Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

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PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
Das ist eine interessantes Problem, insbesondere da jede landesrechtliche Regelung das etwas anders formuliert. Teilweise wird die Daseinsvorsorge bzw. Energieversorgung auch ausdrücklich von dieser Einschränkung ausgenommen.(vergl. Art. 87 Abs. 1 Nr. 4 GO Bayern)
--- Ende Zitat ---
???
Was wird da wo ausgenommen?
...
Alle Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche, mit denen die Gemeinde oder ihre Unternehmen an dem vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben teilnehmen, um Gewinn zu erzielen, entsprechen keinem öffentlichen Zweck.


--- Zitat ---Original von Black
Fraglich ist auch, ob der Gemeinde die Ausübung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge überhaupt durch Landesrecht untersagt werden darf oder dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung darstellt.
--- Ende Zitat ---
???
Wo wird das untersagt oder wer will das untersagen? Es geht um das wie, den Zweck, die Pfichterfüllung im Kernbereich.  Da wird vielleicht umgekehrt ein Schuh daraus wenn diese Pflicht missbraucht oder nicht mehr erfüllt werden soll.

Black:
@PLUS
Irgendwie kann ich Ihnen derzeit nicht ganz folgen:

Sind Sie nun eigentlich für die Rekommunalisierung, weil die Gemeinde  damit ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge nachkommt oder dagegen, weil Sie darin eine Tätigkeit zum Zwecke der reinen Gewinnerzielung erblicken?

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
@PLUS
Irgendwie kann ich Ihnen derzeit nicht ganz folgen: Sind Sie nun eigentlich für die Rekommunalisierung...
--- Ende Zitat ---
@Black ist das so schwer? Erste Prämisse: Der Staat hat die Aufsicht und Gewährleistungspflicht für die Daseinsvorsorge, unabhängig von der Organisations- oder Rechtsform. Er hat für Kontrolle zu sorgen und die Pflicht Missbrauch zu verhindern.

Ich bin gegen Missbrauch der Daseinsvorsorge und erst recht gegen Kartellbildung von kommunalen Unternehmen zur Mittelbeschaffung für diverse Haushalte und zweckfremde Verwendungen. Mit der Strom- und Gasrechnung zahlen Verbraucher nicht für öffentliche Aufgaben, Unterhaltung von Sporthallen, Nahverkehr, Kultur, etc. pp., sondern für die gelieferte Energie. Öffentliche Aufgaben sind mit Steuern und Abgaben zu decken. Einzelne Leistungen  durch kostendeckende Gebühren.

Zum Missbrauch gehört jede Form der Quersubventionierung innerhalb von privatrechtlich organisierter Stadtwerke oder kommunaler Holdingkonstrukten.

Kommunale Unternehmen müssen übernommene Aufgaben nachweislich besser und wirtschaftlicher erfüllen als private Unternehmen, nur dann ist eine wirtschaftliche Betätigung gerechtfertigt. Ansonsten hätten wir schon mal eine Wettbewerbsverzerrung. Kommunale Unternehmen haben ohnehin schon einen deutlichen Wettbewerbsvorteil aufgrund der öffentlich-rechtlichen Bonität im Hintergrund. Es kommen weitere hinzu, aber das führt wohl jetzt zuweit.

Betriebswirtschaftlich notwendige Gewinne sind auch bei kommunalen Energieversorgern erforderlich und selbstverständlich in Ordnung, ebenso eine angemessene Verzinsung von eingebrachtem Kapital. Maßstab ist der langfristige Zins für Kommunalkredite.

Also, für eine bedingungslose Rekommunalisierung mit dem Motiv bei den Verbrauchern abzukassieren, bin ich nicht zu haben. Eine Rekommunalisierung, die zu besseren wirtschaftlichen Ergebnissen führt, die sich zum Vorteil für die Verbraucher auswirken, jederzeit gerne. Es fehlt nur noch der Nachweis. In § 1 EnWG sind die Ziele gut beschrieben, die für alle und insbesondere für kommunale Energieversorger gelten.

RR-E-ft:
@PLUS

Wenn es nicht um eine Quersubventionierung geht, sondern um einen steuerlichen Querverbund, kann eine Holding Sinn machen, um Ertragssteuern zu sparen. Gewinne in der Energiesparte werden mit Verlusten in anderen Bereichen verrechnet, um Steuern zu sparen.

Andererseits:

Wenn die Versorgung so preisgünstig wie mögich erfolgt, braucht man sich auch für die Energiesparte nicht um hohe Ertragssteuern sorgen. Denn wo es nur einen denkbar knappen Gewinn gibt, gibt es auch keine übermäßige  Steuerlast.

Black:
@PLUS

Sie schreiben immer von Missbrauch.

Ich habe aber nicht gefragt, ob sie für oder gegen Missbrauch der Daseinsvorsorge sind, sondern ob Sie für oder gegen Rekommunalisierung sind.

Oder ist Rekommunalisierung aus Ihrer Sicht immer gleichzusetzen mit Missbrauch?

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