Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon Avacon klagt

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Didakt:
Nochmals zu den Avacon-Tarifen Strom und Gas:

Bei dem von mir genannten Grundversorgungstarif Strom Alpha und den einzelnen Gas-Tarifen handelt es sich um eigenständige Tarife.
Der Verbrauch auf Basis dieser Tarife ist auch jeweils stets separat in den Jahresverbrauchsabrechnungen abgerechnet worden, auch zu den Zeiten der dafür noch einheitlich verwendeten Vertragskontonummer.
Unter dem Begriff „Duett“ gewährt das VU den Kunden, die von ihm gleichzeitig Strom und Gas beziehen, auf den Gaspreis einen Rabatt von 0,13 ct netto /kwh.

Der Wohnort von arme-kundin, Königslutter, liegt im Landkreis Helmstedt, im sog. „Braunschweiger Land“ und damit auch im Verbreitungsgebiet der „Braunschweiger Zeitung“, die in Königslutter gelesen wird, und die auch ich abonniert habe. In dieser Zeitung sind alle Preismaßnahmen des Versorgers in dem streitgegenständlichen Zeitraum lückenlos bekanntgemacht worden.
Der Firmensitz des VU befindet sich übrigens in Helmstedt sowie auch das zuständige AG für die vorliegende Streitsache.

Bei meinen weiter oben stehenden Angaben handelt es sich keineswegs um Annahmen. Alle relevanten Druckerzeugnisse des hier in Rede stehenden VU einschl. der für mich in Frage kommenden Rechtsvorgänger zu deren Tarifentwicklungen und vertraglichen Angelegenheiten habe ich seit dem Jahr 2000 zusammenhängend erfasst, die Preismaßnahmen in Tabellen und Diagrammen verarbeitet, analysiert und archiviert.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Didakt
Nochmals zu den Avacon-Tarifen Strom und Gas:

Der Wohnort von arme-kundin, Königslutter, liegt im Landkreis Helmstedt, im sog. „Braunschweiger Land“ und damit auch im Verbreitungsgebiet der „Braunschweiger Zeitung“, die in Königslutter gelesen wird, und die auch ich abonniert habe. In dieser Zeitung sind alle Preismaßnahmen des Versorgers in dem streitgegenständlichen Zeitraum lückenlos bekanntgemacht worden.
Der Firmensitz des VU befindet sich übrigens in Helmstedt sowie auch das zuständige AG für die vorliegende Streitsache.

Bei meinen weiter oben stehenden Angaben handelt es sich keineswegs um Annahmen. Alle relevanten Druckerzeugnisse des hier in Rede stehenden VU einschl. der für mich in Frage kommenden Rechtsvorgänger zu deren Tarifentwicklungen und vertraglichen Angelegenheiten habe ich seit dem Jahr 2000 zusammenhängend erfasst, die Preismaßnahmen in Tabellen und Diagrammen verarbeitet, analysiert und archiviert.
--- Ende Zitat ---


@Didakt

Das mag nun alles tatsächlich in Ihrem Wissen stehen.

Verklagte Kunden müssen es deshalb nicht ebenso wissen und wenn sie es nicht wissen, können sie entsprechende Tatsachenbehauptungen der Kl.  gem. § 138 Abs. 4 ZPO zulässig mit Nichtwissen bestreiten.

Kein anderer Kunde muss sich das hier ausgebreitete Wissen zurechnen lassen.

Derjenige, der selbst zuviel weiß, ist manchmal im Prozess auch arm dran.

Didakt dürfte jedenfalls im Prozess nur weniger bestreiten, weil er mehr weiß und deshalb für ihn ein Bestreiten mit Nichtwissen zu vielerlei Behauptungen des Versorgers im Prozess unzulässig wäre.

Prozessrecht.

bolli:

--- Zitat ---Original von Christian Guhl
Der Tarif Alpha wird seit der Einführung als Grundversorgungstarif deklariert.
Obwohl es in diesem Tarif mehrere Preiszonen gibt (je nach Verbrauch) konnte sich in den bisherigen Prozessen nicht die Meinung durchsetzen, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. (Vielleicht gibt es ja ein Gericht, dass das anders sieht.)
--- Ende Zitat ---
Es gibt u.a. eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24. Juni 2009 - 2 U (Kart) 14/08 siehe auch hier, die bei solchen Preisabstufungen je nach abgerechneter Zone einen Sondervertrag annimmt. Das Verfahren ging auch an den BGH, wurde dort aber nicht verhandelt, da der versorger im letzten Augenblick die Revision zurück genommen hat siehe auch hier .

Ich hoffe für arme-kundin, dass sie einen willigen und erfahrenen Anwalt findet und dann dem Versorger Paroli bieten kann.

arme-kundin:
Hallo zusammen,

erstmal allen ein gutes, neues und gesundes Jahr 2011! Ich hoffe, alle sind wohlbehalten \"rübergekommen\".

Bisher sieht es wohl wirklich so aus, als ob StromAlpha eine Grundversorgung ist - erstmal \"blöd\" für mich.

Da ich gleichzeitig Gas bezogen habe, wurde ich ja somit wohl automatisch bei Produkt Duett eingestuft (jedenfalls steht das so auf den ganzen Rechnungen, Eon Avacon nennt dieses Produkt auf ihrer HP einen \"speziellen Tarif für Strom- und Gaskunden\").

Es stellt sich mir mittlerweile wirklich die Frage (neben ein paar weiteren) ob die Eon Avacon nun für die Klage den Tarif StromAlpha einfach so getrennt als Grundversorgung \"betrachten\" darf.

Wie jemand weiter oben ja bereits schrieb, wurden die Konten \"früher\" unter einer Vertragsnummer geführt. Dies trifft komplett so auf alle meine Abrechnungen zu, eine Vertragsnummer für Strom und Gas. Die Aufteilung für Strom und Gas in zwei getrennte Vertragsnummern betrifft mich nicht mehr da ich zu dem Zeitpunkt kein Kunde der Eon Avacon mehr war.

Nun sagt mir mein ganz normaler \"Endverbraucherverstand\", dass wenn es EINE Vertragsnummer gibt, es sich um EINEN Vertrag handelt und da dieser Vertrag \"spezieller Tarif\" genannt wird, es sich auch in dieser Kombination bei StromAlpha nicht mehr schlichtweg um eine Grundversorgung handeln kann. Liege ich da fehl?

Ich mein, warum trennt die Avacon letztendlich die Vertragskontennummer in zwei Nummer auf? Doch sicherlich nur, um aus der (auch von mir mittlerweile) vermuteteten Sache mit dem Sondertarif rauszukommen - oder? Wenn man schön trennt wäre es wohl nicht mehr zu leugnen, dass StromAlpha eine Grundversorgung ist - oder?

Zumal ich die Rabattierung bei der Gasversorgung nur so in Kombination mit der eigentlich Strom-Grundversorgung (StromAlpha) beziehen konnte.

Momentan schießen so viele Infos auf mich ein, ich versuche das alles im Kopf erstmal noch zu sortieren.

Ach so, eines noch: Im Mahnbescheid bezieht sich die Eon Avacon in der Hauptforderung (Strom u. Gasbeträge) auf die Rechnung datiert vom xyz. Diese Rechnung war aber keine Rechnung sondern eine Mahnung über sämtliche von der Eon Avacon geforderten Beträge der gekürzten Rechnungen von Strom und Gas. Dürfen die das einfach als Rechnung bezeichnen? Denn wenn nicht, dann würde ein Teil der jetztigen Klageforderung nämlich sowieso verjährt sein

Weiterhin sehr dankbar für die Hilfe hier!!!

Viele Grüße, Susanne.

P.S.: Da hier immer wieder \"mit Nicht-Wissen bestreiten\" erwähnt wird: Muss ich auch jetzt noch dumm bleiben - oder darf ich zu diesem Zeitpunkt schlauer werden? Oder wird mir das dann ggf. vor Gericht vorgeworfen weil ich ja zuviel wusste??

userD0010:
@arme-kundin
das Argument, wonach eine Kunden-Nummer für unterschiedliche Produkte auch einen Vertrag beweisen, ist nicht stichhaltig.
Einer der großen vier Versorger hat bis zum vergangenen Jahr auch unter einer Kunden-Nummer die Produkte Gas, Wasser und Abwasser abgerechnet, wobei Wasser und Abwasser nur im Auftrag der jew. Gemeinde bzw. des jew. Wasserversorgers in Rechnung gestellt wurden. Das bedeutete aber nicht, dass für all diese Produkte die gleichen Versorgungsrichtlinien zu gelten hatten.

Natürlich muss man hinter jeglichem Versuch, Kunden-Nummern zu ändern oder aufzuteilen, einen Versuch des Versorgers zur Benachteiligung seiner Kunden sehen und solche Ansinnen mit größtmöglicher Vorsicht Wort für Wort mehrfach lesen.
In Ihrem Falle erfolgte die Umstellung jedoch nach Vertragsende.

Aber unsere hochgeschätzten Versorger versuch(t)en ständig, die tollsten Formulierungen, Namensgebungen etc. zu unserem Nachteil zu \"erfinden\" und publizierten diese teilweise auf Hochglanzpapier.
Und schon das allein ist äußerst verdächtig.

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