Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon Avacon klagt

<< < (6/13) > >>

RR-E-ft:
Soweit ein Anspruch aus einem widersprochenen Mahnbescheid nur zum Teil mit Klage weiter verfolgt wird, kann der Antragsgegner eine gerichtliche Entscheidung auch darüber erzwingen:

Antragsgegner des Mahnverfahrens kann gerichtliche Entscheidung erzwingen.

Nur Obacht, wenn man dadurch gem. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB in der Verjährung nicht mehr gehemmte Ansprüche plötzlich wieder in die Verjährungshemmung befördert, § 204 Abs. 2 Satz 3 BGB.

Der Streitwert steigt dann, nämlich auf den Gegenstandswert des Mahnverfahrens.
Liegt der Streitwert dadurch über 600 €, kommt ein Verfahren gem. § 495a ZPO nicht mehr in Betracht, weil es unzulässig ist.

Man hat es dann mit einem normalen Klageverfahren zu tun.

Das funktioniert allerdings dann nicht mehr, wenn in der Klagebegründungsschrift der weiter gehende Antrag aus dem Mahnbescheid bereits tatsächlich zurück genommen wurde.


--- Zitat ---Original von arme-kundin
Für die Klage beschränkt sich die Eon Avacon nun ausdrücklich auf den Anteil für Strom, die Klage für Gas haben sie wohl zurückgenommen. So steht es jedenfalls in der Schrift, ich habe diesbezüglich (Gas) nie eine Klageschrift erhalten.

--- Ende Zitat ---

Es genügt, wenn der Antrag aus dem Mahnbescheid insoweit zurückgenommen wurde, § 696 Abs. 4 ZPO.

arme-kundin:
Hallo zusammen,

also als aller-allererstes bedanke ich mich hiermit mehr als herzlich für die Unterstützung die ich hier gerade erhalte. Ich bin überwältigt (egal wie\'s ausgehen wird) und werde das Bestmögliche daraus gestalten (hoffe ich jedenfalls).

Da wir hier heute eine ziemlich große Sylvesterparty haben, mangelt es heute bei mir massiv an Zeit (ihr/Sie wisst/wissen schon: wann klingeln dann noch Telefone am meisten? ;-) - ich werde also mein Neujahr morgen damit verbringen, mir die weiteren geschriebenen Beiträge/Vorlagen intensiver zu Gemüte zu führen.

Was meinen üblichen Kampfgeist jedenfalls wieder geweckt hat ist die Unterstützung die ich hier erhalte. Vielen, vielen Dank dafür. Ich bin zuversichtlich, nach Neujahr mit gut vorbereiteten Unterlagen einen RA überzeugen zu können, das Mandat anzunehmen. Ist zwar gerade irre zeitaufwendig - aber vielleicht lohnt es sich ja.

Allen einen guten und gesunden Rutsch in\'s neue Jahr!

Viele Grüße von Susanne.

Cremer:
@arme-kundin,

bitte nochmals das Geschriebene von didakt anschauen.

Der Tarif \"Alpha\" scheint für sich betrachtet nach seiner Aussage ein Grundversorgungstarif zu sein.

Wie gesagt, nochmals komplett aus den vergangenne Jahren recherchieren, wie in den Jahresabrechnungnen die Tarife genannt wurden und nach noch vorhandenen Vertragsunterlagen suchen.

Wann begann der Vertrag \"Duett\" und wann wurde er beendet.

Wenn E.on Avacon als den Tarif \"Duett\" (Strom und Gas laut Jahresrechnung) abgerechnet hatte, dann könnte man daraus schließen, dass es ein Sondervertrag sein könnte. Siehe Beitrag RR-E-ft von 19.13 Uhr.

Christian Guhl:
Der Tarif Alpha wird seit der Einführung als Grundversorgungstarif deklariert.
Obwohl es in diesem Tarif mehrere Preiszonen gibt (je nach Verbrauch) konnte sich in den bisherigen Prozessen nicht die Meinung durchsetzen, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. (Vielleicht gibt es ja ein Gericht, dass das anders sieht.) Zum Nachweis der Veröffentlichung der Preise sind die Zeitungsanzeigen meistens der Klage beigefügt. Ob es sich um die richtige Zeitung handelt, müßte man prüfen. Der Duett wird gewährt, wenn man Strom und Erdgas für eine Verbrauchsstelle gleichzeitig bezieht und besteht aus einem Rabatt von 0,13 ct/kwh auf den Erdgaspreis. Der Strompreis wird hier nicht tangiert.

Energiesparer51:
ich meine mich zu erinnern, dass die Grundversorgung eine Zeitlang parallel zum Tarif Alpha mit gleichen Konditionen geführt wurde.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln