Energiepreis-Protest > innogy (vormals RWE Vertriebs AG)
Hilfe: RWE - neue Kundennummer – Tarifwechsel – Schlussrechnung
Nick-Schill:
Hallo,
1. ja mein Versorger (RWE) hat jetzt nochmal am 17.02. zum 31.03. gekündigt (RWE Erdgas maxi).
2. Als ich dem Versorger mitteilte, dass ich bisher keine Kündigung erhalten habe, habe ich vorsorglich mitgeteilt, dass ich mir alle Rechte aus meinem bisherigen Vertrag vorbehalte.
Dann kam die \"neue\" Kündigung zum o.g. Datum.
3. Die Mahngebühren wurden storniert. Eine Schlussrechnung soll noch folgen.
Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.
Vielen Dank
bjo:
--- Zitat ---Original von Nick-Schill
Hallo,
Soll ich das Angebot eines Folgevertrags annehmen?
Habe ein Angebot über RWE Pur Erdgas Online.
Vielen Dank
--- Ende Zitat ---
das fragst du nicht wirklich, wenn Kündigungen rechtswirksam sind dem Laden möglichst schnell den Rücken kehren und die Abschlussrechnung aufs genaueste prüfen!
userD0003:
@Nick-Schill
Zu 1.) Haben Sie Ihren alten Sondervertrag (?) \"RWE Erdgas maxi\" dahingehend geprüft,
a) ob die verwendete AGB überhaupt wirksam gemäß § 305 BGB in das Vertragsverhältnis einbezogen worden sind ? - falls ja
b) ob diese AGB ein ordentliches Kündigungsrecht des Versorgers beinhaltet ? - falls ja, welches und
c) ob jetzt form- und fristgerecht gekündigt wurde ?
zu 2.) Wenn der Altvertrag jetzt ordnungsgemäß beendet wird dann ist für mich nicht ersichtlich, was Ihnen der ausgesprochene Vorbehalt bringen sollte !?
zu 3.) Wurde die alte \"Schlussrechnung\" ebenfalls storniert bzw. zurückgenommen ?
Da Sie im November 2010 keine Kündigung für den Altvertrag erhalten haben (für den Zugang ist der Versorger beweispflichtig!), muss mindestens bis 31.03.2012 zu den alten Vertragskonditionen abgerechnet werden. Selbstverständlich sollten Sie dieser Abrechnung wie gehabt a) widersprechen und b) Ihre Zahlungen kürzen. Fraglich dürfte allerdings sein, ob der Widerspruch nicht zutreffender mit § 307 BGB und lediglich hilfsweise mit § 315 BGB zu begründen ist (dazu mit der Suchfunktion hier im Forum informieren!).
Warum RWE bei einem rechtmäßigen Tarifwechsel eine \"Schlussrechnung\" außerhalb der üblichen Abrechnungsperiode (?) erstellt, ist eher nicht nachzuvollziehen.
Ob Sie das Folgevertrags-Angebot annehmen sollten oder den Versorger wechseln, müssen Sie schon selbst entscheiden (beim Versorgerwechsel über Vergleichsportale die hinreichend bekannten Warnungen beachten! - hier im Forum oder z.B. bei der Verbraucherzentrale informieren).
Wenn die jetzige Kündigung zum 31.03. wirksam ist und Sie den angebotenen Folgevertrag nicht annehmen, dann werden Sie ab 1.4. bei RWE in die Grundversorgung fallen (Achtung: z.Zt. noch 1 Monat Kündigungsfrist!). Auch ein kurzfristig eingeleiteter Versorgerwechsel dürfte derzeit frühestens ab 1.5. zu realisieren sein.
Nick-Schill:
Ich bin jetzt schon etwas frustriert.
Ich habe seit 2004 Widerspruch eingelegt, bei einem Preis von 3,45 ct/kwh
und jetzt werde ich in die Grundversorgung gesteckt und dadurch \"gezwungen\" einen neuen Anbieter zu suchen, deren Preise jetzt bei über ~5 ct/kwh liegen?
Da sind die von der RWE aber fein raus, oder?
Bleibt wohl nix anderes übrig als einen neuen Anbieter zu suchen, da die Kündigung form- und fristgerecht nachgereicht wurde. Die Schlussrechnung soll zum 31.03. folgen.
ObiWan:
Hallo zusammen,
bitte nicht falsch verstehen, aber mir stellt sich beim Lesen der Threads die Frage, warum ihr, wenn euch die Verbrauchspreise zu hoch erscheinen, nicht den Lieferanten wechselt?
Bei allen Lieferanten schwanken die Verbrauchspreise (meistens nach oben). Warum bleibt Ihr beim Grundversorger und seht euch nicht auf dem libaralisierten Markt um? Für mich stellt sich das so da, dass ihr durch die Berufung auf den §315 BGB versucht vollkommen unrealsitische und auf dem freien Markt nicht erzielbare Preise durchzusetzen.
Gruß
ObiWan
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