@jroettges
Sie hätten bei der Ausschussitzung des Bundestages wohl mindestens ebenso qualifiziert mitreden können wie Herr Reck vom VKU.
Lassen Sie sich beim nächsten mal einladen.
Völker hört die Signale!
Die
Zeit der Großnetze im Niederspannungsbereich sei beendet, heißt es bei Ihnen.
Wie das denn?
Werden die bestehenden Niederspannungnetze zerstückelt und galvanisch voneinander getrennt?
Netztrennungen sind natürlich mit Zusatzkosten verbunden.
Direkte Vorteile erbringen Netztrennungen für die Verbraucher nicht.
Die Niederpannungsverteilnetze beschränken sich historisch gewachsen -jedenfalls in den neuen Bundesländern - bereits bisher auf die Gemeindegebiete und somit auf die Konzessionsgebiete im Sinne von § 46 EnWG.
Historisch gab es zunächst fast überall Gemeindewerke (mit Gleichstromzentralen, sog. Licht- und Kraftzentralen), die sich später in Überlandwerken zusammenschlossen, aus denen die Landeswerke hervorgingen, etwa das Bayernwerk oder PreussenElektra als Vorläufer von E.ON Energie, die Energieversorgung Schwaben und das Badenwerk als Vorläufer der EnBW, das Thüringenwerk ....
Untereinander verbunden sind diese örtlichen Niederspannungsverteilnetze durch vorgelagerte Mittelspannungsnetze, die widerum an vorgelagerte Hoch- und Höchstspannunsgnetze angeschlossen sind.
Im Gasbereich ist das nicht anders.
Stadtgas kam erst aus den Städtischen Gaswerken, später aus zentralen Kokereianlagen und erst viel später kam das Erdgas von weit her.
Dort gibt es Netze verschiedener Druckstufen.
Die Niederdruckverteilnetze sind auch bisher schon auf die Gemeindegebiete beschränkt und über Einspeisepunkte an das vorgelagerte Netz nächsthöherer Druckstufe angeschlossen, so dass auch die \"Trasse der Freundschaft\" nicht direkt am Hausanschluss eines Privathaushaltes endet.
Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.
Unterworfen klingt erstmal erstaunlich gut.
Tatsächlich besagt diese Regelung nichts anderes, als dass die Entflechtung zwischen Netz und Vertrieb bei diesen Versorgern nicht so streng gehandhabt wird wie sonst. Eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung kann deshalb unterbleiben.
Mit Autarkie hat das nicht gerade etwas zu tun. Um Autarkie geht es auch gar nicht:
Auch bei der Konzessionsvergabe geht es um den Netzbetrieb, insbesondere um den
sicheren Netzbetrieb und der funktioniert nun einmal nur im Zusammenspiel mit den vorgelagerten Netzen.
So verantworten zum Beispiel die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Frequenzhaltung im Netz (50Hz).
Das schafft kein noch so gut meinendes Stadtwerk allein, noch ein Bürgermeister hinter seinem Schreibtisch.
Oder meinen Sie, dort schiebe man einen Regler rauf und runter?
Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.
Damit besteht dort die Chance, möglichst viel Strom im eigenen Netz zu erzeugen (Wasser, Wind, BHKW, Solar) und direkt im Netz zu verbrauchen.
Wie sollte man sich das vorstellen? Dürfen in solchen Netzen keine anderen Lieferanten Strom bzw. Gas liefern, etwa die Energiekonzerne billigen Atomstrom?
Oder dürfen sie schon, können es aber nicht wegen der vollständig galvanischen Netztrennung?
Original von jroettges
Dabei können sie ja die Netze durchaus von Dienstleistern betreiben lassen, so wie es bei der Abfallentsorgung und in der Wasserwirtschaft häufig der Fall ist, wo es ja viele erfolgreiche Zweckverbände und andere Konstruktionen gibt.
Erfolgreich sind die, ohne Frage. Fraglich nur, worin deren Erfolgsrezept besteht. Bei Wasser und Abfallentsorgung stellt sich deshalb das Problem überhöhter Tarife nicht, weil alles schön in kommunal beherrschter Hand liegt?
Na ja, ich weiß nicht.