Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft
Black:
--- Zitat ---Original von PLUS
--- Zitat ---Original von Black
Niemand bestreitet, dass Sie viel schreiben. Wenn sich aus ihren bisherigen Aussagen die Antwort auf meine sehr konkrete Frage ergeben würde, dann hätte ich diese Frage nicht gestellt.
--- Ende Zitat ---
Die Antwort habe ich gegeben! Wenn Sie nur ein Ja oder Nein erwarten, müssen Sie ein anderes Thema wählen. Dieses hier ist etwas komplexer.
--- Ende Zitat ---
Ich verstehe natürlich, dass Sie die ungeheure Gefahr einer Wiederholung in jedem Fall vermeiden müssen. Generell kennt man Sie ja auch nicht als gerade Schreiber, der gerne Ein und das Selbe wieder und wieder vorträgt.
Da Sie lieber in eine kleinteilige Diskussion flüchten, ob oder ob doch nicht meine Frage schon beantwortet wurde, verzichte ich gerne auf eine Antwort.
So wichtig ist mir Ihre persönliche Meinung dann doch nicht.
jroettges:
Wir sind uns einig, dass es bei der Frage der Rekommunalisierung von Netzen nicht um den Vertrieb von Energie geht. Beide Bereiche sind \"entflochten\".
Werden die §§ 1 und 2 des EnWG mal wirklich ernst genommen, dann sind mit der Lieferung von Energie in der Grund- und Ersatzversorgung kaum noch Gewinne zu erwirtschaften. Es gibt dann aber auch nichts mehr querzusubventionieren.
In der Versorgung außerhalb der Grundversorgung sollte der langsam in gang kommende Markt dazu führen, dass kein Anbieter mehr Milliardengewinne einheimsen kann, sondern an den Grenzkosten agieren muss.
Die (Anreiz-)Regulierung des Netzbetriebes durch die BNA lässt aber den Kommunen durchaus rentierliche Kapitalverzinsungen von 9,29 % (Aussage von Herrn Kurth März 2010 im WDR-Film \"Die Stromrebellen\")
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.
Damit besteht dort die Chance, möglichst viel Strom im eigenen Netz zu erzeugen (Wasser, Wind, BHKW, Solar) und direkt im Netz zu verbrauchen.
Oft wird aus einem solchen Netz auch Strom abgegeben werden können, oft wird man aber auch Energie \"einkaufen\" müssen.
Nimmt man in einem solchen, auf Autarkie getrimmten, Netz für die Kunden für jede Kilowattstunde die üblichen Netznutzungsentgelte, kann sich das für den Netzbetreiber wirklich gut rechnen. Nimmt man keine oder reduzierte NNE, kann sich das für die Kunden gut rechnen.
Die Autarkie eines Erdgasnetzes ist, von Ausnahmefällen mit Biogasanlagen abgesehen, kaum zu erreichen. Der vermehrte Einsatz von gasbetriebenen BHKW, unterstützt durch solarthermische Anlagen, in lokalen Fernwärmenetzen kann aber die Außenabhängigkeit stark reduzieren.
Wo genau die gut handhabaren Größen solcher Netze liegen, das muss die Erfahrung zeigen. Die Zeit der Großnetze auf der Niederspannung- bzw. Niederdruckebene ist vorbei. Die Zukunft der Netze liegt auf kommunaler Ebene und ist eine Aufgabe der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Energienetze sind Infrastruktur, wie Straßen auch.
Gottlob haben viele Kommunen diese Chancen erkannt und denken wenigstens mal ernsthaft über die Rekommunalisierung ihrer Netze nach.
Dabei können sie ja die Netze durchaus von Dienstleistern betreiben lassen, so wie es bei der Abfallentsorgung und in der Wasserwirtschaft häufig der Fall ist, wo es ja viele erfolgreiche Zweckverbände und andere Konstruktionen gibt.
Entscheidend ist, dass die Kommunen die Hoheit in den Netzen wieder erlangen und behalten. Deren Unterhaltung soll sich nicht an der Gewinnmaximierung eines Unternehmens reiben müssen.
RR-E-ft:
@Black
Ihre Meinung ist mir wichtig.
Auch beim Grundsatzfragen- Thema\" Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht\". Beim dortigen Thema bin ich weiter auf Ihre Hilfe dringend angewiesen.
PLUS:
--- Zitat ---Original von Black
....
Da Sie lieber in eine kleinteilige Diskussion flüchten, ob oder ob doch nicht meine Frage schon beantwortet wurde, verzichte ich gerne auf eine Antwort.
So wichtig ist mir Ihre persönliche Meinung dann doch nicht.
--- Ende Zitat ---
Dann ist ja gut! :] @Black, dieser unsachliche Ausflug war wohl für Ihren Seelenfrieden notwendig? Mir ist zwar immer noch nicht klar, welche Frage ich Ihnen nicht beantwortet haben soll. Kennen Sie eigentlich die Geschichte von der großen und kleinen Wurst?
Hans und Willi sitzen im Wirtshaus. Sie bekommen Kraut und Würste serviert.
Eine Wurst ist etwas größer. Willi schnappt sich die größere Wurst.
Darauf Hans \"Das ist aber nicht gerade nett von Dir\".
Willi, \"Welche hättest Du genommen\".
Hans, selbstverständlich die Kleine.
Willi ,\"Dann ist ja gut, die hast Du doch\". [/list]
RR-E-ft:
@jroettges
Sie hätten bei der Ausschussitzung des Bundestages wohl mindestens ebenso qualifiziert mitreden können wie Herr Reck vom VKU.
Lassen Sie sich beim nächsten mal einladen. ;)
Völker hört die Signale!
Die Zeit der Großnetze im Niederspannungsbereich sei beendet, heißt es bei Ihnen.
Wie das denn?
Werden die bestehenden Niederspannungnetze zerstückelt und galvanisch voneinander getrennt?
Netztrennungen sind natürlich mit Zusatzkosten verbunden.
Direkte Vorteile erbringen Netztrennungen für die Verbraucher nicht.
Die Niederpannungsverteilnetze beschränken sich historisch gewachsen -jedenfalls in den neuen Bundesländern - bereits bisher auf die Gemeindegebiete und somit auf die Konzessionsgebiete im Sinne von § 46 EnWG.
Historisch gab es zunächst fast überall Gemeindewerke (mit Gleichstromzentralen, sog. Licht- und Kraftzentralen), die sich später in Überlandwerken zusammenschlossen, aus denen die Landeswerke hervorgingen, etwa das Bayernwerk oder PreussenElektra als Vorläufer von E.ON Energie, die Energieversorgung Schwaben und das Badenwerk als Vorläufer der EnBW, das Thüringenwerk ....
Untereinander verbunden sind diese örtlichen Niederspannungsverteilnetze durch vorgelagerte Mittelspannungsnetze, die widerum an vorgelagerte Hoch- und Höchstspannunsgnetze angeschlossen sind.
Im Gasbereich ist das nicht anders.
Stadtgas kam erst aus den Städtischen Gaswerken, später aus zentralen Kokereianlagen und erst viel später kam das Erdgas von weit her.
Dort gibt es Netze verschiedener Druckstufen.
Die Niederdruckverteilnetze sind auch bisher schon auf die Gemeindegebiete beschränkt und über Einspeisepunkte an das vorgelagerte Netz nächsthöherer Druckstufe angeschlossen, so dass auch die \"Trasse der Freundschaft\" nicht direkt am Hausanschluss eines Privathaushaltes endet. :D
--- Zitat ---Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.
--- Ende Zitat ---
Unterworfen klingt erstmal erstaunlich gut.
Tatsächlich besagt diese Regelung nichts anderes, als dass die Entflechtung zwischen Netz und Vertrieb bei diesen Versorgern nicht so streng gehandhabt wird wie sonst. Eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung kann deshalb unterbleiben.
Mit Autarkie hat das nicht gerade etwas zu tun. Um Autarkie geht es auch gar nicht:
Auch bei der Konzessionsvergabe geht es um den Netzbetrieb, insbesondere um den sicheren Netzbetrieb und der funktioniert nun einmal nur im Zusammenspiel mit den vorgelagerten Netzen.
So verantworten zum Beispiel die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die Frequenzhaltung im Netz (50Hz).
Das schafft kein noch so gut meinendes Stadtwerk allein, noch ein Bürgermeister hinter seinem Schreibtisch.
Oder meinen Sie, dort schiebe man einen Regler rauf und runter? ;)
--- Zitat ---Original von jroettges
Kommunale Werke können aber unter 100000 Kunden haben und so der \"De minimis\"-Regelung unterworfen sein.
Damit besteht dort die Chance, möglichst viel Strom im eigenen Netz zu erzeugen (Wasser, Wind, BHKW, Solar) und direkt im Netz zu verbrauchen.
--- Ende Zitat ---
Wie sollte man sich das vorstellen? Dürfen in solchen Netzen keine anderen Lieferanten Strom bzw. Gas liefern, etwa die Energiekonzerne billigen Atomstrom?
Oder dürfen sie schon, können es aber nicht wegen der vollständig galvanischen Netztrennung?
--- Zitat ---Original von jroettges
Dabei können sie ja die Netze durchaus von Dienstleistern betreiben lassen, so wie es bei der Abfallentsorgung und in der Wasserwirtschaft häufig der Fall ist, wo es ja viele erfolgreiche Zweckverbände und andere Konstruktionen gibt.
--- Ende Zitat ---
Erfolgreich sind die, ohne Frage. Fraglich nur, worin deren Erfolgsrezept besteht. Bei Wasser und Abfallentsorgung stellt sich deshalb das Problem überhöhter Tarife nicht, weil alles schön in kommunal beherrschter Hand liegt? ;)
Na ja, ich weiß nicht.
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