Energiepolitik > Fossile Energie / Atomkraft

Atomkraft in Deutschland- Was ist überhaupt noch sicher?

<< < (27/77) > >>

RR-E-ft:
Ich wollte niemanden aus der Politik vertreiben.
Die Jacke ziehe ich mir nicht an.

Die Frage danach, ob eine Bundesregierung ein erkanntes Gefährdungsrisiko verfassungsrechtlich zulassen darf, richtet sich ausdrücklich nicht danach, welche Risiken unsrere europäischen Nachbarn für sich selbst als tragbar betrachten.

Soweit es um den Grundrechtsschutz und den Schutz vor Gerfahren für Gesundheit und Leben der Bürger geht, ist jedenfalls kein Platz für Konsens.

Der Grundrechtsschutz ist jedenfalls nicht verhandelbar.

Erweist sich unter Zugrundelegung neuer Erkenntnisse, dass die Genehmigung des Betriebs bestimmter Atomkraftwerke gegen Art. 2 Abs. 2 GG verstößt, verbleibt wohl keinerlei Grundlage für Verhandlungen.
Dazu kann man auch den Professor aus Heidelberg befragen. ;)

superhaase:

--- Zitat ---Original von PLUS
Es macht unter der Risikobetrachtung wirklich wenig Sinn, wenn Deutschland alleine aus der Atomkraft aussteigen würde.
--- Ende Zitat ---
Das hört man dauernd.
Allerdings habe ich noch keine rationale Begründung dafür gehört.

Wie begründen Sie das?

RR-E-ft:
Wenn man davon ausgeht, dass von Atomkraftwerken eine nicht hinnehmbare Gefährdung ausgeht, dann wird das Risiko für die hiesige Bevölkerung durch die Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland  jedenfalls reduziert.
Die Reduzierung eines solchen Risikos macht nicht nur Sinn, sondern ist von Verfassungs wegen geboten.

Es ist wohl noch niemand darauf gekommen, der Nichtaucherschutz am Arbeitsplatz und in Gaststätten mache keinen Sinn, weil ja nicht ausgeschlossen sei, dass die Leute bei sich zu Hause und dort sogar am Essenstisch Tabak rauchen.
Es muss auch niemand mehr seinen Kleinkindern den Umgang mit Streichölzern verbieten, wenn die Nachbarskinder im selben Haus in der Wohnung ihrer Eltern weiter zündeln dürfen.
Auf jenem Niveau bewegt sich die Diskussion.

PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich wollte niemanden aus der Politik vertreiben.
--- Ende Zitat ---
Die Wirkung ist entscheidend. Der Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof wurde so vertrieben.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Frage danach, ob eine Bundesregierung ein erkanntes Gefährdungsrisiko verfassungsrechtlich zulassen darf, richtet sich ausdrücklich nicht danach, welche Risiken unsrere europäischen Nachbarn für sich selbst als tragbar betrachten.
--- Ende Zitat ---
Bundespräsident, Kanzler/in und Minister leisten den Verfassungseid:

\"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.\"

So ausdrücklich abgegrenzt sehe ich das deshalb nicht, da sollte auch ein Schaden einbezogen sein, der seinen Ursprung nicht im deutschen Hoheitsgebiet hat. Es ist nicht alleine ein Risiko, das die Nachbarn für sich selbst entscheiden. Das Risiko ist offensichtlich grenzenlos in jeder Hinsicht. Die Bundeskanzlerin entspricht der mit dem Eid übernommenen Pflicht, wenn sie sich auch um Gefährdungsrisiken aus der Nachbarschaft kümmert.

Österreichische Politiker mischen sich ja z.B. auch aktuell sehr aktiv in die Diskussion zu deutschen Kernkraftwerken ein (ISAR I).

PS:
Konsequent sind die Österreicher seit der Ablehnung von Zwentendorf aber auch nicht.

Durch den europäischen Stromaustausch, insbesondere mit Deutschland, gelangt auch Atomstrom nach Österreich und wird unter anderem in Pumpspeicherkraftwerken zum Ausgleich der Spitzenlast verwendet.

RR-E-ft:
@PLUS

Ich habe Paul Kirchhoff jedenfalls  nicht aus der Politik vertrieben. Sollte die Bundeskanzlerin jetzt allein wegen meines o. g.  Beitrages ihre Jacke nehmen müssen, auch wenn es nicht meine Absicht war, sie aus der Politik zu vertreiben,  dann mache ich auf Wunsch gern den Schnappauf und übernehme dafür die volle politische Verantwortung. Was bleibt mir in diesem Falle auch weiter übrig.  

Und wenn sogar eine Verpflichtung bestehen sollte, Gefahren, die aus dem Ausland einwirken können, zu reduzieren, so ist dies jedenfalls kein tragfähiges Argument dafür, im eigenen Haus die Gefahrenabwehr nicht bestmöglich zu betreiben.
Sonst spielt man in Europa Schraps hat den Hut verloren bzw. Schwarzer Peter (nicht gemeint: Peter Hintze).

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln