Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Eon Avacon klagt
userD0010:
@RR-E-ft
--- Zitat ---Wenn die Sache einmal im Sinne der Kunden erfolgreich durchexerziert wurde, könnten wohl viele andere betroffenen Avacon- Kunden davon profitieren, wie zum Beispiel gerade die EWE- Kunden ohne Anwalt vor den Amtsgerichten im sog. EWE- Land. Aber mehr als Sonntagsreden zur Solidarität der betroffenen Kunden gibt es hier eben oft nicht. Daran hat sich auch im neuen Jahr nichts verändert.
--- Ende Zitat ---
Daran wird sich -leider- auch nichts ändern, denn in den allermeisten Fällen wird doch nur darauf gewartet, dass ein von geringem Streitwert Betroffener entweder auf die Nase fällt, weil er keinen \"engagierten\" Anwalt findet und sich damit die fehlende eigene Courage bestätigt, oder man möchte seine eigene Angelegenheit lieber für sich behalten.
Statt hier eine wirkliche Solidargemeinschaft von -wie hier- Avacon-Betroffenen zu bilden und eine größere Anzahl von Klienten für einen zu bildenden Musterfall zusammenzubringen, werden solche Betroffenen im Regen stehen gelassen.
Lieber schimpft man auf die \"geldgierigen\" Anwälte, die nicht für Gottes Lohn oder den Stundenlohn eines Hilfsarbeiters sich der überaus wichtigen und dringenden eigenen Sache eines Einzelnen einzusetzen bereit sind.
Christian Guhl:
Als größter Zusammenschluß von Eon-Avacon-Kunden ist unsere Interessengemeinschaft hier wohl besonders gefordert. Wir werden unsere Mitglieder zu Spenden für ein Klageverfahren aufrufen, dass fast alle Eon-Avaon-Kunden betrifft. Ich möchte auch hier im Forum alle \"Alpha-Betroffenen\" aufrufen, sich zu beteiligen. Verwendungszweck : \"Klage Alpha\". Wenn man bedenkt, wieviel Geld teilweise schon durch Kürzungen eingespart wurde, dürfte es wohl nicht schwerfallen mal 20€ (oder mehr) zu opfern. Eine Frage steht allerdings noch im Raum : Über welche Beträge reden wir hier eigentlich ? Was verlangt ein erstklassiger Anwalt für eine derartige
Klagevertretung ? Antworten gerne per PN.
thomas.wiegand:
Guten Tag,
mir scheint, es wird zuviel um den heißen Brei diskutiert.
Es bieten doch Aktivitäten an:
1, Der BdE führt einen Musterprozess/Verteitigung für viele Verbraucher.
2, Man sucht Verbraucher mit gleicher Problematik und schließt sich zusammen, um einen Musterprozess/Verteitigung zu führen
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg-IGEL- würde hierbei gerne helfen.
Wichtig ist vor allem Verbraucher zu finden, die eine Rechtsschutzversicherung haben und somit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Bisher hat die E.ON Avacon in Lüneburg keinen Erfolg gehabt mit ihrem Klagen.
Es ist Aktivität gefragt und weniger Diskussion. Unter http://www.igel-lueneburg.de sind wir ereichbar.
RR-E-ft:
Susannes Fall betrifft \"Duett\"- Kunden und insbesondere die Frage, ob es sich dabei um einen einheitlichen Sondervertrag über die gleichzeitige Belieferung mit Strom und Gas handelt. Hochspezialisierte Versorgeranwälte nehmen nach Honorvereinbarung ca. 500 €/ Stunde (netto). Erstklassigkeit sei dabei mal dahingestellt. Verbraucheranwälte geben sich erfahrungsgemäß mit weniger zufrieden, auch wenn sie gegen solche Kollegen antreten. Rechtsschutzversicherungen tragen die gesetzlichen Honorare nach RVG. Mit denen müssen bei geringem Streitwert nicht nur die Kinder des Anwalts im Winter barfuß laufen. Schließlich wollen erst einmal die Angestellten des Anwalts angemessen bezahlt werden,hinsichtlich deren Bruttolohns pro Stunde abzudeckende Kosten anfallen.
userD0010:
@RR-Eft
Und damit die Kinder unserer Anwälte nicht im Winter barfuß laufen und sich danach erkälten müssen, sollte doch wohl mal eine Hausnummer im Bezug auf das zu erwartende Honorar zu nennen sein.
Nehme man an, dass sich zehn Betroffene zusammentun, jeder mit einem Drohwert von 600,00 Euro aus gleichem Sachverhalt, dann müssten sich doch in der Bearbeitung der Fälle excellente Synergieeffekte ergeben.
Wären da mit jeweiligem Beitrag von 150,00 Euro Anwälte Ihrer Profession zu gewinnen im ersten Rechtszug?
Andereerseits stellt sich doch die Frage, warum sich aus dem Prozeßkostenfond nicht ein Musterprozess finanzieren lässt, da dieses Muster vermutlich auch auf andere Versorger/Energienutzer übertragbar wäre?
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