Sie werden gebeten, einen neuen Vertrag zu unterschreiben.
Das müssen nun auf keinen Fall automatisch und selbstverständlich tun.
Die Idee, den Tank zu kaufen, wäre eine sinnvolle Lösung für beide Seiten. Hier mauern aber die Vertragshändler, weil sie einen Kunden verlieren. Sie tanken nämlich nur in vertragsgebundene Tanks und nicht in die freier Kunden. Dies würde ihrer \"GEschäftsidee\" widersprechen. Also verkaufen sie nicht. Ein zweiter Grund, den Tank nicht zu verkaufen ist der, dass, wie in ihrem Fall, der Rückbau des Tanks mit Kosten für den Mieter verbunden ist und dieser diese Ausgaben u.U. nicht machen wil - also bleibt er lieber im Vertrag und somit Kunder der Vertragsfirma.
Haben sie mit dem Verkäufer schon einmal gesprochen und ihn darauf hingewiesen, dass er hier nicht sauber informiert hat (ich bin mir sicher, dass er selbst auch keine Ahnung hatte, welchen Vertrag er seinerzeit unterschrieben hat.
Fair wäre nun, dass er die nun enstehenden Kosten der Rücknahme übernimmt.
Leider wird das aber wieder nur über die Juristerei zu erledigen sein.
Ob diese Art von Verträgen (man nennt sie auch immer wieder \"Knebelverträge\") so ganz einfach bei einem Verkauf des Hauses auf den Käufer übergehen, ist sehr fragliche. Sie haben das Haus in gutem Glauben gekauft. Vorhandene Mängel oder Schwachstellen ware ihnen sicherlich bekannt. Ein versteckter Mangel, der dem Verkäufer bekannt war, den er beim Verkauf nicht genannt hat, würde den Kaufvertrag schwer belasten oder gar zunichte machen.
Das Gas im Tank haben sie offensichtlich käuflich erworben. Den Tank kann ihnen der Vorbesitzer nicht verkaufen, weil er schlicht und einfach nicht sein Eigentum ist.
Reden sie mit dem Verkäufer und machen sie ihm klar, dass hier noch Kosten auf ihn zukommen. Vielleicht macht das auch ihr Anwalt.
Die Vertragsfirma hat ein Recht auf ihr Eigentum. Natürlich können die nicht in einer Nacht- und Nebenaktion antanzen und den Tank ausbuddeln. Noch leben wir in einem Rechtstaat. Wenn zwei miteinander ein Problem haben, dann trifft man sich vor einem unabhängigen Richter.
Vielleicht läßt sich das auch vermeiden, weil vernünftige Menschen miteinander ein Problem lösen.
Tanken: verlangen sie von keinem freien Händler, ihren Tank zu befüllen. Diese Situation ist inzwischen geklärt: er darf das nicht - Eigentumsdelikt oder so nennt man das dann. Er würde eine saftige Strafe kassieren und an ihnen würde da auch etwas hängen bleiben. Also nicht \"fremdgehen\" beim !
Aus ihren Schilderungen wird nicht ganz klar, ob der Tank eingegraben ist oder oberirdisch aufgestellt ist. Für den oberirdischen Fall wäre denkbar, dass sie den Tank einfach stehen lassen und einen eigenen Tank daneben stellen. Oder sie stellen ihn an die Bordsteinkante und setzen dem Eigentümer eine Frist zur Abholung.
H. Watzl