Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Dürfen die das?
userD0010:
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:
- Auszug 01.07.2010
\"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !
- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.
Interessant dabei ist folgende Darstellung:
tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.
Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???
Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?
Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl. -aus welcher Veranlassung auch immer- der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.
Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.
Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.
sunny180:
--- Zitat ---Original von h.terbeck
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:
- Auszug 01.07.2010
\"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !
- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.
Interessant dabei ist folgende Darstellung:
tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.
Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???
Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?
Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl. -aus welcher Veranlassung auch immer- der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.
Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.
Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.
--- Ende Zitat ---
Ganz ehrlich?Ich steig da selber nicht mehr durch.Ich fang nochmal ganz von vorne an.
Am 1.7.10 sind wir aus Wohnung A ausgezogen.Der Vermieter von Wohnung B hat uns bei der SVO als neue Mieter angemeldet.Abschlag für Wohnung B 48.90€ für Strom.Abschlag für Wohnung A lag bei 120,00€ Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben und somit die abschlagszahlungen weiter liefen.Zählerstände nochmals per Fax durchgegeben+einzugsermächtigung für Wohnung B erteilt.500€für die fehlenden Abschläge gezahlt für Wohnung A+aktuelle Rechnung Wohnung B bezahlt.Nächsten Tag Strom wieder an.AM 26.10. Endabrechnung für Wohnung A erhalten.1.7.10 Strom wieder in Wohnung B abgestellt.Weil wir noch im Besitz des Schlüssels waren und der Vermieter von Wohnung A nochmal de Zählerstände durchegben muss weil wir zutritt möglichkeit zu Wohnung A hatten.Der Mann am Tel.sagte solange wir einen Schlüssel hätten sind wir für die Wohnung verantwortlich.Nächsten Tag wieder angerufen,das selbe nochmal+die offenen 137,00€ für entsperrkosten von der ersten Stromsperre.Sollen uns darum kümmern das der Vermieter von Wohnung A die Zählerstände durchgibt.Dann werde er berechnen ob noch was verbraucht wurde.Dann werden wir eine Rechnung bekommen die wir zahlen müssen,und dann werde er sehen das wir wieder Strom bekommen.
Cremer:
Aus allem folgt doch als Lehre für künftige Mieter:
Nur Sie als Mieter sollten die An- und Abmeldungen einschließlich Zählerstandsmeldungen beim Energieversorger tätigen.
Voreilige Vermieter \"ich mache dies für Sie\" sollte man strikt zurückweisen.
Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
userD0010:
@Cremer
@sunny180
Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
?
Wie kann man hier von Leerstand sprechen, wenn die \"ehem.\" Mieter in der \"ehem.! Wohnung noch einen Teil ihrer Möbel gelagert haben, aus welchen Gründen auch immer?
Kann es nicht doch sein, dass die ehrenwerten Mieter die ehem. Wohnung auch noch abends betreten, um Teile ihres Hausrates herauszuholen und dafür auch den/die Lichtschalter betätigen?
Und eine Ummeldung der Wohnadresse ist üblicher Weise Aufgabe/Pflicht des Mieters und damit einhergehend auch im Falle des Energieversorgers die Sicherstellung der eigenen Interessen durch genaue Abgrenzung von Energiekosten mit der Bekanntgabe des Zählerstandes, den heute fast jeder mittels Fotohandy fotografieren und dokumentieren kann.
Hier in diesem Falle aber scheinen doch noch andere Gründe für das \"vergessene\" Abmelden vorhanden zu sein, wenn man allein die Zahlungen, Forderungen, Rückstände, Sperrmaßnahmen usw. in die logische Reihenfolge stellt.
Ungeklärt ist doch nach wie vor, wer wieviel wann an wen gezahlt oder nicht gezahlt hat und wofür?
Das dortige EVU wird doch nicht so unvorsichtig sein, sich irgendwelche juristische Komplikationen einzuhandeln, wenn auch nur das geringste Risiko von Prügeln besteht.
Cremer:
@h.terbeck,
ich habe es nicht auf diesen Fall gemeint :evil:
Es ist doch eine altbekannte Tatsache, dass Vermieter die An- bzw. Abmeldungen bei den Versorgern deshalb tätigen wollen, um die Energiekosten für die Überbrückungszeit dem ehemaligen bzw. dem neuen Mieter aufzudrücken.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln