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Atomkraft in Deutschland- Was ist überhaupt noch sicher?

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RR-E-ft:
Einem namentlich nicht genannten Fatalisten aus dem Münsterland braucht man das wohl nicht sagen. Schließlich strebt man ja sowieso ab der Geburt dem Grabe zu und jeder Lebenstag lässt die Wahrscheinlichkeit steigen, dass es alsbald soweit ist. Bis dahin kann man es getrost auch einmal krachen lassen. Dann hat man wenigstens etwas erlebt.

RR-E-ft:
E.ON will gegen Abschaltung klagen


Wenn die Konzerne Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufsichtsrechtlicher Abschaltverfügungen haben, müssen sie entsprechend ihrer Verpflichtung gegenüber den eigenen Aktionären dagegen gerichtlich vorgehen.

Siegfried Kauder als Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages verweist darauf, dass nach dem geltenden Atomgesetz eine Abschaltverfügung wegen Gefahr gem. § 19 AtG nur dann zulässig ist, wenn tatsächlich aus einem Meiler Radioaktivität austritt. Dann ist es jedoch bekanntlich schon zu spät. Denn der unkontrollierte Austritt von Radioaktivität setzt den GAU voraus.

Also müssten die gesetzlichen Grundlagen geändert werden.
Wenn es der Bundesregierung mit der Abschaltung ernst ist, kommt sie um ein Abschaltgesetz nicht herum.

Cremer:
Und der RWE Vorstandsvorsitzende hatte gestern bereits in der Presse angekündigt, dass aufgrund der Abschaltungen von Kernkraftwerken die Strompreise steigen werden.

@H. Fricke
Insofern bestärkt dies meine Aussage von gestern morgen ;)
Es mag ja zwar sein, das dies nicht der grund sein kann, aber es ist nun mal so. Die Oligopole nehmen doch jede Chance war, die Preise anzuheben und damit Ihren Gewinn weiter zu steigern.

Wo bitte schön bleibt die Politik; die müßte dringend mal in die Preispolitik der Konzerne endlich eingreifen.

Malzeit

userD0010:

--- Zitat ---Einem namentlich nicht genannten Fatalisten aus dem Münsterland braucht man das wohl nicht sagen. Schließlich strebt man ja sowieso ab der Geburt dem Grabe zu und jeder Lebenstag lässt die Wahrscheinlichkeit steigen, dass es alsbald soweit ist.
--- Ende Zitat ---

Äußerst beruhigend ist, dass Gleiches auch für Nicht-Fatalisten uneingeschränkt Gültigkeit besitzt !
Außer Kraft setzen können Nicht-Fatal-isten dies nur durch Verhindern der Wahrscheinlichkeit weiterer Lebenstage.

Fatal war und ist sicherlich der Bau und Betrieb von AKW in Gebieten, in denen -wie Japan- tektonische Verwerfungen in höchstem Maße anzunehmen sind.

Vielleicht verwechselt der Hinweisgeber jedoch Fatalismus mit Determinismus.

RR-E-ft:
@Cremer

Bisher gehen alle davon aus, dass sich die Großhandelspreise an der Börse aufgrund der merit-order-Preisbildung bilden. Das kann bei Abschalten der Atomkraftwerke zu einer Verschiebung hin zu teureren Erzeugungsanlagen führen und zudem kann sich die Erzeugung in Kohlekraftwerken durch steigende Preise für Verschmutzungsrechte (Zertifikate) erhöhen.

Auf die Verbraucherpreise wirken sich jedoch steigende ebenso wie sinkende Großhandelspreise nicht unmittelbar aus.
Dass sich um 40 Prozent gesunkene Großhandelspreise unmittelbar bei den Verbrauchern ausgewirkt hatten, ist jedenfalls nicht bekannt geworden.

Im Gegenteil verwies der BDEW im April 2009 darauf, dass sich sinkende Großhandelspreise nicht unmittelbar auf die Verbraucherpreise auswirken. Das soll daran liegen, dass der Strom von den Stromlieferanten bereits lange in der Vergangenheit zu seinerzeit geltenden Großhandelspreisen vertraglich gebunden wurden.

Erinnerung:

Drastisch gesunkene Großhandelspreise für Strom, aber steigende Strompreise für Verbraucher

Das kann heute nicht anders sein.

Die Konzerne verweisen zurecht darauf, dass das staatlich angeordnete Abschalten von Kernkraftwerken den größten Eingriff der Politik in ihre Preispolitik darstelle.

Die Stadtwerke haben immer darauf verwiesen, dass der Ausstieg aus der Kernkraftnutzung zu mehr Angebotsvielfalt auf dem Stromerzeugungsmarkt und somit Wettbewerb und in dessen Zuge zu günstigeren Strompreisen führen würde. Deshalb hatten die Stadtwerke gegen die beschlossene Laufzeitverlängerung protestiert. Näheres bei der VKU- Buschtrommel.

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