Schade, dass Sie immer an längst Vergangenem festhalten und völlig verkennen, dass es auch Veränderungen geben kann (Die Story haben Sie bereits vor vier Jahren als einige Zeit her gepostet, Da sitzt also schon einer im Keller und wickelt fleißig an dem Bart). Wir kommen einfach nicht davon weg, dass Sie den Leuten einreden wollen, der Vertragsanbieter müsste dem Kunden den gleichen Gaspreis bieten wie der freie Händler. Dabei blenden Sie einfach aus, dass der Vertragsanbieter einen Tank zur Verfügung stellt, was der freie Anbieter nicht tut. Den gleichen Gaspreis könnte der Vertragsanbieter jedoch nur halten, wenn er die Tankkosten mit einer entsprechenden monatlichen Miete belastet. Wie weit kommt man da wohl mit 10,- oder 12,- € im Monat???
Der freie Händler sagt einfach: Ja ja, ich würde Ihnen schon günstiger Gas liefern, Sie müssen sich nur erst mal einen eigenen Tank für schlapp 3.000,- € kaufen, dann ist das kein Thema.
Komisch auch, dass Ihre einzige Alternative zu sein scheint, alle verfügbaren Rechtsmittel lediglich zur Beendigung von Vertragsverhältnissen zu nutzen.
Was hat es denn für eine Bedeutung, wenn eine Sachbearbeiterin am Telefon behauptet \"Das wurde hausintern so beschlossen, machen wir nicht mehr\" ...
Wenn ich tatsächlich einen Vertrag, mit einer entsprechenden Klausel habe, der nicht gekündigt ist, dann ist der Vermieter auch daran gebunden und sollte das tatsächlich notwendig sein, habe ich binnen einer Woche eine einstweilige Verfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in der Tasche.
Dazu bräuchte ich natürlich ggf. einen Anwalt aber wer hantiert denn heute schon noch ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung? und Ich glaube auch nicht, dass es der Vertragspartner wirklich unbedingt darauf ankommen lassen würde.
Ich brauchte während der gesamten 10 Jahre und auch zum Abschluss des Vertragsverhältnisses keinen einzigen Anwalt bemühen.
Geben Sie doch mal eine schlüssige Erklärung dafür ab, wieso denn nun freie Händler, entgegen Ihrer langjährigen widerkehrenden Behauptung, doch Gebühren für eine zweijährige Prüfung verlangen (auf Wunsch kann ich Ihnen die Angebote und die von mir bezahlte Rechnung gern in Kopie zukommen lassen ...)! Weil ich zu dämlich bin, da eine kostenlose Prüfung rauszuschlagen? Obwohl, dass müsste ich ja gar nicht, der nette Freie macht das ja einfach so von selber ohne dass man da verhandeln muss, dass gehört doch selbstverständlich zum Service ...
Obwohl, dass gehört ja nicht hier her.
In dem Sinne,
Schöne Grüsse,
Onkel-Olli
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte