Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Preisanpassungsklausel als Freibrief? Neue EEG-Forderung
Wasserwaage:
Ich habe nichts von rückwirkend gelesen. Sondern nur davon, dass es eine Preisanpassung also in die Zukunft geben soll. Und die EEG-Umlage ist doch mittlerweile bundesweit \"transparent\". Schließlich hat sich das ganze System maßgebend durch die AusglMechV geändert und somit sind auch die meisten der hier aufgeführten Regelungen mittlerweile hinfällig, bzw. werden allgemein umgesetzt und gelten nur durch die Angabe der EEG-Umlage nach AusglMechV als erfüllt. Nix mehr mit rückwirkenden Korrekturen etc.
PLUS:
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
Ich habe nichts von rückwirkend gelesen. Sondern nur davon, dass es eine Preisanpassung also in die Zukunft geben soll.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Die von RWE in Rechnung gestellten Nachforderungen bewegen sich zwischen wenigen Hundert Euro bis zu sechsstelligen Summen. Insgesamt addiert sich die Mehrbelastung durch die Abrechnungen laut Ampere deutschlandweit auf bis zu eine halbe Mrd. Euro. Auf RWE und seine Tochterunternehmen entfallen davon rund 50 Mio. Euro...
Dem Bundesverband der Deutschen Energiewirtschaft zufolge werden die EEG-Kosten in diesem Jahr gegenüber 2008 um 100 Prozent auf rund 8,2 Mrd. Euro steigen. Immer mehr Stromkunden bekommen dafür die Rechnung präsentiert und erhalten Nachforderungen von den Energieversorgern.
--- Ende Zitat ---
Eine Nachforderung ist immer rückwirkend. Die deutsche Sprache lässt da keine andere Auslegung zu.
--- Zitat ---Original von Wasserwaage
Und die EEG-Umlage ist doch mittlerweile bundesweit \"transparent\". .
--- Ende Zitat ---
Wenn die Anführungszeichen für ironisch stehen, dann wäre das zutreffend. Transparent ist hier nicht viel.
Wasserwaage:
wo auch immer sie ihre zitate her haben. jedenfalls nicht aus diesem thread. ich habe mich auf die anfrage von dro1971 bezogen.
dro1971:
Hallo zusammen,
vielen Dank für die rege Teilnahme. Ich bin begeistert, welche Diskussion hier geführt wird. Ich habe auf jeden Fall viel gelernt.
Leider findet mein Chef die Empfehlung \"einen Anwalt zu fragen\", sehr unkreativ. Darauf wäre er auch selber gekommen. Naja, wie Chefs eben so sind ;-)
Vielleicht könntet Ihr mir noch etwas mehr über die Klausel selbst an die Hand geben.
@Plus: Du sagtest ja, die Klausel könnte nicht haltbar sein, zumindest wenn §§ 53, 55 EEG dagegenstehen.
@Fredericus Rex: Du hast ja auch gesagt, gegen die Klausel könnte man eine Chance haben vor Gericht.
@Plus und Wasserwaage: Die Preisanpassung bei uns war rückwirkend für einige Monate auf der Rechnung und soll jetzt aber natürlich für die Zukunft gelten
Wäre toll, wenn ihr mir noch weiter helfen könntet. Freu mich über jede Anregung.
superhaase:
--- Zitat ---Original von dro1971
Leider findet mein Chef die Empfehlung \"einen Anwalt zu fragen\", sehr unkreativ. Darauf wäre er auch selber gekommen. Naja, wie Chefs eben so sind ;-)
--- Ende Zitat ---
Sie haben aber einen lustigen Chef! =)
Fragt sich, was für die Firma billiger kommt:
Einen Fachjuristen fragen, der zwar ein hohes Stundenhonorar verlangt, aber dafür in einer absehbaren Zeit zu einem vernünftigen Rat kommt, oder aber einen Mitarbeiter, der juristischer Laie ist, ein paar Wochen in der Sache recherchieren lassen, und darauf hoffen, dass er eine wenigstens halbwegs fundierte Stellungnahme zustandebringt.
Vielleicht ist Ihr Chef etwas unkreativ, was die effektive Unternehmensführung betrifft? :D
Schönen Gruß an den Chef! ;)
ciao,
sh
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