Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

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Black:

--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
Diese Hauptaufgabe, „eine Abdeckung der Verluste aus dem öffentlichen Nahverkehr zu erwirtschaften“, ist nach bayerischem Kommunalrecht unzulässig. Denn nach Artikel 87 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern entsprechen alle \"Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unternehmen an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen\", keinem öffentlichen Zweck. Das bayerische Kommunalabgabengesetz sieht in Artikel 8 zu den Benutzungsgebühren auch keine Gewinnerzielung vor. Vielmehr soll nach Absatz 2 von Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes das Gebührenaufkommen \"die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken.\"

--- Ende Zitat ---

In anderen Bundesländern sieht das dagegen schon anders aus:


--- Zitat ---§ 109 GO NRW Wirtschaftsgrundsätze

(1) Die Unternehmen und Einrichtungen sind so zu führen, zu steuern und zu kontrollieren, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Unternehmen sollen einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen Zwecks nicht beeinträchtigt wird.

(2) Der Jahresgewinn der wirtschaftlichen Unternehmen als Unterschied der Erträge und Aufwendungen soll so hoch sein, dass außer den für die technische und wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens notwendigen Rücklagen mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaftet wird.


--- Ende Zitat ---

userD0003:
Gegen Gewinne in Höhe einer (kapital)marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals wäre ja auch überhaupt nichts einzuwenden !  :D

PLUS:

--- Zitat ---Original von h\'berger
Gegen Gewinne in Höhe einer (kapital)marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals wäre ja auch überhaupt nichts einzuwenden !  :D
--- Ende Zitat ---
Genau @h\'berger, dagegen hätte kein Bürger und Verbraucher etwas einzuwenden.

Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt es da bei genauer Betrachtung auch nicht wirklich. Außerdem hatten wird die Diskussion dazu schon: Rekommunalisierung der Netze

Maßstab für die marktübliche Verzinsung sind die Renditen für langfristige Kommunaldarlehen. Die öffentliche Hand refinanziert sich zur Zeit zu Zinssätzen gegen Null. Der Bund hat sogar schon Geld gegen Negativzinsen aufgenommen.  Der  gesamte öffentlich rechtliche Kapitalmarkt tendiert aktuell  zur Nullverzinsung! Wenn das so weitergeht ist zinslos bald marktüblich. Eine zwei oder gar dreistellige \"Verzinsung\" gemessen am eingebrachten Kapital waren noch nie \"marktüblich\".

In der Landesverfassung Baden-Württemberg ist z.B. von Kostendeckung bei der Erledigung öffentlicher Aufgaben die Rede und nicht von Gewinnerzielung und zweckfreier Mittelbeschaffung durch öffentlich-rechtliche Konzerne.  


--- Zitat ---Artikel 71........(3) Den Gemeinden und Gemeindeverbänden kann durch Gesetz die Erledigung bestimmter bestehender oder neuer öffentlicher Aufgaben übertragen werden. Gleichzeitig sind Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. .....
--- Ende Zitat ---
... die öffentliche Hand bzw. Kommunen sind nicht grundlos beschränkt in ihrer wirtschaftlichen Betätigung. Das ist ein weites Feld.

... Steuern und Abgaben und die Finanzierung von Bund, Länder und Gemeinden müssen als solche erkennbar sein. Das GG stellt dazu auch noch ein paar Bedingungen.

... auch dieses Gesetz sollte zur Anwendung kommen und mehr beachtet werden:

http://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__6.html

 http://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__53.html

Aber die Bürger müssen sich schon kümmern und sich wehren, sonst entwickelt sich die Praxis so weiter mit Salmitaktik wie bisher.  Verbraucher werden dabei mehrfach zur Kasse gebeten.  Dazu kommt, dass in Schatten- und Nebenhaushalten versteckte Schulden und Verpflichtungen nicht zu soliden öffentlicher Haushalten führen. Bürger und Verbraucher werden ungebührlich belastet, intransparente Risiken entstehen. Griechenland lässt grüßen!  
 [/list]

PLUS:
Es gibt mehrere Gründe, warum die Strompreise so teuer sind und weiter steigen! Die Rekommunalisierung und die zunehmende Netzvielfalt spielt ebenso eine Rolle.

170 Energienetze wurden seit 2007 von Kommunen (rückge-)gekauft. Über 60 Stadtwerke wurden gegründet. Warum wohl? Wegen der besseren Versorgung im Sinne §1 EnWG?

Zu Gunsten einer  ökologischeren oder günstigeren Versorgung? NEIN, die Kommunen wollen an das Geld der Verbraucher. Zweck der Stadtwerke ist laut Gesetz und Satzung die sichere und günstige Versorgung der Bürger. Davon hat man sich längst verabschiedet, Gesetze hin oder her. Argumentiert und bei den Bürgern geworben wird mit der angeblich wirtschaftlichen Wertschöpfung. Mit Quersubventionierung und Gewinnen, die letztlich "den Bürgern" wieder zu Gute kommen sollen. Man schafft sich zusätzlich zum Stadtsäckel nebulöse Nebenhaushalte zur zweckentfremdeten Verwendung und so letztendlich zum Missbrauch.

Jüngste Studie zur Rekommunalisierung (Leseprobe)

Auch diese Zeche bezahlen wie immer die nicht privilegierten deutschen Endverbraucher. Daneben Millionen subventionierter Hobbykleinstkraftwerker und tausende Dorfnetze. Die unheilige Allianz aus privatem, kommunalem und regionalem Eigennutz und grüner Ideologie machen Deutschlands Energieversorgung teuer und ineffizient. Landschaft und Umwelt wird so sinnlos geopfert für Biomasse, Windräder (Verspargelung) und sogenannten Solarparks. Unter einem Park verstehe ich eine großflächige Landschaftsgartenanlage. Aber das gehört zum üblichen Tarnen.

Wenn man manchen Euphorikern folgen würde, die z.B. in B-W Strom aus Windenergie wie in Norddeutschland erzeugen wollen, dann stünde bald auf jedem baden-württembergischen Maulwurfshügel ein Windrad. Der Schwarzwald und die  Schwäbisch Alb werden da nicht reichen. Den Nationalpark kann sich die grün-rote Landesregierung mit ihrem windfördernden Umweltminister Untersteller so auch abschminken. 

PLUS:
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei im Wesentlichen übereinstimmenden Beschlüssen vom 11. September 2013 - 10 ME 87/12 und 10 ME 88/12 - in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass die Art und Weise der beabsichtigten Neuvergabe von Konzessionen zum Betrieb des Strom- und Gasnetzes in den Gemeinden Bunde und Ostrhauderfehn rechtswidrig gewesen und deshalb zu Recht vom Landkreis Leer als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet worden ist. Die Beschlüsse des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.-> OVG Lüneburg: Neuvergabe kommunaler Strom- und Gaskonzessionsverträge im Landkreis Leer rechtswidrig

Messen da nicht die Kommunalaufsichten mit zweierlei Maß, wenn man sich die Entwicklungen landauf landab ansieht und müssten da nicht andere Kommunalaufsichtsbehörden ebenfalls tätig werden und vor Gericht ziehen?!
Aus Verbrauchersicht bemerkenswerte Feststellungen:

--- Zitat ---Die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gilt nur im Rahmen der Gesetze. Dazu gehört nach § 46 Abs. 3 Satz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Verpflichtung, bei der Auswahlentscheidung über die Neuvergabe der Konzession die Ziele des § 1 EnWG zu berücksichtigen, also eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung zu gewährleisten. Ob eine Gemeinde daneben auch andere Ziele einschließlich der Gewinnerzielung verfolgen darf, ist sehr umstritten, brauchte aber nicht geklärt zu werden. Denn solche ungeschriebenen Ziele dürfen jedenfalls nicht vorrangig verfolgt werden. ...
--- Ende Zitat ---

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