Man kann wohl davon ausgehen, dass die Bundesregierung die Öffentlichkeit getäuscht hat.
Teil I Das Moratorium der Laufzeitverlängerung
Zum Moratorium heißt es heute, dass die Regierung ein vom Parlament beschlossenes Gesetz zur Laufzeitverlängerung weder aussetzen könne, noch die Absicht dazu gehabt habe.
Wenn die Bundesregierung meint, eine Denk- oder Atempause zu einem Thema zu brauchen, so kann sie deshalb nicht vorübergehend Parlamentsgesetze außer Kraft setzen. Sie bleibt an die geltenden Gesetze gebunden und hat diese umzusetzen. Welche Gesetze angewendet werden und welche nicht, steht nicht zur Disposition der Bundesregierung und erst recht nicht der Bundeskanzlerin allein, mag man darüber auch Einvernehmen mit einzelnen Landesregierungen hergestellt haben.
Teil II Die Abschaltanordnungen für sieben plus ein Altmeiler
Man hatte wohl gehofft, die Kraftwerksbetreiber würden sich nach der öffentlichen Verlautbarung der Bundeskanzlerin am Dienstag freiwillig dem öffentlichen Druck beugen und die betroffenen Anlagen unverzüglich vom Netz nehmen. Es deutet einiges auf einen solchen Poker hin. Es wäre ein reiner Poker um öffentliche Meinung mit dem Risiko des totalen Glaubwürdigkeitsverlustes.
Die Stromkonzerne beugen sich nun aber nicht freiwillig.
E.ON weigert sich zum Beispiel, Isar 1 und Unterweser ohne Anweisung der Atomaufsicht vorübergehend vom Netz zu nehmen. RWE zB. bei Biblis nicht minder. Auch EnBW wartet auf behördliche Abschaltanweisungen.
Niedersachsen hat die Atomaufsicht über Unterweser, hat jedoch keine Stillegungsanordnung getroffen, wohl um das Land nicht den Schadensersatzrisiken auszusetzen. Statt dessen verweist Niedersachsen darauf, man warte selbst auf eine (für das Land bindende) Anweisung des Bundes, eine Stillegungsverfügung zu treffen.
Na klar doch, um die Schadensersatzrisiken beim Bund zu belassen.
Eine solche verbindliche Weisung kann der Bund eigentlich wohl nur dann geben, wenn das Land selbst sich unter Verstoß gegen das Atomgesetz weigert, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 AtG die Betriebsunterbrechung anzuordnen, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
Der Bund selbst hat entsprechende verbindliche Weisungen an die entsprechenden Landesbehörden der betreffenden Bundesländer, denen jeweils die Atomaufsicht gegenüber den Betreibern obliegt, wohl noch gar nicht auf den Weg gebracht.
Mit anderen Worten:
Die Stillegungsverfügungen nach § 19 AtG, von denen die Bundeskanzlerin sprach, existieren wohl tatsächlich noch gar nicht.
Sie lassen sich allein deshalb auch nicht gerichtlich überprüfen.
Wenn sich das zu diesem sensiblen Thema bewahrheiten sollte, steht wohl alsbald wieder ein großer Zapfenstreich an, möglicherweise mit dem
\"Lied von der unruhevollen Jugend\".
Thema Brennelementesteuer:
Die fällt seit 01.01. an, wenn Brennelemente ausgetauscht werden.
Die Stromer haben deshalb noch letztes Jahr Brennelemente bis zum Abwinken ausgetauscht. Nun steht deshalb erst mal kein Austausch an.
Und wenn die Anlagen vom Netz sind und nicht produzieren, gibt es natürlich auch nichts auszutauschen....