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Autor Thema: Hauskauf mit Miettank  (Gelesen 31310 mal)

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Offline Krina

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Hauskauf mit Miettank
« am: 18. November 2010, 00:13:50 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe versucht, mich etwas einzulesen, aber bin noch nicht ganz schlau geworden...

Ich habe ein Haus gekauft mit einem Flüssiggastank im Garten. Zum Zeitpunkt des Kaufs hat der Verkäufer nicht gesagt, dass der Tank nur gemietet ist (ich habe auch nicht nachgefragt, weil ich mich mit Flüssiggas und den verschiedenen Tanks nicht auskannte).
Nun schreibt der Gasanbieter Briefe, um uns einen neuen Vertrag unterschreiben zu lassen. Diesen möchten wir auf gar keinen Fall unterschreiben.
Wir haben versucht, den Tank nun im Nachhinein abzukaufen, aber das klappt nicht.

Die Vorbesitzer hatten einen Vertrag, in dem der Gasanbieter den Tank auf eigene Kosten ausbauen muss wenn der Vertrag beendet ist,.
Für dieses Kalenderjahr wurde der Nutzungsbeitrag bereits von dem vorherigen Verkäufer bezahlt.
Der Tank ist aktuell halb voll und das Gas ist ja bezahlt und laut Hauskaufvertrag an uns als Käufer übergegangen. Ich habe mündlich vereinbart, dass der Tank von der Firma auf deren Kosten abgeholt werden kann, wenn unser Gas verbraucht ist.

Nun habe ich folgende Fragen:

1. Geht der alte Liefer- und Nutzungsvertrag mit dem Hauskauf automatisch an uns über?

2. Ist die Firma berechtigt, den Tank Anfang des kommenden Jahres auszubauen, weil keine Nutzung mehr bezahlt wird, obwohl noch unser gas drin ist? Und wenn ja, müssen sie uns das Gas ersetzen?

3. Sollte die Firma sich weigern, den Tank abzubauen, kann ich nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung eine Befüllung durch eine Fremdanbieter vornehmen lassen?


Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten!
Krina

Offline Watzl

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #1 am: 24. November 2010, 18:13:54 »
Sie werden gebeten, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Das müssen nun auf keinen Fall automatisch und selbstverständlich tun.

Die Idee, den Tank zu kaufen, wäre eine sinnvolle Lösung für beide Seiten. Hier mauern aber die Vertragshändler, weil sie einen Kunden verlieren. Sie tanken nämlich nur in vertragsgebundene Tanks und nicht in die freier Kunden. Dies würde ihrer \"GEschäftsidee\" widersprechen. Also verkaufen sie nicht. Ein zweiter Grund, den Tank nicht zu verkaufen ist der, dass, wie in ihrem Fall, der Rückbau des Tanks mit Kosten für den Mieter verbunden ist und dieser diese Ausgaben u.U. nicht machen wil - also bleibt er lieber im Vertrag und somit Kunder der Vertragsfirma.

Haben sie mit dem Verkäufer schon einmal gesprochen und ihn darauf hingewiesen, dass er hier nicht sauber informiert hat (ich bin mir sicher, dass er selbst auch keine Ahnung hatte, welchen Vertrag er seinerzeit unterschrieben hat.

Fair wäre nun, dass er die nun enstehenden Kosten der Rücknahme übernimmt.

Leider wird das aber wieder nur über die Juristerei zu erledigen sein.

Ob diese Art von Verträgen (man nennt sie auch immer wieder \"Knebelverträge\") so ganz einfach bei einem Verkauf des Hauses auf den Käufer übergehen, ist sehr fragliche. Sie haben das Haus in gutem Glauben gekauft. Vorhandene Mängel oder Schwachstellen ware ihnen sicherlich bekannt. Ein versteckter Mangel, der dem Verkäufer bekannt war, den er beim Verkauf nicht genannt hat, würde den Kaufvertrag schwer belasten oder gar zunichte machen.

Das Gas im Tank haben sie offensichtlich käuflich erworben. Den Tank kann ihnen der Vorbesitzer nicht verkaufen, weil er schlicht und einfach nicht sein Eigentum ist.


Reden sie mit dem Verkäufer und machen sie ihm klar, dass hier noch Kosten auf ihn zukommen. Vielleicht macht das auch ihr Anwalt.

Die Vertragsfirma hat ein Recht auf ihr Eigentum. Natürlich können die nicht in einer Nacht- und Nebenaktion  antanzen und den Tank ausbuddeln. Noch leben wir in einem Rechtstaat. Wenn zwei miteinander ein Problem haben, dann trifft man sich vor einem unabhängigen Richter.

Vielleicht läßt sich das auch vermeiden, weil vernünftige Menschen miteinander ein Problem lösen.

Tanken:  verlangen sie von keinem freien Händler, ihren Tank zu befüllen. Diese Situation ist inzwischen geklärt: er darf das nicht - Eigentumsdelikt oder so nennt man das dann. Er würde eine saftige Strafe kassieren und an ihnen würde da auch etwas hängen bleiben. Also nicht \"fremdgehen\" beim !


Aus ihren Schilderungen wird nicht ganz klar, ob der Tank eingegraben ist oder oberirdisch aufgestellt ist. Für den oberirdischen Fall wäre denkbar, dass sie den Tank einfach stehen lassen und einen eigenen Tank daneben stellen. Oder sie stellen ihn an die Bordsteinkante und setzen dem Eigentümer eine Frist zur Abholung.

H. Watzl

Offline Krina

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2010, 00:21:15 »
Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich war im Urlaub, daher antworte ich erst jetzt...

Zunächst einmal: Der Tank ist unterirdisch.

Zwischen dem Verkäufer und der Gasfirma besteht ein Vertrag, aus dem die Klausel der Tankrückführung auf KOsten des Mieters gestrichen wurde. Somit trägt die Kosten der Tankabholung die Gasfirma.

Ich habe daraufhin versucht, mit den Gasfirma zu verhandeln - wir würden den Tank ja weiter nutzen, aber nur unter gewissen Bedingungen (so wollten wir beispielsweise auch aus unserem Vertrag die Kosten für die Tankrückführung streichen und die Möglichkeit eines Preisvergleichs einsetzen, denn das haben Nachbarn von uns auch bei diesem Anbieter im Vertrag stehen gehabt). Da sie uns aber in der Hinsicht nicht entgegen kommen wollten, habe ich am Telefon zu dem Mitarbeiter gesagt, dass wir nun also das im Tank befindliche Gas, das wir ja gekauft haben, verbrauchen und anschließend der Firma Bescheid geben, dass der Tank auf deren Kosten ausgebuddelt und abgeholt werden kann.

Nun läuft aber Ende des Jahres der Nutzungsvertrag mit der Gasfirma aus (den die Verkäufer noch für da komplette Jahr bezahlt hatten). Kann die Firma dann auf Abholung bestehen ohne dass wir unser Gas verbrauchen konnten?

Bei der Ausbuddelung würde bestimmt ein Teil unserer Hecke (Kirschlorbeer, Amber etc.) beschädigt. Muss die Gasfirma für den Schaden aufkommen?

Vielen Dank schon einmal!

Krina

Offline ksail

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #3 am: 17. Januar 2011, 14:11:22 »
Hallo Krina,

ich habe 2010 ebenfalls ein Haus mit Miettank gekauft. Nach konfrontativen Verhandlungen mit dem Versorger musste er mir den Tank schliesslich gegen eine Einmalzahlung des Haus-Voreigentümers überlassen.

Der Schlüssel dazu ist der \"gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten\", auf den Du Dich berufen kannst.

Ich würde an Deiner Stelle auf keinen Fall einer Rücknahme des Tanks zustimmen, sonst gibst Du Deine (jetzt noch) komfortable Rechtsposition auf.

Mach in der Argumentation gegenüber dem Versorger jetzt keinen Fehler!

Offline ksail

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #4 am: 19. Januar 2011, 20:37:09 »
Ich bin gebeten worden, mein \"Schicksal\" noch etwas näher zu erläutern, um vielleicht andere in ähnlich gelagerten Fällen zu ermutigen.

Ich habe das Haus gekauft, ohne vom Voreigentümer auf das Mietverhältnis hingewiesen worden zu sein. Er hatte die \"Einmalmiete\" für einen Kauf gehalten und mir das auch entsprechend vermittelt. Im Kaufvertrag stand die Standardformulierung, das Grundstück sei \"frei von Miet- und Pachtverhältnissen\".

In den mir überlassenen Unterlagen fand ich dann nach Beurkundung den Vertrag mit dem Versorger.

Nach einer kurzen Besprechung mit einem Anwalt habe ich dem Versorger einen Brief geschrieben, in dem ich mich als Käufer und Eigentümer des Grundstücks samt Tank erklärt habe und ihn um ein Vertragsangebot für Service und Lieferung bat.

Ich wurde natürlich ziemlich schnell von der Firma angerufen und über das Mietverhältnis \"aufgeklärt\". Ich habe dann mündlich und später auch schriftlich erklärt, dass ich den Tank gutgläubig nach § 932 BGB erworben habe.

Das hat zwar erkennbar für \"Unmut\" bei dem Versorger geführt, aber nach einigem Hin und Her hat er es akzeptiert; dem Voreigentümer natürlich dann eine Rechnung geschickt (knapp 1000€). Ich hatte den Eindruck, dass der Gegenseite die Rechtsposition sehr genau klar war und dass sie zunächst die Einschüchterungstaktik fahren wollten (\"wir verklagen Sie auf Unterschlagung\" und ähnliche Lustbarkeiten)

Der rechtliche Hintergrund ist hier ganz gut zusammengefasst:

Gutgläubiger Erwerb

Der Tank zählt als bewegliche Sache (d.h. er kann ohne Substanzänderung vom Grundstück getrennt werden) und alle dort genannten Voraussetzungen sind erfüllt.

Das Ganze funktioniert natürlich nicht, wenn im Kaufvertrag steht, dass es ein Miettank ist. Zu meinem Glück stand es da nicht.

Offline Krina

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #5 am: 01. Februar 2011, 23:51:33 »
Nach einem Brief an den Energieversorger, dass wir mit dem Angebot nicht einverstanden sind und deshalb den Vertrag nicht unterzeichnen werden, sondern nur das im Tank befindliche Gas verbrauchen und anschließend zwecks Abholung auf Kosten des Energieversorgers Bescheid geben, haben wir nun ein Kaufangebot erhalten.

Zum Glück können wir also den Tank nun doch noch unser Eigen nennen! Das waren nun sehr nervige Monate, aber es hat sich letztlich gelohnt!
Ich kann also auch nur jedem empfehlen, einfach mal durchzuhalten!

Vielen Dank für die Antworten und Mails!

Offline gartenzwerg

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #6 am: 24. März 2011, 20:47:14 »
Hallo Forum !
Insbesondere krina und ksail,

ich bin in derselben Situation ! Daher würde es mich freuen zu erfahren, welcher Anbiter das bei euch war und wie ihr es geschafft habt, aus dem Vertrag rauszukommen!

Meine Situation:

ich habe ein Einfamilienhaus gekauft, welches über Flüssiggas beheizt wird. Der Verkäufer sagte mir vor Verkauf, der Tank (unterirdisch im Garten vergraben) wäre gekauft.
Nach Kauf wies er mich darauf hin, daß der Tank per \"Einmalmiete\" von der Fa. xxxxxx gemietet sei.

Nach Vertrag Vorbesitzer - Gasanbieter wäre er verpflichtet gewesen, mich im KV von dem Miettank zu informieren.

Dies ist allerdings nicht passiert, ich wusste vor dem Kauf nichts davon, daß der Tank gemietet ist.
Nun schickt xxxxxx mir neue Verträge \"Flüssiggaslieferabkommen\" und \"Überlassungsvetrag Tank\".

Das Flüssiggaslieferabkommen beinhaltet einen höheren Preis für Gas als marktüblich, der \"Überlassungsvertrag Tank\" beinhaltet neben einer Mindestlaufzeit die Klausel \"Endet die Miete des Flüssiggasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten die Entleerung, Demontage, und der Rücktransport den Behälters zum nächsten xxxxxx-Lager.\"

Beim Kaufvertrag handelt es sich um einen \"Standard-KV\". Unter V. steht \"Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren [...]gehen auf den Käufer zum Tag der vollkommenen Kaufpreiszahlung über.

Wie ist hier meinen rechtliche Grundlage?
Muss ich diese Verträge unterschreiben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Welche Rechte habe ich? Kann ich auf die Entfernung des Tanks durch xxxxxx us meinem Grundstück bestehen. Wie verhält es sich mit Schäden, die durch das Ausgraben auf meinem Grundstück, z.B. durch das Ausgraben selbst oder durch Überfahrt eines BAggers über meine Wiese entsteht?
Kann ich xxxxxx ein Angebot zum Kauf des Tanks machen?
Welcher Preis wäre (Tank 10 Jahre alt) gerechtfertigt?

Danke für eure Hilfe ! Gern könnt ihr auch per PN schreiben.

P.S. Vorbesitzer ist unbekannt ins Ausland verzogen.

Offline ksail

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #7 am: 12. April 2011, 10:25:12 »
Hallo Gartenzwerg!

Auf KEINEN Fall jetzt irgendwas unterschreiben!
Wenn Du vor Vertragsunterzeichnung nicht auf das bestehende fremde Eigentum an dem Tank hingewiesen wurdest, hast Du ihn mitgekauft! Beweis dafür ist Dein Kaufvertrag. In dem müsste stehen, dass der Tank nicht mitverkauft wird.

Der Verkäufer hätte ihn zwar nicht verkaufen können, aber er ist jetzt trotzdem in Deinem Eigentum. Deshalb ist der Verkäufer jetzt schadenersatzpflichtig gegenüber der Fa. XXXX. Das ist aber nicht Dein Problem.

Lass Dich weder auf einen Vertrag mit XXXX ein, noch gestatte denen, den Tank abzuholen. Er gehört Dir.

Schreib XXX, dass Du ihn \"gutgläubig erworben\" hast. Die wissen dann schon bescheid, dass Du Deine Rechtsposition kennst.

Offline fritz.hansen

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #8 am: 05. Mai 2011, 11:55:05 »
Ich bin kurz davor ein Haus mit unterirdischem Miettank zu kaufen, dummerweise hat mir der jetzige Besitzer von dem Mietverhältnis erzählt. Im Notariellen Vertrag wird aber wohl der Miettank nicht erwähnt.

Welche Möglichkeiten habe ich denn, den Miettank durch einen Kauftank zu ersetzen?

Offline PLUS

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #9 am: 05. Mai 2011, 12:05:17 »
Zitat
Original von fritz.hansen
Welche Möglichkeiten habe ich denn, ...
    @friz.hansen, hier mal lesen:
Hauskauf - Flüssiggastank[/list]

Offline fritz.hansen

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #10 am: 05. Mai 2011, 13:04:28 »
Das hört sich ja mal nicht so gut an.

Wenn ich das richtig verstehe, geht der Mietvertrag für den Gastank automatisch auf den Käufer über. Dann müsste ich evtl. kündigen und den Abbau und Rücktransport bezahlen.

Offline fritz.hansen

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #11 am: 05. Mai 2011, 14:55:39 »
Ich habe jetzt alles nochmal gelesen, weiter oben wird ja von
Zitat
\"gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten\"
geredet.
Aber genau das geht doch laut dem verlinkten Artikel nicht.

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #12 am: 05. Mai 2011, 18:41:32 »
Zitat
Original von fritz.hansen
Ich habe jetzt alles nochmal gelesen, weiter oben wird ja von
Zitat
\"gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten\"
geredet.
Aber genau das geht doch laut dem verlinkten Artikel nicht.
    @fritz.hansen, doch das geht
im Ausnahmefall wohl, wenn der Tank (Zubehör) gutgläubig erworben wurde! Davon hängt es ab! Steht im Kaufvertrag wirklich nichts (Heizung etc. pp.). Belehrung durch den Notar!? Mitverkauft sind sämtliche Rechte und Bestandteile sowie das Zubehör im gesetzlichen Umfang soweit es im Eigentum des Verkäufers steht.???? Ein eingegrabener Tank, der dem Gaslieferanten gehört und nur vermietet ist, ist kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern Zubehör.  Empfehlung, mit Kaufvertrag zum Anwalt und prüfen lassen.

Das LG Gießen hat ja gerade festgestellt, dass ein unterirdischer Tank ausgegraben und wieder von dem Grundstück getrennt werden kann. Eine Zerstörung oder Wesensänderung von Tank und Grundstück ist mit einem solchen Vorgang nicht verbunden. Beide Sachen können auch nach der Trennung in ihrer bisherigen Art wirtschaftlich genutzt werden. Der Tank kann an anderer Stelle eingelassen werden, das Haus kann weiter bewohnt werden, wobei die Notwendigkeit, einen anderen Tank oder Heizung einzubauen, nicht relevant ist. Folgt die Verbindung nur zu einem vorübergehenden Zweck, so wird der Tank als Scheinbestandteil eingeführt, er bleibt sodann bewegliche Sache.  

Eigentum kann man in Deutschland normalerweise nur vom bisherigen Eigentümer erwerben. Die Ausnahme ist der so genannte gutgläubige Eigentumserwerb. Wenn der Gutgläubige den Verkäufer ohne grobe Fahrlässigkeit für den Eigentümer gehalten hat, dann erwirbt der Gutgläubige nach dem BGB volles Eigentum. Denn man darf aufgrund des Scheins darauf vertrauen, dass man es mit dem Eigentümer zu tun hat, wenn man etwas vom unmittelbaren Besitzer erwirbt.

Wenn es den gutgläubigen Erwerb nicht gäbe, dann müsste jeder potentielle Käufer zuerst prüfen, ob der Verkäufer auch wirklich zum Verkauf berechtigt ist. Dem normalen Anschein des Besitzes darf man trauen. Wenn ein Verkauf nach § 929 BGB erfolgte, trifft der gutgläubige Erwerb von Mobilien zu. Dabei kommt es darauf an, dass der Käufer nicht wissen kann, dass der Verkäufer dazu nicht berechtigt ist.[/list]

Offline fritz.hansen

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #13 am: 06. Mai 2011, 21:41:29 »
Da steht:
Zitat
Somit handelte es sich bei dem Gastank lediglich um Zubehör des Grundstücks (§ 97 BGB). Ein Eigentumserwerb durch den Kauf des Grundstücks war danach nicht erfolgt.
Oder kann man auch Zubehör (das ja scheinbar nicht zum Grundstück gehört) gutgläubig erwerben?

Offline PLUS

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Hauskauf mit Miettank
« Antwort #14 am: 06. Mai 2011, 23:54:49 »
Zitat
Original von fritz.hansen
Da steht:
Zitat
Somit handelte es sich bei dem Gastank lediglich um Zubehör des Grundstücks (§ 97 BGB). Ein Eigentumserwerb durch den Kauf des Grundstücks war danach nicht erfolgt.
Oder kann man auch Zubehör gutgläubig erwerben?
    Ja, darum geht es doch! Der Kaufvertrag erstreckt sich ja grundsätzlich auch auf das Zubehör. Wollte man das nicht, hätte das ausdrücklich im Kaufvertrag ausgeschlossen werden müssen. Gehört das Zubehör nicht dem Veräußerer so ist gutgläubiger Erwerb nach den Voraussetzungen der §§926; 932 BGB möglich.

    Im Forum gibt es dazu ja noch andere interessante Altfälle. Wie die wohl ausgegangen sind:

Rechtslage bei Kauf vom Bauträger
[/list]

 

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