Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...

Dürfen die das?

<< < (6/8) > >>

userD0010:
@ Cremer

Hatte auch nicht angenommen, dass Sie das auf den aktuellen Fall beziehen.

Und wenn ein Mieter bei Auszug so dumm ist, alle Ab- und Ummeldungen seinem ehem. Vermieter zu überlassen, darf er sich nicht für Überraschungen bedanken.

Aber im vorliegenden Falle glaube ich inzwischen nicht mehr, dass es sich um einen vom Forum aufzuklärenden und berechtigten Fall handelt.
Die Angaben sind weder nachvollziehbar noch durchschaubar.

Gridpem:
@ sunny180,

Zitat \" Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben\"

Geanu das ist nicht zulässig und gesetzlich verboten.

Unabhängig von den aufgelaufenen Stromkosten und der nicht durchgeführten Abmeldung in Wohnung A darf deshalb der Strom in Wohnung B nicht gesperrt werden. Das Du die Stromkosten, die in Wohnung A nach deinem Auszug entstanden sind bezahlen musst, hast Du deinem \"netten\" Vermieter zu verdanken. Die Kosten musst Du wohl oder übel schlucken.

Aber die Sperr-/ und Entsperrkosten sind auf jeden Fall ungerechtfertigt und die kannst Du Dir zurückholen.

Gruß aus Meck-Pomm

userD0010:
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht.
Wieso soll der Energieversorger unterscheiden, ob die rückständigen Zahlungen für A oder B zu berücksichtigen sind. Der Abnehmer hat doch die Stromentnahme für A nicht abgemeldet, sondern fleißig in B Strom verbraucht, obwohl für A nicht nur Forderungen von 637 Euro offen standen, sondern vermutlich auch noch die Abschlagzahlungen bis 10/2010 nicht entrichtet wurden. Diese Abschlagzahlungen waren zu entrichten bzw. beim EVU in der Forderungsliste eingestellt mangels Abmeldung.
Und woher wissen wir, ob für B überhaupt Abschlagzahlungen geleistet wurden oder ob dort nicht auch die Zahlung vergessen wurde.
Insgesamt ist doch wohl eindeutig, dass dem Versorger, dessen Gebahren ich insgesamt auch nicht für das eines ordentlichen Kaufmannes halte, nur noch ein Druckmittel blieb, nämlich das Licht auszumachen. Denn ohne dieses Druckmittel hätte der Abnehmer vermutlich auch seinen freundlichen Bankmenschen nicht dazu überreden können, auf die zuerst anstehende Forderung von 637,00 Euro einen Abschlag von 500,00 Euro zu entrichten.
Dass danach keine Zahlungen mehr erfolgt sind, hat doch wohl den Versorger veranlasst, wieder die Notbremse zu ziehen, da sich dies als das einzig proibate Mittel zum Forderungseinzug herausgestellt hat.

Übrigens woher wissen wir, ob nicht Wohnung A und Wohnung B im gleichen Komplex bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft befinden oder, wie dies nicht selten ist, sich diese Standorte für Energieversorger als problematisch bzw. prekär darstellen.

bjo:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht..
--- Ende Zitat ---

Für HT/NT Strombezug gibts Ausnahmen. in allen anderen Fällen gilt,
anderer Zähler anderer Vertrag.

Mit der alten Wohnung war eigenes Verschulden.
in dieser Wohnung hätte man nach Mahnung usw.. den Strom sperren dürfen!

In der neuen nicht!

meine Reaktion wäre
- die Vertragslage darlegen und sofortige Freischaltung fordern!
sämliche Kosten einfordern, wenn keine Zahlungen erfolgen mit zukünftigen Abschlägen verrechnen
- alten Vertrag abwickeln
- nicht telefonieren sondern alles nur schriftlich, Kopieen immer an die zuständigen Behörden!

Gridpem:
@ h.terbeck,

zu Beginn erst einmal folgende Feststellung

Da keine Verträge aktiv geschlossen (unterzeichnet) wurden, muss davon ausgegangen werden dass die Verträge durch die Grundversorgungsverordnung (GVV) zu Stande gekommen sind, zumindest der für die neue Wohnung.

In der GVV ist der Vertragsschluss eindeutig geregelt
ein Vertrag gleich eine Abnahmestelle gleich ein Zähler

Somit sind die Verträge und damit auch die möglichen Sperrungen auseinander zu halten. Auch eine Verrechnung zwischen den Verträgen ist nur mit Zustimmung möglich.

Selbst wenn es sich im gleichen Haus um benachbarte Wohnungen handelt, sind die Stromlieferverträge grundsätzlich auseinander zu halten.

Es ist ja auch noch die Frage zu beantworten, ob die Sperrungen rechtzeitig angekündigt und damit überhaupt zulässig waren.


Gruß aus Meck-Pomm

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln