Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
ErdgasClassic soll gekündigt werden
Christian Guhl:
Wörtlich heißt es : \"Um unsere Verträge noch kundenfreundlicher zu gestalten, haben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst. Damit diese auch für Sie gelten, beenden wir hiermit Ihr Vertragsverhältnis Erdgas zum 31.Juli 2010 und bieten Ihnen mit E.on ErdgasIdeal einen neuen Vertrag an.\" Zu dem Wort \"Kündigung\" hat Eon-Avacon irgendwie ein gestörtes Verhältnis. Vielleicht ist es auch ein Trauma, weil so viele Kunden von sich aus kündigen. Der Tarif wird nicht genannt, damit man dieses Schreiben vielseitig einsetzen kann. Sonst müsste man ja für jeden Sondervertrag ein extra Schreiben entwickeln. Damit wäre diese Firma hoffnungslos überfordert.
RR-E-ft:
Wie wohl einige Gerichtsentscheidungen gezeigt haben, waren ja die bisherigen Sonderverträge im Ergebnis durchaus kundenfreundlich. Dass die neu angebotenen Verträge dem gegenüber kundenfreundlicher wären, darf bezweifelt werden.
It´s time to say good bye.
Die E.ON Vertriebsgesellschaften entlassen allenthalben ihre Kunden in den Wettbewerb. Nichts wie weg.
Harry01:
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.
Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?
Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
bolli:
--- Zitat ---Original von Harry01
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.
Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?
Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
--- Ende Zitat ---
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie es nur nicht verstehen wollen oder es nicht verstehen können:
EON möchte den Gasliefervertrag mit Ihnen kündigen, egal wie dieser nun heißt. Die möchten auch nicht abwarten, ob ihre Meinung, der Erdgas-Classic sei ein Grundversorgungsvertrag, nun tatsächlich richtig ist oder die Rechtssprechung bestätigt wird, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. Daher kündigen sie lieber vorsorglich, wohl wissend, dass sie für den Fall, dass es sich um eine Grundversorgung handelt, nicht kündigen können. Dieses Recht muss man Ihnen wohl zugestehen.
Das sich die ganzen Schreiben manchmal wie Wischi-Waschi anhören hängt wohl damit zusammen, dass man sich natürlich durch unklug verwendete Begrifflichkeiten in Kundenschreiben nicht in anderen Fällen binden will bzw. durch falsch verwendete Begriffe quasi Aussagen für andere Fälle trifft .
Ich an Ihrer Stelle würde aber mal nicht allzuviel Hoffnung da rein setzen, dass nur wegen der unklaren Ausdrucksweise diese Schreiben komplett wirksungslos sind. In vielen Fällen wird ja vom Empfängerhorizont ausgegangen und der besagt nun mal, dass Ihnen, wenn Sie nur einen Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten haben, auch nur dieser eine Vertrag gekündigt werden kann, egal in was für einer Art der Versorgung Sie sich befinden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind (z.B. weil SIE meinen, dass Sie in der Grundversorgung sind und dort in der Regel nicht gekündigt werden kann) müssen Sie halt dagegen vorgehen.
Ich würde mich aber davor hüten, erstmal Jahre mit einer unklaren Vertragssituation ins Land gehen zu lassen, wenn die Gefahr sehr groß ist, dass ich mich statt dessenn in einem ungünstigen Vertragsverhältnis befinde. Und das sehe ich in Ihrem Fall, da ich nach den bisherigen Rechtssprechungen davon ausgehen würde, dass die Kündigung der EON bestätigt würde, auch wenn an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch was nachgebessert werden muss (z.B. Kündigungsfristen oder Lesbarkeit der Unterschriften).
Harry01:
@bolli
Danke für Ihr Statement.
Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde? Das ist doch der Knackpunkt.
Bei mir (und bei anderen bestimmt auch) ist es schonmal vorgekommen, daß ich einen Vertrag schriftlich und rechtzeitig gekündigt habe. Die Kündigung wurde nicht akzeptiert, weil man sie nicht erhielt. Ich konnte den Erhalt nicht nachweisen und war eine weitere Vertragsperiode an den Vertrag gebunden, bis ich wieder kündigen konnte.
Das kann bei EON im Streitfall nicht anders sein.
Sicher, auch wenn ich noch unschlüssig bin, was ich jetzt mache, so würde ich es darauf ankommen lassen, wenn ich mich zu einem Wechsel entscheiden sollte und man mich ab dem 01.08. nach einem teuren Grundtarif abrechnet, daß ich darauf bestehe, daß nicht EON, sondern ich (bzw. der neue Versorger) den Vertrag gekündigt hat und ich die Einstufung in die Grundversorgung für diese Zeit nicht akzeptiere.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln