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Atomkraft in Deutschland- Was ist überhaupt noch sicher?

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userD0010:
Man darf jetzt zumindest beruhigt darüber sein, dass der Frau Bundeskanzlerin ihr stetiges Bemühen, Gefahren von dieser unserer Republik abzuwenden oder gar sie davor zu schützen, von kompetenter Seite bestätigt wird!

Übrigens, aus den Agenturen schon gehört, dass es Mißverständnisse um den Begriff Moratorium gibt ? Herr Doktor Röttgen hat zumindest die nächste Korrektur zur eventuellen Gefährdung deutscher AKW vorzunehmen versucht.

RR-E-ft:
Es geht nicht um die Gefährdung von AKW, sondern um drohende Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter, die von Kernkraftwerken (mittelbar) ausgehen.

Man muss unterscheiden zwischen dem sog. Moratorium einerseits, welches wohl einer Rechtsgrundlage entbehrt und laut FAZ \"Freiwillig, nicht verbindlich\" ist und den Stillegungsbeschlüssen für sieben plus ein Altmeiler, welche laut Bundeskanzlerin ihre Rechtfertigung und Ermächtigungsgrundlage in § 19 AtG finden sollen, was die Annahme nahe legt, dass die Bundesregierung durch den Weiterbetrieb dieser Anlagen derzeit drohende Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter sehen muss.

Wäre dies nicht der Fall, würde die Bundesregierung verfassungs- und gesetzwidrig handeln und die Bundesrepublik hierdurch zugleich erheblichen Schadensersatzansprüchen der Kernkraftwerksbetreiber aussetzen.

RR-E-ft:
Bürger, Betreiber und Politiker verunsichert

Ein Abschalt- Gesetz muss her, weil die Regierung Gesetze umsetzen muss, aber nicht aussetzen kann und darf. Das im Herbst novellierte Atomgesetz gilt bisher unverändert. Die Regierung kann sich nicht aussuchen, ob sie es anwendet.

Wer dies ändern will (wie die Regierungskoalition für die Dauer von drei Monaten), braucht eine Gesetzänderung über das Parlament.

Kampfzwerg:
Und Rettung für das umstrittene Kohlekraftwerk der E.ON in Datteln?!
Man muss kein Prophet sein, um auf Basis der aktuellen Geschehnisse zu vermuten, dass das schon totgesagte E.ON Kraftwerk in Datteln jetzt wieder eine neue Chance erhält! Gutachten und Genehmigungsverfahren hin oder (auch) mehrfache Rechtsbeugung her.
Auf die prognostizierte Leistung von 1.050 Megawatt wird die Regierung nun mit Sicherheit nicht verzichten wollen.
Und E.On muss um seine 1,2 Millarden Investition, zzgl. ev. anfallender Rückbaukosten, nicht mehr bangen.


--- Zitat ---Das Kohlekraftwerk des Energiekonzerns E.ON in Datteln bei Dortmund ist durch eine neues behördliches Genehmigungsverfahren nicht zu retten. Das ist das Resultat eines am Mittwoch in Düsseldorf vorgestellten Rechtsgutachtens des Dresdner Universitätsprofessors Martin Schulte, das er im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) anfertigte
...
Das OVG in Münster hatte im September 2009 den Bebauungsplan des E.ON-Projekts für unwirksam erklärt.
...
Nach seiner Fertigstellung sollte das Kraftwerk mit einer Leistung von rund 1.050 Megawatt eines der größten Steinkohlekraftwerke Europas werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,2 Milliarden Euro

--- Ende Zitat ---
http://www.verivox.de/nachrichten/gutachten-keine-chance-fuer-eon-kraftwerk-datteln-65973.aspx

RR-E-ft:
E.ON will Unterweser nur auf Weisung der Atomaufsicht runterfahren

Aus der Merkel-Show am Dienstag hätte man entnehmen können, dass die Stillgeungsverfügung schon rausgegangen sei, statt dessen bisher nur  ein Wunsch-Zettel des Ministerpräsidenten.

Dass E.ON auch guten Freunden nicht jeden Wunsch erfüllt, liegt auf der Hand.

E.ON hat Isar 1 doch nicht vom Netz genommen, sondern wartet auf Weisung der Atomaufsicht

Mal sehen, welcher Altmeiler nun überhaupt noch vom Netz geht.

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