Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München  (Gelesen 17707 mal)

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Offline Onkel-Olli

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #15 am: 18. Juli 2011, 10:22:39 »
Schade, dass Sie immer an längst Vergangenem festhalten und völlig verkennen, dass es auch Veränderungen geben kann (Die Story haben Sie bereits vor vier Jahren als einige Zeit her gepostet, Da sitzt also schon einer im Keller und wickelt fleißig an dem Bart). Wir kommen einfach nicht davon weg, dass Sie den Leuten einreden wollen, der Vertragsanbieter müsste dem Kunden den gleichen Gaspreis bieten wie der freie Händler. Dabei blenden Sie einfach aus, dass der Vertragsanbieter einen Tank zur Verfügung stellt, was der freie Anbieter nicht tut. Den gleichen Gaspreis könnte der Vertragsanbieter jedoch nur halten, wenn er die Tankkosten mit einer entsprechenden monatlichen Miete belastet. Wie weit kommt man da wohl mit 10,- oder 12,- € im Monat???

Der freie Händler sagt einfach: Ja ja, ich würde Ihnen schon günstiger Gas liefern, Sie müssen sich nur erst mal einen eigenen Tank für schlapp 3.000,- € kaufen, dann ist das kein Thema.

Komisch auch, dass Ihre einzige Alternative zu sein scheint, alle verfügbaren Rechtsmittel lediglich zur Beendigung von Vertragsverhältnissen zu nutzen.

Was hat es denn für eine Bedeutung, wenn eine Sachbearbeiterin am Telefon behauptet \"Das wurde hausintern so beschlossen, machen wir nicht mehr\" ...

Wenn ich tatsächlich einen Vertrag, mit einer entsprechenden Klausel habe, der nicht gekündigt ist, dann ist der Vermieter auch daran gebunden und sollte das tatsächlich notwendig sein, habe ich binnen einer Woche eine einstweilige Verfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes in der Tasche.

Dazu bräuchte ich natürlich ggf. einen Anwalt aber wer hantiert denn heute schon noch ohne eine entsprechende Rechtsschutzversicherung? und Ich glaube auch nicht, dass es der Vertragspartner wirklich unbedingt darauf ankommen lassen würde.

Ich brauchte während der gesamten 10 Jahre und auch zum Abschluss des Vertragsverhältnisses keinen einzigen Anwalt bemühen.

Geben Sie doch mal eine schlüssige Erklärung dafür ab, wieso denn nun freie Händler, entgegen Ihrer langjährigen widerkehrenden Behauptung, doch Gebühren für eine zweijährige Prüfung verlangen (auf Wunsch kann ich Ihnen die Angebote und die von mir bezahlte Rechnung gern in Kopie zukommen lassen ...)! Weil ich zu dämlich bin, da eine kostenlose Prüfung rauszuschlagen? Obwohl, dass müsste ich ja gar nicht, der nette Freie macht das ja einfach so von selber ohne dass man da verhandeln muss, dass gehört doch selbstverständlich zum Service ...

Obwohl, dass gehört ja nicht hier her.

In dem Sinne,
 

Schöne Grüsse,
 

Onkel-Olli
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Offline Bommi

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #16 am: 18. Juli 2011, 15:31:16 »
Bei der Firma  ESG GmbH - Eurospargas gehört die zweijährige Prüfung tatsächlich mit zum Kundenservice und diese Firma ist manchmal sogar günstiger im Gaspreis als die Mitanbieter.
Schöne Grüße
Bommi

Offline Watzl

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #17 am: 18. Juli 2011, 16:02:09 »
@BOMMI

Vielen Dank für den Hinweis. Vielleicht hilft´s ja.

@Onkel Olli

Das dicke Ende beim Vertrag ist tatsächlich das Ende des Vertrages.

Die Kunden wissen nicht, was da finanziell auf sie zukommt, wenn sie aussteigen wollen.

- Alle beim Rückbau der Anlage anfallenden Kosten zahlt der Mieter.


Während der Laufzeit des Vertrages ist der Mieter dem Vertragspartner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Er muss den Preis zahlen, der ihm geboten wird. Er kann bei keiner anderen Firma Gas einkaufen. Will er nicht frieren, so muss er kaufen.

Die schönen und bei Anbschluss so wohl klingenden Formulierungen, wie diese hier \"....bietet ein andere Anbieter das Gas günstier an, so bekommen sie diesen Preis auch von uns...\" sind letztlich Makulatur, weil man sich nicht daran hält auf der Vermieterseite.

Was ist das für eine Vertrag, wo ich beim Abschluss schon an die Rechtsschutzversicherung denken muss, weil die Klage gegen den Lieferanten nicht abzuwenden ist. Sie Kosten für die Rechtsschutzversicherung muss man natürlich auch auf den Gaspreis mit aufschlagen.

Die armen Vertragshändler, die müssen ja die Tanks vorfinanzieren und daher das Gas immer teurer als der freie Händler verkaufen. Habt Mitleid!
Die Wahrheit ist, dass man auf der Vermieterseite nur allzugerne mit harten Bandagen daherkommt. Einfach die zahllosen Beiträge hier lesen, dann wird sich das Bild von diesen Vermietern und den ach so toll formulierten Verträgen schnell wandeln.

Wenn es wirklich so sein sollte, dass man sich einen neuen Tank nicht leisten kann, dann sollte man sich erst recht nicht auf die Vertragsvariante einlassen, weil hier nichts mehr kalkulierbar ist. Der Vertragsanbieter macht seinen Preis und der Mieter kann da nur mitmachen oder er gibt Geld, das er sowieso nicht hat, für einen Anwalt aus.

H. Watz

Offline Onkel-Olli

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #18 am: 19. Juli 2011, 10:12:44 »
Deswegen sollte man ja Ratschläge geben, worauf der Kunde achten soll! z.B. auch an das mögliche Ende denken und klären was dann passiert! Macht nämlich am Anfang kaum Einer ... Ist wie in der Liebe, Flugzeuge im Bauch, Heiraten, Kinder (gern auch andersrum) aber wer denkt schon an das dicke Ende - macht man doch nicht - ausser die, die einen Ehevertrag schließen ...

Bezüglich ESG kann man mal ein paar Postings von 2007 lesen:

Zusatzvereinbarung

Aach, das Internet ist so eine schöne Sache, es vergisst auch wirklich nix.

Leider steht da nix zu den sonstigen Bedingungen bei ESG, also wie hoch die Miete ist, wenn die Prüfungen mit beinhaltet sind. Aber evtl. ist die ESG von Heute etwas anders aufgestellt als noch 2007

Und im dem Posting von 2007 werden auch gleich alle Fragen mit beantwortet, auch warum man sich einen Miettank zulegt, weil gerade die Komplettbelastung einfach nicht so richtig passen würde.

Wieso bezahlen eigentlich Leute überhaupt nicht immer alles bar (Haus, Auto, Küche, Schrankwand, Laptop, Handy etc. etc.) und tun sich irgendwelche Finanzierungen an? Um dann am Ende mehr zu bezahlen und auch noch die Banken zu füttern? Nur so als Hinweis, wer glaubt, Eine Null- % - Finanzierung kostet nix, der soll ruhig weiter schlafen ...



In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
keine Rechtsberatung, kein Verkauf, keine Gewähr nur eigene Erfahrungswerte

Offline Onkel-Olli

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #19 am: 20. Juli 2011, 09:34:43 »
und mit ESG haben wir scheinbar bereits den nächsten \"Zwitter\" die also beide Möglichkeiten bieten (Kaufen oder Mieten) und die scheinbar auch ganz vernünftige Konditionen haben und sich gegenüber Ihren Mietkunden wohl auch recht vernünftig verhalten.




In dem Sinne,

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 Onkel-Olli

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Offline Bommi

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #20 am: 20. Juli 2011, 15:31:10 »
Da gibt es doch einige, wie Du sie nennst, \"Zwitter\".
Das ist doch nichts ungewöhnliches.
Gruß Bommi

Offline Onkel-Olli

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #21 am: 20. Juli 2011, 19:45:54 »
Mir ist das klar,

aber lt. Meister Watzl gibt es nur schwarz oder weiß, also entweder freier Händler der Dir keinen Tank vermietet, dafür aber Gas zu guten Preisen liefert oder Vertragshändler, die Dir einen Mietvertrag \"andrehen\" um Dich kräftig auszunehmen.

Und egal wie oft man schreibt, dass der Vertragshändler insbesondere die Tankkosten mitfinanzieren muss (welche der Freie in der Regel nicht hat, da die Finanzierung vom Kunden übernommen wird) aber die verbleibenden Kosten (also LKW, Maut etc.) durchaus vergleichbar sind, kommt der  Meister immer wieder auf die Tour ich würde die Vertragsanbieter bedauern und lässt den Tank einfach weiter aussen vor.

Aber ich würde es da mit Moon10 halten:

Zitat
Eure Beiträge in diesen Forum sind für jeden Interessant , man muß sich halt das raus ziehen was für einen Wichtig ist

und es dabei belassen, für den Rest ist der Meister offensichtlich nicht zugänglich. Aber das ist ein freies Land und Jeder darf seine Meinung haben und die auch gern vehement vertreten.


In dem Sinne,

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Offline Watzl

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #22 am: 20. Juli 2011, 22:40:09 »
Der Vertragshändler muss keinen Tank mit finanzieren, er kann diesen auch verkaufen.

Weshalb sperren sich seit einigen Jahren, die Vertragshändler ihre vermieteten Tanks den Mietern zu verkaufen, auch wenn diese schon viele Jahre vermietet waren und abgeschrieben sind. Man braucht halt immer noch ein kleines Druckmittel, um die höheren Preise zu rechtfertigen. Viele bleiben dann im Vertrag, weil sie die Ausstiegskosten scheuen oder weil der Vermieter und einziger Gasverkäufer großzügigerweise im Preis etwas zurückgeht.

Ein Tank, der zehn Jahre beim Kunden verbuddelt war, hat keinen Restwert mehr. Der einzige Wert ist das Eigentumsverhältnis, das den Vermieter rechtlichin eine Positions versetzt, auf den Mieter Druck auszuüben.

Der Tank wird beim Kauf, wie das sonst auch bei Käufen üblich ist, vom Kunden bezahlt. Eine auch noch so ausgefeilte Excel-Tabelle recehtfertigt aber dagegen noch lange nicht, sich auf einen äußert einseitigen Vertrag einzulassen, der hier schon oft und wahrscheinlich mit Recht als Knebelvertrag bezeichnet wurde. Die Vertragsunterzeichner wachen erst dann auf, wenn es zu spät ist.

Und ausgrechnet einer, der ja keine Rechtgsberatung leisten, keinen Verkauf tätigen und keine Gewähr abgeben will redet hier den Verträgen das Wort.

Wie schon erwähnt: man kann Tanks auch verkaufen, man musssie nicht vermieten


H. Watzl

Offline Onkel-Olli

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #23 am: 21. Juli 2011, 09:00:47 »
Ich hatte Sie bereits aufgefordert, sich mal mit dem Thema \"illegale Rechtsberatung\" zu beschäftigen, aber wie viele andere Fakten, perlt das an Ihnen ab wie Regenwasser. Ich geb\'s Ihnen aber mal zur Kenntnis:

Zitat
Gemäß § 1 des Rechtsberatungsgesetzes darf nur derjenige Rechtsberatung betreiben, der eine entsprechende Erlaubnis hat. Ob die Rechtsberatung haupt- oder nebenberuflich betrieben wird, entgeltlich oder unentgeltlich angeboten wird, ist hierbei unerheblich. Wer über eine derartige Erlaubnis nicht verfügt, handelt nicht nur unerlaubt, sondern kann gemäß § 8 des Rechtsberatungsgesetzes auch mit einem Bußgeld von bis zu 5.000,00  € belegt werden.

Das Vermieten von Tanks ist ein Geschäftsmodell, dessen Grundlage darin besteht, dass man die Anfangskosten für den Kunden gering halten kann und der Anbieter eine verlässliche Abnahmestelle erhält und entsprechend kalkulieren kann. Wenn das zu fairen Preisen erfolgt,  ist daran im Prinzip nicht\'s auszusetzen. Wie wir alle inzwischen wissen, gibt es bundesweit bereits mehrere Händler, die beide Varianten (Vermieten oder Verkaufen) im Portfolio haben.

Nach Angaben des TÜV Saarland sind mit manchen Anbietern sogar 88 % der befragten Kunden zufrieden! Das würde ich für einen sehr hohen Wert halten, lässt natürlich aber auch 12 % Kunden offen die unentschieden oder nicht zufrieden sind. Sollte die betreffende Firma 25.000 Kunden haben, wären also 22.000 davon zufrieden und bei 3.000 gäbe es das Potential, dass sie sich in diesem Portal wiederfinden könnten.

Es wird immer Kunden geben, die die hohe Anfangsinvestition scheuen und lieber einen Tank mieten als diesen zu kaufen. Das werden auch Sie nicht ändern. Diesen Kunden sollte man die entsprechenden Hinweise geben, worauf man bei einem Mietvertrag achten sollte damit man eben nicht böse überrascht wird.

Dabe empfiehlt sich für beide Seiten ein fairer Umgang. Dazu zählt aber auch, dass ich in der Regel nicht erwarten kann, das Gas zum selben Preis zu erhalten, wie der Kunde, der seinen Tank selbst finanziert hat. Wenn jedoch Kunden eingeredet werden soll, Sie müssten mit den gleichen Preisvorstellungen bei Ihrem Anbieter auftreten wie Kunden die ihren Tank selbst gekauft haben, dann muss das zu einem angespannten Verhältnis führen.

Wieso hat ein 10 Jahre alter Tank keinen Wert? Kundenbindung ist schon ein Wert, das wird Niemand (der etwas davon versteht) bestreiten.

In dem Sinne,
 
schöne Grüsse,
 Onkel-Olli
 
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Offline villalana

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2011, 14:33:46 »
:D Wir sind frei!!!  :D

Mithilfe eines empfohlenen, versierten Fachanwaltes konnten wir unseren erdgedeckten und in einem mittlerweile schwer zugänglichen Grundstück vergrabenen Miettank abkaufen.
Den Tank auszugraben wäre mit erheblichen Aufwänden verbunden gewesen.

Letztendlich waren ein paar Briefe des Anwaltes nötig, dann wurde uns ein Abgebot unterbreitet: Verkauf des vergrabenen Miettanks incl. allem, was dazu gehört und Abkauf des im Tank befindlichen Flüssig-Gases.

Der Gaspreis war zuerst unsittlich hoch angeboten, aber nach Nachverhandlungen haben wir uns auf einen Preis etwas über damaligem Marktniveau geeinigt. Wir wollten unbedingt vor dem Herbst alles abgewickelt haben.

Alle Unterlagen über Eigentum des Tanks, Prüfbescheinigungen etc. befinden sich mittlerweile in unserem Besitz, alle Zahlungen sind abgewickelt. Das ging recht sauber und reibungslos.

Natürlich ist auch mit eigenem Tank der Gaskauf nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber immerhin sind wir nicht mehr abhängig, nicht erpressbar und entscheiden selbst, bei wem und wann wir Flüssiggas beziehen.
Und das ist ein gutes Gefühl!

Ansatzpunkt war neben einer individuell etwas unübersichtlichen Vertragslage mit vielen beiteiligten Personen vor allem, dass der Tank an einer kaum mehr zugänglichen Stelle vergraben ist und dies aus der bei Vertragsabschluss vom Verkäufer angefertigten und unterzeichneten Skizze so auch hervorging.

Danke an alle hier im Forum aktiven Teilnehmer und Danke für die Empfehlungen sowie den Erfahrungsaustausch! Ohne die Informationen aus dem Forum wären wir vermutlich nicht so konsequent vorgegangen.

Viele Grüße
Villalana

Offline Watzl

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Suche Fachanwalt Flüssiggas/Miettank Großraum München
« Antwort #25 am: 20. Oktober 2011, 06:47:12 »
Herzlichen Glückwunsch!

Dieser Beitrag läßt einen guten Rückschluss darauf zu, wie elend es einem doch gehen kann, wenn man in einem Vertrag steckt und am Ende bitter feststellen muss, mit welcher Qualität von \"Partner\" man es zu tun hat.

Doch macht er auch anderen Mut, nicht locker zu lassen.

Den Tankeigentümern bestätigt er wieder einmal, dass sie mit ihrem eigenen Tank und ohne Vertrag die bessere Variante gewählt haben.

H. Watzl

Offline hkarry

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« Antwort #26 am: 20. Oktober 2011, 11:18:43 »
Ich kann mich Watzl nur anschließen - siehe meinen eigenen Beitrag - bin aber überzeugt, daß es auch andere Meinungen in diesem Forum geben wird. Aber die bleiben in der Minderheit. Warum nur?

MfG
Hkarry

Offline Elbarto

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« Antwort #27 am: 20. Oktober 2011, 15:30:40 »
Ganz einfach. Egal welcher Bereich; ob Flüssiggas, Dienstleistungen, Software, Hardware -  Forenbeiträge entstehen oft aus negativen Erfahrungen heraus, bzw wenn man Hilfe sucht.

Mach ja auch keinen Sinn.

Wenn ich zufrieden bin, mir ein Forum zu suchen. \"Wollte euch nur wissen lassen; bei mir ist alles Super & ich bin zufrieden\"

Macht ja kein Mensch

 

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