Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Preisanpassungsklausel als Freibrief? Neue EEG-Forderung

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Wasserwaage:
im übernächsten. dieses jahr gibt es noch die rücklieferungen aus dem letzten jahr. diese werden von vielen werken voraussichtlich erst nächstes jahr, sprich rückwirkend monetär bewertet werden können.

wie vorher schon geschrieben: AusglMechV heisst die lösung.

ben100:
Also das ist ja ein Cheffe   :tongue: :tongue:

Ich bearbeite in der Firma auch den Bereich, aber ohne anwaltliche Rücksprache geht bei uns nichts, was auch vernünftig ist.

Letztendlich trägt der Unternehmer das Risiko, und da denke ich ist anwaltlicher
Rat angebracht.

Alles andere ist eigentlich schon fahrlässig!

Seit ihr irgendeinem Verband angeschlossen?

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