Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon Avacon klagt

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Christian Guhl:
Die Umstellung auf verschiedene Vertragskontonummern für Strom und Gas geschah wohl aus Gründen der Übersichtlichkeit. Da immer mehr Kunden die Rechnungen kürzten und die Einzugsermächtigung widerriefen, wusste bald kein Mensch mehr, für was eigentlich die Zahlungen bestimmt waren. Gas oder Strom ? Eon-Avacon hat es sich dann einfach gemacht. Auch wenn auf der Überweisung vermerkt war, für welche Vertragskontonummer die Zahlung bestimmt war, hat man die Aufteilung für Strom und Gas so vergenommen, wie es für den Energieversorger am günstigsten war. Auf die Sparte, bei der die gerichtliche Durchsetzung schwieriger war (z.B. Gas-Sonderverträge), wurde der gesamte Abschlag gebucht. Wenig oder garnichts erhielt die Sparte, bei der man meinte, vor Gericht relativ einfach zum Erfolg zu kommen (z.B.Strom-Grundversorgung). Begegnen konnte man dem nur, in dem man für eine Vertragskontonummer jeweils zwei Zahlungen (Strom und Gas getrennt) vornahm. Ein weiterer Grund für die Aufteilung könnte sein, dass die Versorger die Kunden jeweils aufsplitten müssen, in Netz- und Vertriebskunden. So hat bei Eon-Avacon ein Kunde auch eine Vertragskontonummer, wenn er z.B.seinen Strom von einem anderen Anbieter bezieht. Er ist in diesem Falle immer noch Netz-Kunde. Durch diese Splittung ist auch die Umstellung der Vertragsnummern zu erklären, die seit einiger Zeit durchgeführt wird (mit teilweise katastrophalen Folgen).

Didakt:
@arme-kundin

Die Ausführungen von Herrn Guhl kann ich bestätigen.

Zu Ihren Fragen meine Stellungnahme:


--- Zitat ---Bisher sieht es wohl wirklich so aus, als ob StromAlpha eine Grundversorgung ist
--- Ende Zitat ---

Sie können ganz und gar versichert sein, dass StromAlpha ein eigenständiger Tarif der Grundversorgung ist.


--- Zitat ---Da ich gleichzeitig Gas bezogen habe, wurde ich ja somit wohl automatisch bei Produkt Duett ein-gestuft (jedenfalls steht das so auf den ganzen Rechnungen, Eon Avacon nennt dieses Produkt auf ihrer HP einen \"speziellen Tarif für Strom- und Gaskunden\").
--- Ende Zitat ---

Auf Ihrer Rechnung dürfte stehen: „ Wegen Ihres Bezugs von Strom und Erdgas haben wir der Abrechnung unser Produkt EnergieDuett zugrunde gelegt. Sie haben damit……EUR gespart!

Für Ihren letztgenannten Verbrauchszeitraum vom 25.01. – 31.10.2008 betrugen die Nettopreise des Tarifs \"ErdgasClassic\"
ab 01.01.2008 = 5,0 ct/kwh. Ihnen wurde der Preis „ClassicDuett“ mit 4,87 ct/kwh in Rechnung gestellt,
ab 01.08.2008 = 5,79 ct/kwh. Ihnen wurde der Preis „ClassicDuett“ mit 5,66 ct/kwh in Rechnung gestellt.


--- Zitat ---Es stellt sich mir mittlerweile wirklich die Frage (neben ein paar weiteren) ob die Eon Avacon nun für die Klage den Tarif StromAlpha einfach so getrennt als Grundversorgung \"betrachten\" darf.
--- Ende Zitat ---

Dürfen sie, weil es ein separater Tarif ist, dem ein separater Vertrag mit Ihnen zugrunde liegt.


--- Zitat ---Wie jemand weiter oben ja bereits schrieb, wurden die Konten \"früher\" unter einer Vertragsnummer geführt. Dies trifft komplett so auf alle meine Abrechnungen zu, eine Vertragsnummer für Strom und Gas.
--- Ende Zitat ---

Nicht die Konten wurden unter einer Vertragsnummer geführt, sondern die jeweiligen „Sparten“ Strom und Gas unter einer Vertragskontonummer.


--- Zitat ---Nun sagt mir mein ganz normaler \"Endverbraucherverstand\", dass wenn es EINE Vertragsnummer gibt, es sich um EINEN Vertrag handelt und da dieser Vertrag \"spezieller Tarif\" genannt wird, es sich auch in dieser Kombination bei StromAlpha nicht mehr schlichtweg um eine Grundversorgung handeln kann. Liege ich da fehl?
--- Ende Zitat ---

Für dieses Rabattangebot gibt es keine separate Vertragsunterlage.

Zu „EnergieDuett“ führt das VU im Rahmen der Tarifbekanntmachung in 2008 u.a. aus: „Sie beziehen Strom und Erdgas direkt aus dem unmittelbaren Netzgebiet von E.ON Avacon an einer Verbrauchstelle? Dann bietet EnergieDuett, unser Strom- und Erdgas-Kombi-Angebot, einen handfesten Preisvorteil von 0,15 (0,13) ct pro kWh. Die Bemessungsgrundlage ist der jährliche Erdgasverbrauch.“ Und weiter: „Kombinierbar mit allen Erdgas-Angeboten…Vertragsunterzeichnung, Vertragslaufzeit und Preise abhängig vom jeweiligen Erdgas- sowie Stromangebot.“


--- Zitat ---Ich mein, warum trennt die Avacon letztendlich die Vertragskontennummer in zwei Nummer auf? Doch sicherlich nur, um aus der (auch von mir mittlerweile) vermuteteten Sache mit dem Sondertarif rauszukommen - oder? Wenn man schön trennt wäre es wohl nicht mehr zu leugnen, dass StromAlpha eine Grundversorgung ist - oder?
--- Ende Zitat ---

Nein, das muss man vertragsunabhängig sehen. Die Zuordnung einer eigenen Vk-Nummer für jede Sparte ist eine – auch im Interesse der Kunden – sinnvolle und begrüßenswerte Maßnahme gewesen, die zu mehr Transparenz in abrechnungstechnischer Hinsicht führt.
Aber nochmals der Hinweis: In den Jahresverbrauchsabrechnungen sind die Sparten Strom und Gas stets getrennt abgerechnet worden, die einzelnen Rechnungsbeträge wurden zu einem Gesamtrechnungsbetrag zusammengeführt. Diesem Betrag wurden die geleisteten Abschläge/sonst. Zahlungen gegenübergestellt. Daraus ergab sich der Saldo, oftmals fehlerbehaftet wegen unzulässiger Verrechnung der Abschläge mit offenen Forderungen. Auch die Abschläge für den neuen Verbrauchszeitraum wurden stets spartengetrennt vorgegeben. Gut beraten waren die Kunden, die in ihren Überweisungsträgern dezidiert den Ver-wendungszweck vorgaben.



--- Zitat ---Zumal ich die Rabattierung bei der Gasversorgung nur so in Kombination mit der eigentlich Strom-Grundversorgung (StromAlpha) beziehen konnte.
--- Ende Zitat ---

Die Rabattierung wurde nach der Zuordnung getrennter Vk-Nummern in der Gasabrechnung fortgeführt.


--- Zitat ---Ach so, eines noch: Im Mahnbescheid bezieht sich die Eon Avacon in der Hauptforderung (Strom u. Gasbeträge) auf die Rechnung datiert vom xyz. Diese Rechnung war aber keine Rechnung son-dern eine Mahnung über sämtliche von der Eon Avacon geforderten Beträge der gekürzten Rech-nungen von Strom und Gas. Dürfen die das einfach als Rechnung bezeichnen? Denn wenn nicht, dann würde ein Teil der jetzigen Klageforderung nämlich sowieso verjährt sein.
--- Ende Zitat ---

Im Mahnbescheid wird meines Wissens nicht auf eine Rechnung Bezug genommen, sondern nur der Betrag der Hauptforderung beziffert.
Wenn die Klägerin nun in der Anspruchsbegründung (Klageschrift) – wahrscheinlich aus prozessualen Gründen – einen geringeren Betrag, nämlich nur den vermeintlich offenen Betrag aus dem Strombezug einklagt, kann sie das tun. Ich nehme mal an, mit der Erklärung der Klagerücknahme im Übrigen.
Für die Höhe ihrer Forderung ist sie beweispflichtig.

In Parallelverfahren in Sachen „Classic“ hat E.ON Avacon bereits Klagen verloren. Da könnten Berufungsverfahren anhängig sein, deren Ergebnis sie erst abwarten will, bevor sie weiterhin klagt.

bolli:
@arme-Kundin
Zum einen zu Ihrer Frage

--- Zitat ---Im Mahnbescheid bezieht sich die Eon Avacon in der Hauptforderung (Strom u. Gasbeträge) auf die Rechnung datiert vom xyz. Diese Rechnung war aber keine Rechnung son-dern eine Mahnung über sämtliche von der Eon Avacon geforderten Beträge der gekürzten Rech-nungen von Strom und Gas.
--- Ende Zitat ---
Dürfen tun die erstmal alles. Was hinterher einer rechtlichen Überprüfung standhält, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Maßgeblich ist die Entstehung der Forderung, also die Erstrechnung. Aber für eon Avacon könnte das Mahndatum natürlich wegen möglicher Verjährung das \"elegantere\" sein.  ;)

Insgesamt scheint es mir so, dass das ganze wohl ur mit einem halbwegs kompeteten Anwalt zu lösen ist, da da wohl einige Fallstricke lauern, die es zu lösen gilt.

Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Sie einen solchen zeitnah finden.

uwes:

--- Zitat ---Original von Didakt
Auf Ihrer Rechnung dürfte stehen: „ Wegen Ihres Bezugs von Strom und Erdgas haben wir der Abrechnung unser Produkt EnergieDuett zugrunde gelegt. Sie haben damit……EUR gespart!

Für Ihren letztgenannten Verbrauchszeitraum vom 25.01. – 31.10.2008 betrugen die Nettopreise des Tarifs \"ErdgasClassic\"
ab 01.01.2008 = 5,0 ct/kwh. Ihnen wurde der Preis „ClassicDuett“ mit 4,87 ct/kwh in Rechnung gestellt,
ab 01.08.2008 = 5,79 ct/kwh. Ihnen wurde der Preis „ClassicDuett“ mit 5,66 ct/kwh in Rechnung gestellt.
--- Ende Zitat ---

Gerade diese Ausführungen lassen nicht unbedingt an einen Tarifkundenvertrag glauben. Warum denn sonst Vergünstigungen für den Verbrauch?

Christian Guhl:
Der ErdgasClassic ist (war) ein Sondervertrag. Er wurde zwischenzeitlich gekündigt. Die Frage aller Fragen ist : Mutiert auch der von Eon-Avacon als Strom-Grundversorgungstarif bezeichnete \"Alpha\" zum Sondervertrag, wenn er zusammen mit dem ErdgasClassic im Produkt EnergieDuett abgerechnet wird ? Am Strompreis hat sich dadurch nichts geändert.

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