Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Eon Avacon klagt
RR-E-ft:
Zwar mag die Klägerin den überschießenden Antrag aus dem Mahnbescheidsverfahren (Gas betreffend) schriftsätzlich wirksam zurückgenommen haben. Aber sie hat auf diese Ansprüche, derer sie sich berühmt, wohl gewiss noch nicht ausdrücklich verzichtet, so dass nicht sicher auszuschließen ist, dass sie damit - ähnlich wie bei einer Klagerücknahme - später noch einmal \"um die Ecke kommt\".
Die insoweit bestehende Unsicherheit kann durch eine Feststellungs- Widerklage beseitigt werden, mit welcher man Feststellung begehrt, dass diese Ansprüche, derer sich die Klägerin bisher berühmt, gar nicht bestehen (negative bzw. leugnende Feststellungsklage).
Auch hierdurch kann der Streitwert insgesamt nach oben gehievt werden.
Wer ein eigenes Interesse an einer Entscheidung zugunsten von Susanne hat, zB. was die Einordnung \"EnergieDuett\" als Sondervertrag für gleichzeitige Strom- und Gaslieferungen betrifft, könnte ja daran denken, diese finanziell zu unterstützen, so dass sie einen besonders qualifizierten Kollegen dadaurch für ihre Sache gewinnen kann, dass sie im Rahmen einer Honorarvereinbarung ein höheres Honorar als dasjenige nach RVG vereinbart und bezahlt. Entsprechendes Tet-a-tet per PN führen.
Didakt:
--- Zitat ---von RR-E-ft:
Wer ein eigenes Interesse an einer Entscheidung…. was die Einordnung \"EnergieDuett\" als Sonder-vertrag für gleichzeitige Strom- und Gaslieferungen betrifft, könnte ja daran denken, diese finanziell zu unterstützen, so dass sie einen besonders qualifizierten Kollegen dadurch für ihre Sache gewinnen kann, dass….
--- Ende Zitat ---
Dieser Vorschlag - ein Angebot an Glücksspieler - in allen Ehren. Auf die Erfolgsaussicht eines solchen Vabanquespiels würde ich beispielsweise keinen Pfifferling setzen. Nutznießer des Unterfangens wäre allerdings unstreitig und ausschließlich der Vertreter eines äußerst bedürftigen Berufsstandes. ;)
RR-E-ft:
Unter http://www.prozesskostenrechner.de kann man ja sehen, was der Anwalt nach RVG bei einem Streitwert bis 500 € erstinstanzlich an Honorar bekommt..
--- Zitat ---Anwaltsgebühren 112,50 €
Auslagenpauschale 20,00 €
--- Ende Zitat ---
Gemessen an dem in Stunden zu bemessenden Zeitaufwand wird er sich wohl in selber Zeit lieber nebenberuflich im Supermarkt hinter der Kasse verdingen oder ein Taxi übers Land bewegen.
Es gibt einige Kollegen, die das machen.
Dort kann er sogar das Nettogehalt mit nach Hause tragen und hat nicht erst Kanzleikosten zu bestreiten.
Wenn jemand mit seinem Anwaltsdasein unzufrieden ist, zieht er sich eine Vielzahl solcher Fälle an Land, um dann seine Zulassung wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse zu verlieren.
Warum sollte sich gerade ein hochspezialisierter Kollege zu einer Vertretung zu einem solchen Honorar bereit finden?
Es wird sich schon niemand aus reiner Nächstenliebe wirtschaftlich ruinieren wollen.
Erst recht wird sich niemand für ein so solidarisch gesinntes Klientel, wie es hier zuweilen anzutreffen ist, entsprechend aufreiben.
Man könnte es auch so sehen, dass Nutznießer einer sachgerecht vertretenen, erfolgreichen Verteidigung alle Kunden mit ähnlichen Verträgen sind. Negative Urteile infolge nicht sachgerechter Verteidigung werden diesen vergleichbaren Kunden gewiss vom Versorger auch gern unter die Nase gehalten werden.
Didakt:
Ihr Statement trifft zu. Das ist doch der Punkt. Angesichts dieser ins Auge gefassten Streitsache weiß doch jeder, dass dafür kein Anwalt bei einer Vergütung nach RVG auch nur seinen kleinen Finger rührt oder aus dem Fenster hält. Dafür ist berechtigterweise ein Vielfaches zu veranschlagen bzw. zu entrichten. Und nun sei es mir erlaubt, eine Kosten-/Nutzenanalyse anzudenken. Meine persönliche Schlussfolgerung ist ja bekannt. Übrigens, das oben eingestellte Smilie haben Sie sicherlich übersehen. ;)
PS: Fast wäre ich darüber hinweggegangen: \"solidarisch gesinntes Klientel\" liegt ja hart an der Grenze zu \"solidarisches Gesin(n)del\"! :)
RR-E-ft:
In Susannes Fall steckt wohl sehr viel Musik.
Angefangen von der Aktivlegitimation über die Frage des Vertragsstatus etc. pp., die allesamt für eine große Zahl von Kunden der Avacon von Interesse sein müssten, sofern sie nicht wie Didakt sowieso schon vermeinen, bereits alles genau zu wissen.
Hier wird zwar immer viel von Zusammenstehen und und und lamentiert, aber wenn dann ein Kunde konkret betroffen ist und sich eine Sache mal durchaus zum Durcherxerzieren als \"Musterfall\" eignet, dann interessiert sich plötzlich kein anderer Avacon- Kunde für Susannes Fall. Genau darauf scheint der Versorger zu spekulieren und deshalb verfolgt er wohl die Sache bei so geringem Streitwert. Und das wird er dann wohl mit vielen anderen Kunden auch so durchziehen.
Natürlich sollte es für einen \"Musterfall\" nicht bei einem § 495a ZPO- Verfahren verbleiben, sondern man sollte nach Möglichkeit - wie aufgezeigt - sehen, den Streitwert hoch zu bringen, so dass eine Berufungsinstanz zur Verfügung steht.
Wenn die Sache einmal im Sinne der Kunden erfolgreich durchexerziert wurde, könnten wohl viele andere betroffenen Avacon- Kunden davon profitieren, wie zum Beispiel gerade die EWE- Kunden ohne Anwalt vor den Amtsgerichten im sog. EWE- Land.
Aber mehr als Sonntagsreden zur Solidarität der betroffenen Kunden gibt es hier eben oft nicht. Daran hat sich auch im neuen Jahr nichts verändert.
Man erwartet am besten uneigennützige Unterstützung engagierter Anwälte, obschon jeder weiß, dass kein Anwalt mit einem Studensatz von 10 € auskömmlich arbeiten kann. Mit dieser Haltung zerschleißt man nur engagierte Kollegen. Mit allergrößtem Bedauern mussten wir etwa jüngst zur Kenntnis nehmen, dass unser hoch geschätzter und engagierter Kollege Reinhard Weeg durch die umfangreichen Prozesse zermürbt wurde, gesundheitlich angeschlagen sogar seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verloren hat. Womöglich hatte er einen \"Sprachfehler\" und konnte deshalb nicht \"Nein.\" sagen, wenn betroffene Kunden wegen ihrer Vertretung an ihn herantraten. Deshalb nervt es eigentlich nur, wenn einige hier den Eindruck vermitteln, die Rechtsanwälte wären geldgierig, für 120 € würden sie \"nicht einmal den kleinen Finger rühren oder aus dem Fenster halten\". Zutreffend ist wohl vielmehr, dass viele engagierte Anwälte auf Verbraucherseite tätig sind, oft zu umrechenbaren Stundenvergütungen, wegen derer die Mehrzahl der betroffenen Verbraucher frühmorgends erst gar nicht aus dem Bett aufstehen würden.
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