In Fällen überhöhter Energiepreise ist die Kommunalaufsicht nicht \"
Teil der Verschwörung\", wie der User \"Black\" schreibt, sondern sie ist um es juristisch klarer auszudrücken, Teil einer kriminellen Vereinigung im Sinne von
§ 129 StGB. Denn mit der Akzeptanz überhöhter Energiepreise missachtet die Kommunalaufsicht ihre Pflicht, in Kommunalunternehmen die Einhaltung der Kommunalgesetze oder auch anderer Gesetze wie des EnWG zu überwachen und durchzusetzen. Wenn dadurch vorsätzlich überhöhte Energierechnungen zur Abrechnung gestellt werden, dann liegt nach den Maßstäben des Leitsatzurteils
5 StR 394/08 des BGH vom 9.6.2009 (zur Berliner Straßenreinigung) Betrug vor. Durch ihr Unterlassen, Kommunalunternehmen zu gesetzeskonformem Handeln zu bewegen, leistet die Kommunalaufsicht Beihilfe zum Betrug. In der \"Compliance Officer\"-Entscheidung
5 StR 394/08 vom 17.7.2009 hat der BGH auch dazu bereits Grundlegendes geäußert, wie das umfassende Echo in den
Fachmedien belegt.
Oft wird eingewendet, die Kommunalaufsicht handele nicht vorsätzlich und kenne die eigentlich eindeutige Rechtslage selber nicht. Durch umfangreiche schriftliche Informationen habe ich die zuständigen Behörden in Würzburg und München aber \"bösgläubig\" gemacht. U. a. zur Mitverantwortung der Kommunalaufsicht betreibe ich derzeit ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 3 StPO am OLG Bamberg. Nachdem sich im Verfahrensgang schon die Staatsanwälte und Generalstaatsanwälte durch Strafvereitelung im Amt auszeichneten, versuchen nun die Richter des 3. Strafsenats am OLG Bamberg das Recht zu beugen. Das ist die Rechtswirklichkeit in unserem sogenannten \"Rechtsstaat\". Wer nähere Information zu dem Verfahren wünscht, kann sich per Mail an mich wenden und erhält ca. 2,5 MB Unterlagen als Basisinformation und bei Interesse noch einmal so viel zu der Frage, wie ein deutsches OLG damit umgeht.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
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Lothar.Gutsche@arcor.de