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Atomkraft in Deutschland- Was ist überhaupt noch sicher?
Wolfgang_AW:
@h.terbeck
Es ist doch, salopp ausgedrückt völlig wurscht, wem oder was die Überprüfung der KKws geschuldet ist. Wichtig ist, dass sie überhaupt stattfindet!
Offen bleibt, auf welcher Basis diese Überprüfung stattfindet. Welche Sicherheitsrichtlinien zu Grunde gelegt werden. Anscheinend gibt es ja zwei, einmal diejenige nach der Herr Röttgen verfährt und diejenige mit erhöhten Anforderungen, die zwar vorliegt, aber von Herrn Röttgen nicht in Kraft gesetzt wurde.
Eine Überprüfung nach dem alten Standard dürfte keinen neuen Erkenntnisse bringen, denn dieser Maßstab wird ja bereits angewandt.
Daran gemessen wäre auch keine Abschaltung gerechtfertigt, dann sonst hätte ja auch die Laufzeitverlängerung von 8 Jahren der alten KKWs nicht erfolgen dürfen.
Die Frage, nach welchen Kriterien die Bundesregierung nun zusätzlich überprüfen will, ohne dass das Moratorium als Wahlkampfgeplänkel abgetan wird, ist noch zu klären.
Jedenfalls ist die Volte der Bundesregierung schwer erklärbar, wenn man nicht die in einem Schwachstellenbericht aufgezeigten Basismängel oder die ungenügende Auslegung gegen Flugzeugaufschläge mit berücksichtigt.
Aus dem Schwachstellenbericht
--- Zitat ---Das Gefährdungspotenzial der älteren deutschen Kernkraftwerke beruht vor allem darauf, dass „eine Sicherheitsbewertung der deutschen Atomkraftwerke einschließlich einer Überprüfung der alten Sicherheitsnachweise nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik nicht vorliegt“ [RENNEBERG 2010]. Der von der deutschen Bundesregierung beschworene weltweit höchste Sicherheitsstandard mag daher für die Regelwerke in Anspruch genommen werden, aber nicht notwendigerweise für alle real existierenden Anlagen.
--- Ende Zitat ---
Ebenso finde ich die Hinweise, dass unsere Reaktion der Abschaltung nicht sinnvoll sei, da die französischen Meiler gleich über dem Rhein liegen schon langsam mehr als \"Banane\". Eine Nachrüstung oder Abschaltung der gemeinten französischen Meiler kann nur gefordert werden, wenn wir hier unser Haus bestellt haben.
Zudem die Rücknahme der Laufzeitverlängerung/Abschaltung unsere Energiesicherheit nicht gefährdet - sie gefährdet nur die zusätzlichen Milliardengewinne der Energieriesen!
Außerdem, die meisten der in Rede stehenden Meiler waren in letzter Zeit gar nicht bzw. eher weniger als mehr am Netz.
Weder Zynismus noch das Fingerzeigen auf fremde Meiler hilft hier weiter, sondern das Denken des bislang nicht Gedachten, um das vorhandene Restrisiko so klein als irgend möglich zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
userD0010:
--- Zitat ---Ebenso finde ich die Hinweise, dass unsere Reaktion der Abschaltung nicht sinnvoll sei, da die französischen Meiler gleich über dem Rhein liegen schon langsam mehr als \"Banane\". Eine Nachrüstung oder Abschaltung der gemeinten französischen Meiler kann nur gefordert werden, wenn wir hier unser Haus bestellt haben.
--- Ende Zitat ---
Wenn die Abschaltung deutscher AKW wegen des Gefährdungspotentials gefordert oder (vermutlich nicht) umgesetzt wird, ist dies vor dem Hintergrund der auf der anderen Rheinseite befindlichen französischen AKW und deren ähnlichen Gefährdungspotentials eben nicht Banane.
Fakt ist doch, dass ein deutsches Fordern von Abschaltung der französischen Kernkraftwerke, die immerhin 80 Prozent des französischen Stromverbrauchs liefern, in Frankreich nur Kopfschütteln oder ein müdes Lächeln hervorrufen, auch wenn \"wir unser Haus bestellt haben\".
Wenn natürlich ein sog. Experte darauf verweist, dass ein belgisches AKW in der Region betrieben wird, in der um das Jahr 1600 ein größeres Erdbeben stattgefunden hat, muss man sich um das entsprechende Gefährdungspotential schon erhebliche Sorgen machen.
Warten wir´s ab. Unser sog. Regierungsteam ist doch schon heute wegen der unbedachten Beruhigungspillen gekniffen. Schäuble hat die finanziellen Forderungen an die Energiekonzerne doch bereits in seine Haushaltsplanung einbezogen und die plötzliche Idee, dass die Energiekonzerne die Frechheit besitzen könnten, Schadenersatzansprüche anzumelden, wird diese Haushaltsplanung ganz schön durcheinander bringen.
Und eON wird sich garantiert jedes Zugeständnis zur AKW-Abschaltung teuer erkaufen, siehe Datteln.
RR-E-ft:
Man kann wohl davon ausgehen, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit getäuscht hat.
Teil I Das Moratorium der Laufzeitverlängerung
Zum Moratorium heißt es heute, dass die Regierung ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zur Laufzeitverlängerung weder aussetzen könne, noch die Absicht dazu gehabt habe.
Wenn die Bundesregierung meint, eine Denk- oder Atempause zu einem Thema zu brauchen, so kann sie deshalb nicht vorübergehend Parlamentsgesetze außer Kraft setzen. Sie bleibt an die geltenden Gesetze gebunden und hat diese umzusetzen. Welche Gesetze angewendet werden und welche nicht, steht nicht zur Disposition der Bundesregierung und erst recht nicht der Bundeskanzlerin allein, mag man darüber auch Einvernehmen mit einzelnen Landesregierungen hergestellt haben.
Teil II Die Abschaltanordnungen für sieben plus ein Altmeiler
Man hatte wohl gehofft, die Kraftwerksbetreiber würden sich nach der öffentlichen Verlautbarung der Bundeskanzlerin am Dienstag freiwillig dem öffentlichen Druck beugen und die betroffenen Anlagen unverzüglich vom Netz nehmen. Es deutet einiges auf einen solchen Poker hin. Es wäre ein reiner Poker um öffentliche Meinung mit dem Risiko des totalen Glaubwürdigkeitsverlustes.
Die Stromkonzerne beugen sich nun aber nicht freiwillig.
E.ON weigert sich zum Beispiel, Isar 1 und Unterweser ohne Anweisung der Atomaufsicht vorübergehend vom Netz zu nehmen. RWE zB. bei Biblis nicht minder. Auch EnBW wartet auf behördliche Abschaltanweisungen.
Niedersachsen hat die Atomaufsicht über Unterweser, hat jedoch keine Stillegungsanordnung getroffen, wohl um das Land nicht den Schadensersatzrisiken auszusetzen. Statt dessen verweist Niedersachsen darauf, man warte selbst auf eine (für das Land bindende) Anweisung des Bundes, eine Stillegungsverfügung zu treffen.
Na klar doch, um die Schadensersatzrisiken beim Bund zu belassen.
Eine solche verbindliche Weisung kann der Bund eigentlich wohl nur dann geben, wenn das Land selbst sich unter Verstoß gegen das Atomgesetz weigert, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 AtG die Betriebsunterbrechung anzuordnen, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Der Bund selbst hat entsprechende verbindliche Weisungen an die entsprechenden Landesbehörden der betreffenden Bundesländer, denen jeweils die Atomaufsicht gegenüber den Betreibern obliegt, wohl noch gar nicht auf den Weg gebracht.
Mit anderen Worten:
Die Stillegungsverfügungen nach § 19 AtG, von denen die Bundeskanzlerin sprach, existieren wohl tatsächlich noch gar nicht.
Sie lassen sich allein deshalb auch nicht gerichtlich überprüfen.
Wenn sich das zu diesem sensiblen Thema bewahrheiten sollte, steht wohl alsbald wieder ein großer Zapfenstreich an, möglicherweise mit dem \"Lied von der unruhevollen Jugend\".
Thema Brennelementesteuer:
Die fällt seit 01.01. an, wenn Brennelemente ausgetauscht werden.
Die Stromer haben deshalb noch letztes Jahr Brennelemente bis zum Abwinken ausgetauscht. Nun steht deshalb erst mal kein Austausch an.
Und wenn die Anlagen vom Netz sind und nicht produzieren, gibt es natürlich auch nichts auszutauschen....
RR-E-ft:
Politischer Poker geht nicht auf. E.ON sperrt sich.
AKW- Abschaltung auf wackeligen Füßen
Schwierigkeiten beim Herunterfahren der AKW
AKW-Wende ausgebremst?
Mappus sei der einzige Ministerpräsident, dessen Landesregierung selbst entsprechende atombehördliche Weisungen zum Abschalten gegeben habe. Saulus wurde auch nach seinem Damaskus- Erlebnis zum Paulus.
Wolfgang_AW:
Fukujima ist ein Siederwasserreaktor. Hier noch ein Auszug aus dem Schwachstellenbericht, der ältere Siedewasserreaktoren betrifft.
Er beschreibt in erschreckender Ähnlichkeit, was derzeit wohl in Japan in oder an den Sicherheitsbehältern (Containment) geschieht.
http://www.risk.boku.ac.at/Schwachstellenbericht_SWR_69.pdf
--- Zitat ---4. Sicherheitsbehälter
Der Sicherheitsbehälter (Containment) ist die wichtigste Schutzbarriere im Fall eines
Lecks an der druckführenden Umschließung (Rohrleitungen und Reaktordruckbehälter)
und soll den Radionuklidaustrag in die Reaktorhalle und in der Folge in die 26
Umgebung verhindern. Das Versagen des Sicherheitsbehälters würde Freisetzungen
von radioaktiven Stoffen in die Umgebung zur Folge haben.
In Abbildung 6 ist der rot eingefärbte Bereich der Reaktordruckbehälter, der blaue
Bereich die toroidale Kondensationskammer. Unter dem Reaktordruckbehälter sind
im Steuerstabantriebsraum die Steuerstabantriebe zu erkennen. Der Sicherheitsbehälter
eines SWR 69 hat am Boden eine Stahlschale. Darunter befindet sich ein
Betonboden, der Splitterschutz und Abschirmfunktion hat.
Entsprechend der Studie der GRS [LÖFFLER 2006] zur PSA-Level 2 von Anlagen
der SWR 69-Baulinie erfolgt im Fall eines schweren Unfalls ein Kernversagen typischerweise
bei niedrigen Drucken. Die Wahrscheinlichkeit der Rückhaltung eines
teilweise geschmolzenen Kerns im RDB ist äußerst gering (f
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