Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
Horus:
Ich widerspreche seit 2006 nach §315 BGB jedes Jahr auf neue und schicke meine Neuberechnungen an die RWE.
Seitdem habe ich nur sporadisch Schreiben in der Sache von der RWE bekommen.
Am 25.03. flattert mir ein Schreiben der RWE ins Haus mit dem Inhalt:
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TARIFWECHSEL
Wir freuen uns, dass Sie sich für RWE Klassik Erdgas (gradtag) entschieden haben. Ihre Vertragsdaten haben sich somit geändert.
Weiter unten heißt es:
Die Grundlage des neuen Vertrages und der Abrechnung sind:
- die gültigen Preise für die Grund und Ersatzversorgung für Gas ………..
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2 Tage später erhalte ich ein Schreiben folgenden Inhalts:
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Neue Kundennummer
Aus technischen Gründen mussten wir in unserem Abrechnungssystem für Ihren Vertrag eine neue Kundennummer vergeben. Sie lautet:……………..
Aus diesem Grund erhalten Sie heute von uns sowohl eine Schlussrechnung, als auch unser Begrüßungsschreiben.
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Mit Schlussrechnung dabei inkl. die offenen Forderungen, die sich aus meinem Protest ergeben, zahlbar sofort. Die Fälligkeit hätten sie mir ja schon mitgeteilt.
Ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Geschweige, dass ich mich für irgendeinen Tarif entschieden habe.
Nun frage ich mich, ob auch andere hier so ein Schreiben bekommen haben.
Kann es sein, dass das ein neuer Trick der RWE ist, an ihr Geld zu kommen.
Wie verhalte ich mich. Kann mir da jemand helfen?
Der Vertragsbeginn war übrigens 01.01.2011, also vor drei Monaten.
Es gab keine Kündigung oder ein Schreiben vorher.
Ich würde mich über jeden Tipp freuen, da ich nicht genau weiß, wie ich jetzt reagieren soll.
Vielen Dank
Cremer:
@Horus,
Bei Eingabe von RWE Erdgas Klassik kommt man auf eine Seite:
http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/de/238722/data/75968/8/rwe/angebote-services/privatkunden/erdgas/grundversorgungs-angebot/rwe-klassik-erdgas/Preisblatt-gueltig-bis-31.12.2010
Da wird erläutert, bis wo die Grundversorgung geht (10.000 Kwh) alles andere scheint mir ein \"normaler Vertrag\". RWE hatr da einen neuen Tarif eingeführt
bolli:
Aber: Umstufungen aus Sonderverträgen in andere Verträge oder Tarife sind nur mit Zustimmung des Kunden möglich ODER der alte Vertrag wird ordentlich gekündigt.
Waren Sie bisher in enem Sondervertrag ?
Ich würde im Augenblick glaube ich eher die Füße still halten und einfach weiter widersprechen (bei den Rechnungen) und die Alternativrechnungen aufmachen. Schließlich hat der BGH ja Vertragsänderungen/-anpassungen durch Stillschweigen ja letztes Jahr eine Absage erteilt. Also durch das \"Nichtstun\" sollte sich die Situation nicht verschlechtern und man rüttelt die Herrschaften nicht unsanft auf und verleitet sie dazu, den alten Vertrag zu kündigen. ;)
Übrigens: Das sich seit 2006 einiges getan hat bezüglich Widerspruch (Stichwort: Preisanpassungsrecht im Sondervertrag, Vertragsanfangspreis) ist Ihnen schon bewusst ? Sonst mal einfach hier im Grundsatzbereich ein wenig lesen. Da sind einige Neuerungen, die Geld sparen helfen, wie gesagt, vor allem wenn man Sondervertragskunde ist.
Horus:
Was mich in diesem Zusammenhang einfach stört, ist das Wort Schlussrechnung
und das fettgedruckte neuer Vertrag.
Das hatte ich bis jetzt noch nicht.
Und die neue Kundennummer, unter deren Mäntelchen evtl. versucht wird, das Geld einzutreiben.
Ich habe einfach das Gefühl, das der Versorger da ein Schlupfloch gefunden hat.
Ich bin sicher, es gibt keine technischen Gründe dafür.
Da haben sich bestimmt irgendwelche Juristen was ausgedacht.
Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.
Vielen Dank nochmal für eure Tipps.
bolli:
--- Zitat ---Original von Horus
Ich bin übrigens kein Sondervertragskunde. Bisher war es RWE Klassik.
--- Ende Zitat ---
Na ja, wenn Sie kein SV-Kunde sind, ist der Name des Tarifs ja wohl völlig egal, da es immer nur um die festgesetzten und veröffentlichten Allgemeinen Preise geht. Da wird auch kein \"altes\" Vertragsverhältnis beendet (insoweit irritiert der Begriff SCHLUSSRECHNUNG möglicherweise durchaus), das geht nämlich in der Grundversorgung in der Regel nicht vom Versorger aus, sondern es gelten einfach neue Allgemeine Preise. Inwieweit diese regulär sind, muss geprüft bzw. nachgewiesen werden. Aber lassen Sie die ruhig schreiben und widersprechen sie weiterhin regelmäßig, in der GV aber ggf. auch schon jeder neuen Preisankündigung (wie der vorliegenden) und nicht nur den Rechnungen. Hier ist der VIII. Senat nämlich etwas pingeliger als bei den SV-Kunden. ;)
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