Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend

Anhörung im Bundestag: Für und Wider Rekommunalisierung in der Energiewirtschaft

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Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ich habe dazu meine Meinung gesagt.

Egal ob nun der Netzbetrieb selbst Daseinsvorsorge ist oder nicht:
Fakt ist, dass die Frage, wer Netzbetreiber ist, keinerlei Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem, dem Netz nachgelagerten Energiemarkt hat und haben darf. An der Stelle hat VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck \"gezaubert\".
--- Ende Zitat ---

Was hat Herr Reck denn dazu gesagt?


--- Zitat ---Quelle: TAM

Der VKU erklärte, anders als privatwirtschaftliche Unternehmen seien Stadtwerke vorrangig nicht auf Rendite- und Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern würden einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsoge leisten. Seit 2007 hätten sich 40 Stadtwerke neu gegründet, 100 Netzkonzessionen seien von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen übernommen worden. Derzeit liefen jährlich rund 1000 Konzessionsverträge aus.

--- Ende Zitat ---

Da steht nichts über Einfluss auf den Wettbewerb.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Pressemitteilung des VKU zur Rekommunalisierung


--- Zitat ---„Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Solcher Unfug wird verlautbart. :rolleyes:
Zum Schluss glaubt es noch jemand.

PLUS:

--- Zitat ---Original von Black
...Insoweit macht die Gemeinde im Rahmen einer Rekommunalisierung nur von ihrem Recht gebrauch die Daseinsvorsorge selbst zu erbringen.
--- Ende Zitat ---
Nochmal das ist mehr Pflicht als Recht.[/list]
--- Zitat ---Original von Black
Allerdings ist auch der Netzbetrieb - als Voraussetzung, dass eine Belieferung überhaupt stattfinden kann - Teil der Daseinsvorsorge und kann somit von den Gemeinden auch selbst wahrgenommen werden.

Es gibt mittlerweile auch Meinungen, welche die Belieferung mit Energie aus dem Aufgabenbereich der Daseinsvorsorge herausgenommen sehen wollen,...
--- Ende Zitat ---
Das zeigt nur, wieweit es die Kommunen mit ihren diversen Verbänden schon treiben. Die unheilige Verflechtung zwischen Bundes-, Landes-, und Kommunalpolitik zeigt hier nur faulige Früchte. Mit Salamitaktik werden Stadtkonzerne aufgebaut, die vorrangig das Ziel der Mittelbeschaffung verfolgen. Bei den Netzen ist das Motiv nicht anders. Die eigentliche Aufgabe tritt in den Hintergrund. Manchem Komunalpolitiker und Geschäftsführer ist die Pflicht zur Daseinsvorsorge eher lästig. Man will sich derer so schnell es geht entziehen. Wenn die Bürger und Verbraucher weiter schlafen, besteht die Gefahr, dass das auch gelingt.  

RR-E-ft, hat schon auf den Leitsatz des BGH zur Gewährleistungsverantwortung hingewiesen. @Black, sie existiert, die staatliche Gewährleistungsverantwortung!

Bei Delegation oder jeder Form des staatlichen Rückzuges aus der Aufgabenerledigung besteht weiter die staatliche Gewährleistungsverantwortung. Diese steht für die Pflicht des Staates, im Rahmen gesetzlicher Vorgaben darauf hinzuwirken, dass öffentliche Aufgaben von Privaten gemeinwohlorientiert ausgeübt werden. Der Staat bleibt in der Pflicht, weil er für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch den einbezogenen Privaten Sorge zu tragen hat. Die Herleitung der staatlichen Gewährleistungsverantwortung ergibt sich unter anderem aus den grundrechtlichen Schutzpflichten wie etwa aus Art. 2 Abs. 1 GG für das Leben und die körperliche
Unversehrtheit in Betracht. Sie verpflichtet den Staat im Grundsatz, die Verursachung von Gefahren für Leib und Leben zu verbieten und ausreichende Vorkehrungen zu treffen, damit das verfassungsrechtlich gebotene Maß an Sicherheit gewährleistet wird. Ferner verlangt das Sozialstaatsgebot in Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürde eine sichere, qualitativ angemessene und fächendeckende Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge zu erschwinglichen Preisen als Teil des Existenzminimums.

Auch die Staatszielbestimmung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20a GG legt dem Staat eine Gewährleistungsverantwortung für die Umweltmedien auf. Neben der Vermeidung von Schäden gehört hierzu auch die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen wie etwa des Wassers oder auch der lebensnotwendigen Energie.

Mit Geschäftsführern von Stadtwerken sind entsprechende vertragliche Regelungen notwendig. Die Entscheidungshoheit bleibt beim Staat (Kommune, Kreis, Kommunalverband etc.). In Verträgen mit Betreibern müssen Weisungsrechte und eine wirksame staatliche Überwachung gewährleistet sein. Ansonsten ist sicherzustellen, dass die Aufgabe wieder staatlich (von der Kommune) unmittelbar erfüllt werden kann.[/list]

RR-E-ft:
@PLUS

Warum nicht gleich ein VEB Energiekombinat? ;)

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Pressemitteilung des VKU zur Rekommunalisierung


--- Zitat ---„Auslaufende Konzessionsverträge sind ein wichtiges Instrument, um im Sinne des Verbrauchers mehr Wettbewerb im Energiemarkt zu erreichen“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Solcher Unfug wird verlautbart. :rolleyes:
--- Ende Zitat ---

*hüstel* Nunja....vielleicht meinte er ja den Wettbewerb um das Netz, der durch die Konzessionsvergabe nach § 46 Abs. 2 EnWG laut Gesetzgeber entfacht werden soll.

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