Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

<< < (12/18) > >>

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Über die Einhaltung der Gesetze wacht die Kommunalaufsicht. Ein Gemeinderat kann daher nicht einfach über Gesetze hinweg entscheiden.
--- Ende Zitat ---
@Black, wo leben Sie? Die Kommunalaufsicht ist Teil und nicht Kontrolle. Die Kommunalaufsicht sorgt eher dafür, dass Gemeinden und Landkreise alles ausschöpfen was die Haushaltskassen füllt. Verbraucherschutz ist nicht Sache der Kommunalaufsicht!
--- Zitat ---Original von Black
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern. Die Alternativen wären Steuererhöhungen oder Abbau von Infrastruktur, die die Gemeinde mangels Finanzen nicht mehr erhalten kann.
--- Ende Zitat ---
So nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel! Die Alternative ist der ökonomische Umgang mit öffentlichen Mitteln und in der Tat es sind Steuern, die der Finanzierung allgemeiner Aufgaben dienen. Es sind nicht überhöhte Strom- und Gaspreise.

Nicht scheinbar, sondern klar erkennbar, wird gegen \"privatwirtschaftlicher Konzerngewinn\" der \"geldgierige Konzerne\" und gegen Missbrauch bei der öffentlich-rechtlichen Energievesorgung \"geschimpft\".    

Das Robin-Hood-Argument, \"Wir brauchen das Geld und wir tun ja damit Gutes\" ist \"putzig\". Wo leben wir denn. Nein @Black, da wird nicht weggeschaut, wir leben in einem sozialen Rechtsstaat.

Black:

--- Zitat ---Original von PLUS

--- Zitat ---Original von Black
Über die Einhaltung der Gesetze wacht die Kommunalaufsicht. Ein Gemeinderat kann daher nicht einfach über Gesetze hinweg entscheiden.
--- Ende Zitat ---
@Black, wo leben Sie? Die Kommunalaufsicht ist Teil und nicht Kontrolle. Die Kommunalaufsicht sorgt eher dafür, dass Gemeinden und Landkreise alles ausschöpfen was die Haushaltskassen füllt. Verbraucherschutz ist nicht Sache der Kommunalaufsicht!
--- Zitat ---Original von Black
Ich kann nichts falsches daran erkennen, wenn die Gemeinden versuchen ihre oft katastrophale Einnahmesituation zu verbessern. Die Alternativen wären Steuererhöhungen oder Abbau von Infrastruktur, die die Gemeinde mangels Finanzen nicht mehr erhalten kann.
--- Ende Zitat ---
So nach dem Motto, der Zweck heiligt die Mittel! Die Alternative ist der ökonomische Umgang mit öffentlichen Mitteln und in der Tat es sind Steuern, die der Finanzierung allgemeiner Aufgaben dienen. Es sind nicht überhöhte Strom- und Gaspreise.

Nicht scheinbar, sondern klar erkennbar, wird gegen \"privatwirtschaftlicher Konzerngewinn\" der \"geldgierige Konzerne\" und gegen Missbrauch bei der öffentlich-rechtlichen Energievesorgung \"geschimpft\".    

Das Robin-Hood-Argument, \"Wir brauchen das Geld und wir tun ja damit Gutes\" ist \"putzig\". Wo leben wir denn. Nein @Black, da wird nicht weggeschaut, wir leben in einem sozialen Rechtsstaat.
--- Ende Zitat ---

Nach Ihrer Auffassung ist also die Kommunalaufsicht (die ausserhalb der Kommunen sitzt und daher gar nicht von der Rekommunalisierung profitiert)  aucht \"Teil der Verschwörung\". Da verwundert natürlich ihr Verweis auf den Rechtsstaat, wenn sie eben dessen Kontrolinstanzen Missbrauch unterstellen.

Es hat auch nichts mit Robin Hood Mentalität zu tun, denn die Gemeinden bereichern sich ja nicht illegal um Gutes zu tun, sondern übernehmen zulässigerseise eine eigene Aufgabe der Daseinsvorsorge wieder selbst, statt sie einen privaten Dritten zu übertragen.

Letztendlich stellt sich für Sie daher nur die frage an wen Sie lieber Netzentgelte zahlen, an einen kommunalen Versorger oder einen privatwirtschaftlichen Konzern. Und bei Ihnen ist es klar der Konzern.

Lothar Gutsche:
In Fällen überhöhter Energiepreise ist die Kommunalaufsicht nicht \"Teil der Verschwörung\", wie der User \"Black\" schreibt, sondern sie ist um es juristisch klarer auszudrücken, Teil einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Denn mit der Akzeptanz überhöhter Energiepreise missachtet die Kommunalaufsicht ihre Pflicht, in Kommunalunternehmen die Einhaltung der Kommunalgesetze oder auch anderer Gesetze wie des EnWG zu überwachen und durchzusetzen. Wenn dadurch vorsätzlich überhöhte Energierechnungen zur Abrechnung gestellt werden, dann liegt nach den Maßstäben des Leitsatzurteils 5 StR 394/08 des BGH vom 9.6.2009 (zur Berliner Straßenreinigung) Betrug vor. Durch ihr Unterlassen, Kommunalunternehmen zu gesetzeskonformem Handeln zu bewegen, leistet die Kommunalaufsicht Beihilfe zum Betrug. In der \"Compliance Officer\"-Entscheidung 5 StR 394/08 vom 17.7.2009 hat der BGH auch dazu bereits Grundlegendes geäußert, wie das umfassende Echo in den Fachmedien belegt.

Oft wird eingewendet, die Kommunalaufsicht handele nicht vorsätzlich und kenne die eigentlich eindeutige Rechtslage selber nicht. Durch umfangreiche schriftliche Informationen habe ich die zuständigen Behörden in Würzburg und München aber \"bösgläubig\" gemacht. U. a. zur Mitverantwortung der Kommunalaufsicht betreibe ich derzeit ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3 StPO am OLG Bamberg. Nachdem sich im Verfahrensgang schon die Staatsanwälte und Generalstaatsanwälte durch Strafvereitelung im Amt auszeichneten, versuchen nun die Richter des 3. Strafsenats am OLG Bamberg das Recht zu beugen. Das ist die Rechtswirklichkeit in unserem sogenannten \"Rechtsstaat\". Wer nähere Information zu dem Verfahren wünscht, kann sich per Mail an mich wenden und erhält ca. 2,5 MB Unterlagen als Basisinformation und bei Interesse noch einmal so viel zu der Frage, wie ein deutsches OLG damit umgeht.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Letztendlich stellt sich für Sie daher nur die frage an wen Sie lieber Netzentgelte zahlen, an einen kommunalen Versorger oder einen privatwirtschaftlichen Konzern. Und bei Ihnen ist es klar der Konzern.
--- Ende Zitat ---
Nein, so stellt sich die Frage nicht! Das kann man aber auch leicht nachlesen z.B.

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

Als Verbraucher zahle ich lieber an den, der die Ziele des § 1 EnWG am Besten erfüllt. [/list]

Black:

--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
In Fällen überhöhter Energiepreise ist die Kommunalaufsicht nicht \"Teil der Verschwörung\", wie der User \"Black\" schreibt, sondern sie ist um es juristisch klarer auszudrücken, Teil einer kriminellen Vereinigung im Sinne von § 129 StGB. Denn mit der Akzeptanz überhöhter Energiepreise missachtet die Kommunalaufsicht ihre Pflicht, in Kommunalunternehmen die Einhaltung der Kommunalgesetze oder auch anderer Gesetze wie des EnWG zu überwachen und durchzusetzen.
--- Ende Zitat ---

 :D Das wird ja immer besser hier.

Allerdings entscheidet die Kommunalaufsicht gar nicht über Energiepreise oder die Einhaltung des EnWG.

Die Kommunalaufsicht prüft nur OB eine Kommune kommunalrechtlich berechtigt ist die Energieversorgung zu überhaupt übernehmen. WENN dies bejaht wird, dann ist es z.B. an der BNetzA die Höhe der Netzentgelte festzulegen.

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