
und das fettgedruckte neuer Vertrag.

Das hatte ich bis jetzt noch nicht.

Und die neue Kundennummer, unter deren Mäntelchen evtl. versucht wird, das Geld einzutreiben.
Ich habe einfach das Gefühl, das der Versorger da ein Schlupfloch gefunden hat.

Ich bin sicher, es gibt keine technischen Gründe dafür.
Da haben sich bestimmt irgendwelche Juristen was ausgedacht.

Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.

Vielen Dank nochmal für eure Tipps.

Offline bolli

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #4 am: 01. April 2011, 12:55:10 »
Zitat
Original von Horus
Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.
Na ja, wenn Sie kein SV-Kunde sind, ist der Name des Tarifs ja wohl völlig egal, da es immer nur um die festgesetzten und veröffentlichten Allgemeinen Preise geht. Da wird auch kein \"altes\" Vertragsverhältnis beendet (insoweit irritiert der Begriff SCHLUSSRECHNUNG möglicherweise durchaus), das geht nämlich in der Grundversorgung in der Regel nicht vom Versorger aus, sondern es gelten einfach neue Allgemeine Preise. Inwieweit diese regulär sind, muss geprüft bzw. nachgewiesen werden. Aber lassen Sie die ruhig schreiben und widersprechen sie weiterhin regelmäßig, in der GV aber ggf. auch schon jeder neuen Preisankündigung (wie der vorliegenden) und nicht nur den Rechnungen. Hier ist der VIII. Senat nämlich etwas pingeliger als bei den SV-Kunden.  ;)

Offline Nick-Schill

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #5 am: 01. Februar 2012, 17:15:19 »
Ich habe das gleiche Problem und brauche Hilfe:

Habe seit Jahren Widerspruch eingelegt. Bin nicht in der Grundversorgung, denke ich...
Jetzt habe ich eine Schlussrechnung erhalten und ein Mahnschreiben.

In diesem steht, der Vertrag wurde im November 2010 durch schriftliche Kündigung beendet.
Dieser neue Vertrag hat einen neuen vereinbarten Vertragsanfangspreis.
Entsprechend der Rechtsprechung des BGH unterliegt der neue Preis mangels einseitigen Leistungsbestimmungen nicht der Billigkeitsprüfung nach §315BGB.

Durch konkludentes Verhalten habe ich diesen Vertrag zum 01.01.2011 akzeptiert?
Ich habe nie ein Schreiben erhalten, in dem ich einen neuen Vertrag angeboten bekommen habe.

Ebenso werden Mahngebühren und Inkassokosten geltend gemacht und mit der Unterbrechung der Energieversorgung gedroht.

Meine bisherigen Lösungen:
1. darauf aufmerksam machen, dass ich keine Kündigung erhalten habe.
2. darauf aufmerksam machen, dass die Kündigung im November 2010 zum 31.12.2010 unwirksam ist.

Da ich jetzt in der Mahn-spirale (mit Inkasso-Kosten) drin bin hoffe ich auf Hilfe.
Vielen Dank

Offline bjo

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #6 am: 01. Februar 2012, 17:49:55 »
mein Fall war änlich 47000 KWH / Jahr Widerspruch seit 2005
1 gerichtliches Mahnschreiben welches inzwischen auch verjährt ist.

Einfach hart bleiben und Stumpf sein Ding durchziehen!
als nächstes kommen Fehlerhaft Schlußrechnungen, denn die verrechnen gerne trotz Aufrechnungsverbot. Anmahnen und mit Anzeige drohen. Natürlich im Hintergrund Anwalt suchen z. B. Fr. Holling. Jetzt bin ich bei logo energie. RWE schickt als Netzbetreiber immer ne Karte das ich selber ablesen soll.  Wer zahlt mir das hab ich angefragt, jetzt kommen sie raus ablesen.

Offline userD0003

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #7 am: 01. Februar 2012, 18:13:18 »
Zitat
Original von Nick-Schill
Ich habe nie ein Schreiben erhalten, in dem ich einen neuen Vertrag angeboten bekommen habe.
Meine bisherigen Lösungen: 1. darauf aufmerksam machen, dass ich keine Kündigung erhalten habe.
Bestreiten, dass Sie eine Vertragskündigung erhalten haben, dürfte zunächst der richtige Ansatz sein. Wenn der Versorger nicht den Beweis erbringt, dass Ihnen eine (form- und fristgerechte) Kündigung zugegangen ist (es soll ja vorkommen, dass Briefe beim Adressaten nicht ankommen  ;) ), besteht Ihr bisheriger Vertrag unverändert fort = wie gehabt eigene Berechnung erstellen !

Offline Nick-Schill

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #8 am: 11. März 2012, 08:27:54 »
Mich würde noch interessieren, ob ich in der Grundversorgung denn nun nicht mehr nach §315 BGB widersprechen kann.
Mein Versorger teilt mir jetzt nach ordentlicher Kündigung mit, dass ich in die Grundversorgung falle und ein Widerspruch aus den Vorjahren dann nicht mehr greift.
Da der neue Vertrag einen neuen vereinbarte Vertragsanfangspreis. Dieser unterliege nach BGH nicht der Billigkeitsprüfung §315BGB.
Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Grüße und Danke

Offline userD0003

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #9 am: 11. März 2012, 22:27:55 »
Zitat
Original von Nick-Schill
Mein Versorger teilt mir jetzt nach ordentlicher Kündigung mit, dass ich in die Grundversorgung falle ...
Obwohl ich mitgeteilt habe, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Hallo Nick-Schill,
für eine Hilfestellung sind Ihre bisherigen Angaben recht dürftig und zudem auch wenig nachvollziehbar.

Daher vorab einige Verständnis-Fragen:
1. Hat Ihr Versorger (RWE?) den Altvertrag jetzt noch einmal gekündigt (ggf. fristgemäß und zu wann) ?
2. Wann und in welchem Zusammenhang haben Sie dem Versorger mitgeteilt, dass Sie sich alle Rechte aus Ihrem bisherigen Vertrag vorbehalten ?
3. Was ist aus der Schlussrechnung und der Mahnung geworden, die Ihnen gemäß Ihrem Beitrag vom 01.02. im Januar 2012 (?) zugegangen sind ?  -  Wie haben Sie auf diese reagiert - insbesondere auf die Behauptung des Versorgers, der Altvertrag wäre im November 2010 gekündigt worden ?

Grundsätzlich ist doch zunächst erst einmal zu prüfen, ob Ihr Altvertrag überhaupt zu irgend einem Zeitpunkt wirksam durch den Versorger beendet wurde !

Sollte sich das allerdings bestätigen und Sie sich damit ab Zeitpunkt X womöglich in der Grundversorgung befinden, dann können Sie gegen den Anfangpreis tatsächlich gemäß derzeitiger BGH-Rechtsprechung keinen Widerspruch einlegen.

Offline Nick-Schill

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #10 am: 11. März 2012, 22:58:14 »
Hallo,
1. ja mein Versorger (RWE) hat jetzt nochmal am 17.02. zum 31.03. gekündigt (RWE Erdgas maxi).

2. Als ich dem Versorger mitteilte, dass ich bisher keine Kündigung erhalten habe, habe ich vorsorglich mitgeteilt, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Dann kam die \"neue\" Kündigung zum o.g. Datum.

3. Die Mahngebühren wurden storniert. Eine Schlussrechnung soll noch folgen.

Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.

Vielen Dank

Offline bjo

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #11 am: 11. März 2012, 23:36:09 »
Zitat
Original von Nick-Schill
Hallo,
Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.

Vielen Dank
das fragst du nicht wirklich, wenn Kündigungen rechtswirksam sind dem Laden möglichst schnell den Rücken kehren und die Abschlussrechnung aufs genaueste prüfen!

Offline userD0003

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #12 am: 12. März 2012, 00:35:58 »
@Nick-Schill

Zu 1.) Haben Sie Ihren alten Sondervertrag (?) \"RWE Erdgas maxi\" dahingehend geprüft,
a) ob die verwendete AGB überhaupt wirksam gemäß § 305 BGB in das Vertragsverhältnis einbezogen worden sind ? - falls ja
b) ob diese AGB ein ordentliches Kündigungsrecht des Versorgers beinhaltet ? - falls ja, welches und
c) ob jetzt form- und fristgerecht gekündigt wurde ?

zu 2.) Wenn der Altvertrag jetzt ordnungsgemäß beendet wird dann ist für mich nicht ersichtlich, was Ihnen der ausgesprochene Vorbehalt bringen sollte !?

zu 3.) Wurde die alte \"Schlussrechnung\" ebenfalls storniert bzw. zurückgenommen ?

Da Sie im November 2010 keine Kündigung für den Altvertrag erhalten haben (für den Zugang ist der Versorger beweispflichtig!), muss mindestens bis 31.03.2012 zu den alten Vertragskonditionen abgerechnet werden. Selbstverständlich sollten Sie dieser Abrechnung wie gehabt a) widersprechen und b) Ihre Zahlungen kürzen. Fraglich dürfte allerdings sein, ob der Widerspruch nicht zutreffender mit § 307 BGB und lediglich hilfsweise mit § 315 BGB zu begründen ist (dazu mit der Suchfunktion hier im Forum informieren!).
Warum RWE bei einem rechtmäßigen Tarifwechsel eine \"Schlussrechnung\" außerhalb der üblichen Abrechnungsperiode (?) erstellt, ist eher nicht nachzuvollziehen.

Ob Sie das Folgevertrags-Angebot annehmen sollten oder den Versorger wechseln, müssen Sie schon selbst entscheiden (beim Versorgerwechsel  über Vergleichsportale die hinreichend bekannten Warnungen beachten! - hier im Forum oder z.B. bei der Verbraucherzentrale informieren).
Wenn die jetzige Kündigung zum 31.03. wirksam ist und Sie den angebotenen Folgevertrag nicht annehmen, dann werden Sie ab 1.4. bei RWE in die Grundversorgung fallen (Achtung: z.Zt. noch 1 Monat Kündigungsfrist!). Auch ein kurzfristig eingeleiteter Versorgerwechsel dürfte derzeit frühestens ab 1.5. zu realisieren sein.

Offline Nick-Schill

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #13 am: 12. März 2012, 13:25:45 »
Ich bin jetzt schon etwas frustriert.
Ich habe seit 2004 Widerspruch eingelegt, bei einem Preis von 3,45 ct/kwh
und jetzt werde ich in die Grundversorgung gesteckt und dadurch \"gezwungen\" einen neuen Anbieter zu suchen, deren Preise jetzt bei über ~5 ct/kwh liegen?
Da sind die von der RWE aber fein raus, oder?

Bleibt wohl nix anderes übrig als einen neuen Anbieter zu suchen, da die Kündigung form- und fristgerecht nachgereicht wurde. Die Schlussrechnung soll zum 31.03. folgen.

Offline ObiWan

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Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
« Antwort #14 am: 04. April 2012, 13:53:25 »
Hallo zusammen,

bitte nicht falsch verstehen, aber mir stellt sich beim Lesen der Threads die Frage, warum ihr, wenn euch die Verbrauchspreise zu hoch erscheinen, nicht den Lieferanten wechselt?

Bei allen Lieferanten schwanken die Verbrauchspreise (meistens nach oben). Warum bleibt Ihr beim Grundversorger und seht euch nicht auf dem libaralisierten Markt um?  Für mich stellt sich das so da, dass ihr durch die Berufung auf den §315 BGB versucht vollkommen unrealsitische und auf dem freien Markt nicht erzielbare Preise durchzusetzen.

Gruß
ObiWan

 

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