Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

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RR-E-ft:
Die Konzessionen sollten in fairem Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Und dann wird man sehen, wer Interesse bekundet.

Wenn eine Geminde der Meinung ist, die Gemeinde habe das notwendige know how und könnte es günstiger, dann soll sich halt auch die Gemeinde selbst daran beteiligen.

Dumm wird es erst, wenn die Gemeinde die Ausschreibung gewinnt und sich dann erst herausstellt, dass es am know how usw. fehlt.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Konzessionen sollten in fairem Verfahren europaweit ausgeschrieben werden. Und dann wird man sehen, wer Interesse bekundet.

Wenn eine Geminde der Meinung ist, die Gemeinde habe das notwendige know how und könnte es günstiger, dann soll sich halt auch die Gemeinde selbst daran beteiligen.
--- Ende Zitat ---

So ist die Rechtslage. Ob europaweit ausgeschrieben werden muss, hängt vom Wert des Ausschreibungsgegenstandes ab. Wobei die Auswahl zur Zuschlagserteilung sich nicht notwendigerweise danach richten muss, wer es \"günstiger\" machen kann.

PLUS:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@PLUS

Warum nicht gleich ein VEB Energiekombinat? ;)
--- Ende Zitat ---
@RR-E-ft, nein danke! Genau das nicht! Das waren doch auch nur zweifelhafte konzernartige Konstrukte mit \"Geschäftsführern\" die vorgegebene Normen erfüllten, von denen die Mehrheit der Menschen wenig hatten. Das wollen wir gerade nicht mehr. So ist das von mir nicht gedacht. Das Gegenteil!  ;)

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Einige Gemeindeordnungen sehen zu recht vor - dass sich die Gemeinde nur dort wirtschaftlich betätigen darf, wo ein privater Dritter die Leistungserbringung nicht mindestens ebensogut und günstig erbringen kann.

Das müsste wohl auch für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden als Energienetzbetreiber gelten.

Um dies zu prüfen, erfolgt ja gerade eine europaweite Ausschreibung der Konzessionen im Wettbewerb, an denen sich die Gmeinden ggf. selbst betiligen können, um dann zu sehen, auf wen das Los fällt (Gazprom Germania?).

Viel zum Thema getagt.
--- Ende Zitat ---

Das ist eine interessantes Problem, insbesondere da jede landesrechtliche Regelung das etwas anders formuliert. Teilweise wird die Daseinsvorsorge bzw. Energieversorgung auch ausdrücklich von dieser Einschränkung ausgenommen.(vergl. Art. 87 Abs. 1 Nr. 4 GO Bayern) In einigen Bundesländern möchte die Rechtsaufsicht der Kommunen diese Ausnahme für die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge zumindest mit hineinlesen und in einigen Bundesländern ist eine Änderung der Gemeindeordnung in Planung.

Fraglich ist auch, ob der Gemeinde die Ausübung einer Aufgabe der Daseinsvorsorge überhaupt durch Landesrecht untersagt werden darf oder dies einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung darstellt.

RR-E-ft:
@Black

Ich sehe die Regelungen in den Gemeindeordnungen, die die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden beschränken, weniger als Konkurrentenschutz für private Anbieter (GELSENGRÜN), denn als Schutz der Gemeinden vor sich selbst.
Einige muten sich einfach zuviel zu.

Diejenigen, die am lautesten dagegen zetern, weil sie sich mehr zumuten wollen, sind oft diejneigen, die als erste große wirtschaftliche Schäden zu beklagen haben.

Wurden nicht Straßenbahn- und Wassernetze nach Amerika verkauft und zurück geleast, hat man sich nicht an Derivate- Spekulationen beteiligt usw. usf.?
Hinterher stellen sich die Gemeinden immer als die Dummerle hin, die von anderen über den Tisch gezogen wurden.
Richtig ist nur, dass sie keine Ahnung hatten, von dem was sie taten.

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