Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft
RR-E-ft:
--- Zitat ---Quelle: TAM
Für und Wider Rekommunalisierung
In einer Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie zogen Kommunen und Träger der kommunalen Energieversorgung ein positives Fazit zur Rekommunalisierung des Verteilernetzbetriebs.
Der VKU erklärte, anders als privatwirtschaftliche Unternehmen seien Stadtwerke vorrangig nicht auf Rendite- und Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern würden einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsoge leisten. Seit 2007 hätten sich 40 Stadtwerke neu gegründet, 100 Netzkonzessionen seien von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen übernommen worden. Derzeit liefen jährlich rund 1000 Konzessionsverträge aus.
Die Bundesnetzagentur meinte, Erwartungen, die Gemeinde hätte durch die Konzessionsvergabe an ein eigenes Stadtwerk Einfluss auf die Ausrichtung der Erzeugung, die Gestaltung von Vertriebsprodukten oder die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen, gingen über den Rahmen des rechtlich Möglichen hinaus. Ein Versorgungsauftrag zur Belieferung der im Konzessionsgebiet angeschlossenen Letztverbraucher oder ein ausschließliches Recht zur Versorgung existiere nicht mehr.
Zwei Experten der TU Dresden und der FU Berlin hatten grundsätzliche Bedenken: Es sei systemwidrig, Rechtsänderungen im Bereich der Netze mit Überlegungen zur Stromerzeugung und hierbei politisch bevorzugter Kraftwerkstypen zu begründen. Auch gegen eine pauschale Bevorzugung kommunaler Netzbetreiber gebe es Bedenken. Für eine Überführung privater bzw. privatisierter Unternehmen in öffentliche Trägerschaft gebe es keinen überzeugenden Grund. Ein Gemeinwohlinteresse an einer Rück-Verstaatlichung lasse sich nicht feststellen. Sie würde auch zu keiner besseren Versorgung der Verbraucher führen.
Von der Kanzlei Becker Büttner Held hieß es, die Kommunen könnten über Stadtwerke eine ökologische und rationelle Energieversorgung selbst durchführen. Bei der Anhörung ging es um Anträge der Parteien: SPD und Grüne wollen, dass Kommunen die Energienetze wieder leichter in eigener Regie betreiben können, die Linken fordert die Übertragung der Netze in öffentlichen Hand.
--- Ende Zitat ---
Gerade kommunale Energieversorgungsunternehmen neigen dazu, hohe renditen anzustreben, um mit Gewinnen etwa den ÖPNV oder Bäderbetriebe querzusubventionieren.
Die Energiekonzerne haben keinen ÖPNV und keine Bäderbetriebe gleichwohl auch immer ambitionierte Renditeziele.
Für die Endkunden ist in beiden Fällen die Regulierung der Netzentgelte gleichsam wichtig.
Black:
Bei einer Rekommunalisierung nimmt die Gemeinde ihr Recht auf Ausführung der Daseinsvorsorge wieder selbst wahr. Die erwirtschaftete Rendite kommt dann den Bürgern vor Ort zugute und verschwindet nicht bei privatwirtschaftlichen Konzernen.
Christian Guhl:
--- Zitat ---Original von Black
.....und verschwindet nicht bei privatwirtschaftlichen Konzernen.
--- Ende Zitat ---
Aber in den unendlichen Weiten der öffentlichen Haushalte ! Der Bürger ist das Geld los. So oder so.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Black
Bei einer Rekommunalisierung nimmt die Gemeinde ihr Recht auf Ausführung der Daseinsvorsorge wieder selbst wahr. Die erwirtschaftete Rendite kommt dann den Bürgern vor Ort zugute und verschwindet nicht bei privatwirtschaftlichen Konzernen.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch barer Unsinn.
Der Netzbetrieb selbst, um den es bei Konzessionsvergaben ausschließlich geht, hat mit der Versorgungsaufgabe gar nichts zu tun, worauf die Bundesnetzagentur zutreffend hinweist.
Dies schon deshalb, weil der Netzbetreiber lediglich alle drei Jahre den Grundversorger bestimmt, § 36 Abs. 2 EnWG.
Darüber helfen auch die wundersamen Aussagen von BBH nicht hinweg.
Wenn Stadtwerke ökologische Erzeugungsanlagen errichten wollen, können sie das auch tun, ohne Netzbetreiber zu sein. Sie haben dann Anspruch auf Anschluss der Erzeugungsanlagen gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber.
Ob es nicht in Anbetracht der Verpflichtung aus §§ 2, 1 EnWG zu einer möglichst preisgünstigen leitungegebeunden Versorgung mit Elektrizität und Gas nicht gesetzwidrig ist, wenn mit hohen Gewinnen ÖPNV und Bäderbetriebe quersubventioniert werden, ist zudem die Frage.
Grundversorgte Haushaltskunden haben gewiss nicht die Aufgabe, über die Allgemeinen Preise andere kommunale Aufgaben zu finanzieren, uanbhängig davon, ob ihnen diese etwaig auch zu Gute kommen.
Die Grundversorgungspflicht und die Verpflichtung aus §§ 2, 1 EnWG dient gerade auch dem Schutz dieser Haushaltskunden. Sie dient gerade nicht dazu, den Gemeinden zusätzliche Einnahmequellen zu eröffnen.
Dem betroffenen Energieverbraucher ist es egal, wohin sein Geld verschwindet.
Wenn es verschwunden ist, steht es ihm jedenfalls nicht mehr für eigene Zwecke zur Verfügung und er selbst kann nicht mehr darüber verfügen.
RR-E-ft:
Pressemitteilung des VKU zur Rekommunalisierung
--- Zitat ---„Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
--- Ende Zitat ---
Sonderbar.
Die Konzessionsvergabe selbst und die Frage, wer Netzbetreiber ist, hat für den Wettbewerb auf dem Energiemarkt keinerlei Auswirkungen.
Sie darf noch nicht einmal Auswirkungen auf den Wettbewerb haben!!!
Der Netzbetreiber darf den Wettbewerb auf dem Energiemarkt gar nicht beeinflussen.
Er muss sich gegenüber allen Wettbewerbern auf dem, dem Netz nachgelagerten Energiemarkt vollkommen neutral verhalten.
Einen Vorteil hätten die Letzverbraucher nur, wenn kommunale Netzbetreiber die Netze kostengünstiger und effizienter als bisher betreiben und diese Kostenvorteile über geringerere Netzentgelte bei ihnen ankämen.
Genau davon redet der VKU aber - bezeichnenderweise - gerade nicht.
Die Übernahme des Netzbetriebes soll gerade im wirtschaftlichen Interesse der Kommunen liegen, diesen wirtschaftliche Vorteile erbringen.
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